Domain-Newsletter

Ausgabe #810 – 31. März 2016

Themen: ICANN – UDRP, URS & Co kommen auf den Prüfstand | Podcast – Das Internet erklärt anhand von RFCs | TLDs – Neues von .bmw, .de und .gh | Google – „Domain Test“ für nTLDs ist da | UDRP – uline.net bleibt bei stillem Finnen | sparstrumpf.de – Banken zahlen EUR 47.600,- | Dubai – erste „Domainers Meet“ im April 2016

ICANN – UDRP, URS & CO KOMMEN AUF DEN PRÜFSTAND

Die Internet-Verwaltung ICANN hat angekündigt, die Schutzmechanismen für Rechteinhaber auf den Prüfstand zu stellen: eine Arbeitsgruppe der Generic Names Supporting Organization (GNSO) soll die bisherigen Rights Protections Mechanisms (RPMs) unter anderem auf ihre Effektivität hin untersuchen.

Trademark Clearinghouse, Uniform Rapid Suspension oder Post-Delegation Dispute Resolution Procedures – mit der Einführung neuer generischer Top Level Domains hat ICANN auch das Instrumentarium erweitert, mit dessen Hilfe Rechtsverletzungen durch Domains möglichst effektiv und kostengünstig geahndet werden können. Doch rund zwei Jahre nach dem Start der ersten Domain-Registrierungen kommen Zweifel auf, ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wurde; so hat zum Beispiel die Zahl der URS-Verfahren beim National Arbitration Forum im Jahr 2015 um 13 Prozent abgenommen, obwohl die Zahl der registrierten Domain-Namen um 200 Prozent angestiegen ist. Daher soll eine neue Arbeitsgruppe der GNSO sämtliche RPMs unter allen generischen Top Level Domains überprüfen; ein entsprechender Policy Development Process (PDP) wurde am 9. März 2016 verabschiedet.

Der PDP teilt sich in zwei Phasen: Phase eins beschäftigt sich mit allen RPMs, die im Zuge des nTLD-Programms eingeführt wurden. Phase zwei fokussiert sich auf die Uniform Dispute Resolution Policy (UDRP), die damit zum ersten Mal seit ihrer Einführung im Jahr 1999 kritisch hinterfragt wird. Zur Prüfung gehört jeweils mindestens eine Bewertung der Effektivität des Schutzmechanismusses (einschließlich einer Stellungnahme der zuständigen Dispute-Provider) sowie eine Analyse des wechselseitigen Zusammenspiels der RPMs. In Bezug auf die URS gehören dazu beispielsweise folgende Fragen:

– Is the URS‘ ‚clear and convincing‘ standard of proof appropriate?
– Should the URS allow for additional remedies such as a perpetual block or other remedy, e.g. transfer or a „right of first refusal“ to register the domain name in question?
– Should there be a loser pays model?
– What sanctions should be allowed for misuse of the URS by the trademark owner?
– How can the appeals process of the URS be expanded and improved?

Beim Trademark Clearinghouse (TMCH) geht es unter anderem um
folgende Fragen:

– Should the TMCH matching rules be expanded, e.g. to include plurals, ‚marks contained‘ or ‚mark+keyword‘, and/or common typos of a mark?
– Should notices to the trademark owner ought to be sent before the domain is registered?

Die Ergebnisse der GNSO-Arbeitsgruppe könnten sich nachhaltig auf die diversen RPMs auswirken, so dass Vertreter aller Interessensgruppen aufgerufen sind, sich einzubringen. In der Praxis bedeutet dies die Teilnahme an Audio- und Videokonferenzen sowie das Lesen und Posten in Mailinglisten; auch eine lediglich passive Teilnahme ist möglich. Allerdings sollte man sich darauf einstellen, dass die Arbeit nicht in wenigen Tagen abgeschlossen ist: Rechtsanwalt Philip S. Corwin, Founding Principal der Virtualaw LLC, rechnet mit zwölf bis achtzehn Monaten, bis konkrete Ergebnisse vorliegen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/announcement-2016-03-21-en

Quelle: icann.org, circleid.com, eigene Recherche

PODCAST – DAS INTERNET ERKLÄRT ANHAND VON RFCS

Haben Sie sich schon mal gefragt, wie sich das Internet im Innersten zusammensetzt? Wenn ja, dann haben Sie jetzt eine neue Möglichkeit, es zu durchschauen: In dem neuen Podcast „Request for Comment“ erklärt uns Anna-Lena Bäcker zusammen mit Fachleuten die Technik des Internets anhand der Request For Comments (RFC).

Die Request For Comments (RFC) bilden und dokumentieren die technischen Grundlagen des Internets. Mit diesen kommt Anna-Lena Bäcker als Projektleiterin „Railnet“ der DB Fernverkehr AG, als die sie sich mit WLAN und Internet in Hochgeschwindigkeitszügen beschäftigt, in Berührung. Im Januar 2016 twitterte sie unter @AnnLe__, „Ich hätte gerne nen #Podcast über RFCs. Jede Folge ein RFC.“ Kaum vier Wochen später legte sie selbst die erste Sendung vor. Dass nicht jede Sendung sich nur mit einem RFC beschäftigen kann, erklärt Frau Bäcker in der Nullnummer: die Dokumente sind so logisch miteinander verknüpft und in ihrer Historie gewachsen, dass es keinen Sinn macht, sich einen einzelnen herauszugreifen.

Bisher liegen vier Sendungen vor. In der Nullnummer stellt sie den Podcast und die RFC, die sie wegen ihrer unglaublich strukturellen Ästhetik schätzt, vor. In der ersten Folge des Podcast spricht sie mit Clemens Schrimpe (IETF, Freakshow) über IPv4 und ICMP (Internet Control Message Protocol, Internetprotokoll zum Austausch von Informations- und Fehlermeldungen). Die Sendung dauert knapp vier Stunden und bleibt trotzdem auf der gesamten Strecke auch dank Schrimpes Vermögen, technische Vorgänge über anschauliche Metaphern verständlich zu machen, unterhaltsam. In der zweiten Episode spricht sie mit Dom von The Coding Monkeys (SubEthaEdit) über UDP (RFC 768: User Datagram Protocol) und NAT-PMP (NAT-Port Mapping Protocol), in dem Netzwerkkommunikation aus der Sicht von Applications-Entwicklern betrachtet wird: Mit dem UDP, das auf Ipv4 aufsetzt, finden Daten über Ports zu ihren Zielprogrammen. Gast der dritten Episode ist wieder Clemens Schrimpe, mit dem Anna-Lena Bäcker ausführlich den Layer 2 der Internettechnik bespricht: Ethernet und Switching.

Der Podcast „Request for Comment“ ist ein ambitioniertes Projekt, immerhin gibt es mittlerweile über 7.500 RFC, von denen freilich nicht alle mehr relevant sind. Die ersten Episoden des Podcasts zeigen, dass die technisch ausgerichteten Informationen durchaus allgemeinverständlich vermittelt werden können. Allerdings hilft es ungemein, einige Grundkenntnisse über die Kommunikation zwischen Computern und Verständnis für das Programmieren zu haben. Für den Laien entzaubern die Informationen, die der Podcast bietet, das Internet und geben ihm zugleich eine neue wunderbare Patina durch die Kunst der Ingenieure und Programmierer, die offenbar wird.

Den Podcast „Request for Comment“ finden Sie unter:
> https://requestforcomments.de

Einen Vortrag von Frau Bäcker über die WLAN-Anbindung in Hochgeschwindigkeitszügen finden Sie unter:
> https://media.ccc.de/v/dg63#video&t=136

Einen Überblick über die RFC findet man unter:
> https://www.rfc-editor.org/retrieve/

Quelle: @AnnLe__, requestforcomments.de, de.wikipedia.org

TLDS – NEUES VON .BMW, .DE UND .GH

Ghanas Länderendung .gh startet neu durch: in Kürze will die grundrenovierte Registry mit der Akkreditierung von Registraren beginnen. Derweil spendet die DENIC eG Quellcode, während die BMW AG ihre neue Domain-Endung .bmw zum ersten Mal prominent platziert – hier unsere Kurznews.

Zart wie die ersten Frühjahrsknospen spriessen die ersten Marken-Domains, und die Bayerischen Motorenwerke sind mit dabei: anlässlich des 100. Geburtstag ging vor wenigen Tagen die Website next100.bmw online. Über das interaktive Angebot können sich Interessierte in bunten Bildern darüber informieren, welche Visionen der Automobilkonzern für die nächsten 100 Jahre hat; dabei werden sämtliche Inhalte ausschließlich unter .bmw vorgehalten. Damit wird erstmals die eigene .brand in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit gerückt. Bisher ist die Zahl der .bmw-Domains aber sehr überschaubar: die Statistiker von ntldstats.com melden zehn Registrierungen, darunter die lediglich zur Weiterleitung genutzte Adresse i3-es.bmw. Bleibt zu hoffen, dass es künftig noch viele weitere .bmw-exklusive Inhalte gibt.

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG zeigt sich spendabel: die Registry hat einen Teil des Codes für die am 8. März 2016 veröffentlichte Version 45 des Browsers Mozilla Firefox beigesteuert. Dank dieser Spende an die Open Source Community können Nutzer von Firefox nun erstmals Domains aufrufen, die bestimmte Sonderzeichen wie beispielsweise den deutschen Buchstaben „Eszett“ (ß) enthalten. Bislang wurden Nutzer bei der Eingabe von „ß“ auf Domains mit der Zeichenfolge „ss“ umgeleitet, obwohl Browser schon seit August 2010 theoretisch in der Lage waren, das Sonderzeichen zu verwenden. Damals war der Internet-Standard für internationalisierte Domains in Anwendungen (IDNA2008) durch die Internet Engineering Task Force (IETF) entsprechend angepasst worden. Von der DENIC-kodierten Neuerung in Firefox 45 profitieren auch die Nutzer weiterer Sprachfamilien, die nicht auf dem lateinischen Zeichensatz basieren: Denn damit steht nun erstmals das gesamte Zeichenspektrum von IDNA2008 in Firefox zur Verfügung. Vorerst noch nicht nutzbar ist der neue Code momentan in der Anwendung Firefox für Android; Grund sind die Besonderheiten der Google-Plattform.

Ghanas offizelle Länderendung .gh steht vor dem Neustart: wie Kommunikationsminister Dr. Edward Omane Boamah mitteilte, sei .gh eine sehr kritische Ressource für alle bevorstehenden Projekte. Im Rahmen einer Road-Show sagte er, dass man seit 2011 daran arbeite, die .gh-Registry zu erneuern und zu automatisieren; diese Arbeit sei fast abgeschlossen und die neue „Ghana Domain Name Registry“ (GDNR) kurz vor ihrem Start. Bisher listet die IANA-Datenbank noch die in Accra ansässige Network Computer Systems Limited als zuständige Verwalterin. In Kürze werde das Ministerium die Unternehmen dazu einladen, sich als .gh-Registrar akkreditieren zu lassen und .gh-Domains zu verkaufen. Ob und in welchem Umfang sich dann auch die Vergabebedingungen für .gh ändern, bleibt abzuwarten; im Jahr 2012 musste der „Domain Administrator“ zwingend seinen Sitz in Ghana haben. Dies lässt jedoch auch die Tür für Treuhandmodelle offen.

Weitere Informationen zur DENIC-Codespende finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1353

Weitere Informationen zur .gh finden Sie unter:
> http://gdnr.org.gh/

Quelle: circleid.com, denic.de, ghananewsagency.org

GOOGLE – „DOMAIN TEST“ FÜR NTLDS IST DA

Der US-Suchmaschinenbetreiber Google möchte den Umgang mit neu eingeführten Top Level Domains leichter machen: gemeinsam mit fünf Domain-Verwaltungen hat man vor wenigen Tagen den „Domain Test“ vorgestellt.

Ein „tool designed to help developers test their applications for compatibility with new top-level domains“ – nicht weniger will der „Domain Test“ bieten. Entwickelt wurde er von Google Registry gemeinsam mit Ausregistry, CentralNic, Donuts, RightSide und Uniregistry. Es handelt sich um ein Open Source Projekt unter der „Apache 2“-Lizenz, das derzeit 145 neue Top Level Domains umfasst. Darunter befindet sich mit .xyz die derzeit – an Registrierungen gemessen – beliebteste neue Endung; aber auch andere populäre nTLDs wie .link, .guru oder .website werden ebenso erfasst wie einige deutsche Begriffe, darunter .haus, .immobilien, .reisen und .kaufen. Sie ist kostenlos erhältlich und kann frei modifiziert werden.

Ausgangspunkt der Programmierung des Werkzeugs war, dass die verschiedenen nTLDs jeweils ihre ganz besonderen Eigenheiten haben, wie zum Beispiel ihre Länge oder die Verwendung von internationalisierten Zeichen, die zu Fehlfunktionen oder sogar Abstürzen in Software führen können. „Domain Test“ will dabei helfen, diese Bugs zu erkennen und zu lösen. Sie umfasst folgende Bereiche bzw. Kommandos: HTTP Testing API, Email Testing API, Echo, Token, Stash und Security Considerations. Wie daran zu erkennen, richtet sich „Domain Test“ an erfahrene Programmierer und Kenner des Domain Name Systems. So müssen unter anderem die Nameserver mit ns1.google.com, ns2.google.com, ns3. google und ns4.google.com neu eingerichtet werden; zudem müssen sich Interessierte unter crr-tech@google.com per eMail an Google wenden.

Übrigens ist bisher noch nicht restlos aufgeklärt, wie Google Domains unter neuer Endung im Page-Rank wertet. Offiziell soll das System alle TLDs gleich behandeln; Schlüsselbegriffe innerhalb einer Domain, gleich ob auf Ebene Top- oder Second Level, würden demnach keine Vorteile bringen. Selbst eine .brand oder eine Geo-TLD wie .berlin oder .bayern brächte dabei keinen Vorteil, wie John Mueller vor mittlerweile einem Jahr im Google Webmaster Central Blog klargestellt hat. Allerdings melden zumindest vereinzelte User, dass zum Beispiel EMDs, also „exact match domains“, durchaus zu einer höheren Bewertung führen würden. Daher gelten .com-Domains nach wie vor als die begehrtesten Domains, wenn es um Themen wie SEO (Search Engine Eptimization) geht.

Eine detaillierte Beschreibung von „Domain Test“ finden Sie unter:
> https://github.com/google/domaintest/blob/master/README.md

Quelle: thedomains.com, github.com

UDRP – ULINE.NET BLEIBT BEI STILLEM FINNEN

In einem aktuellen UDRP-Verfahren gelingt es der US-amerikanischen Beschwerdeführerin und Markeninhaberin nicht, vom schweigenden finnischen Gegner die Domain uline.net zu erlangen.

Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin zweier Marken ULINE, die 2011 und 2013 beim US-Patent- und Markenamt eingetragen wurden. Über ihren Domain-Namen uline.com vertreibt sie unter anderem Verpackungs- und Ladematerialien. Sie sieht ihre Marken durch die nicht genutzte Domain uline.net verletzt. Der finnische Inhaber der 1998 registrierten Domain reagierte auf das UDRP-Verfahren nicht. Die Domain ist über einen finnischen Registrar registriert. Die Beschwerdeführerin verwies darauf, dass keine Verwirkung vorliegt, da sie von der streitigen Domain erst kürzlich erfahren haben. Sie machte das UDRP-Verfahren bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) anhängig, wo Tony Willoughby als Panelist ausgewählt wurde.

Willoughby wies den Antrag der Beschwerdeführerin auf Transfer der Domain uline.net zurück, da sie viel früher registriert wurde als die Marken der Beschwerdeführerin eingetragen wurden, und nicht ersichtlich ist, dass der Beschwerdegegner Kenntnis von dem Kennzeichen der Beschwerdeführerin hätte haben können. Bevor Willoughby richtig in die Sache einstieg, prüfte er zunächst die Folgen des Schweigens des Beschwerdegegners und die Wahl der Verfahrenssprache. Eine nachdrückliche Prüfung der möglichen Folgen, dass der Gegner keine Stellung im Verfahren nimmt, findet man selten: Willoughby stellt allerdings unter Verweis auf § 4.6 des WIPO Overview 2.0 klar, dass die – hier fehlenden – Tatsachenbehauptungen des Gegners nicht automatisch zum Vorteil des Beschwerdeführers gereichen, sondern dieser im Verfahren die drei Tatsbestandsmerkmale nachweisen muss. Maßgebend für die Verfahrenssprache ist die Sprache, in der der Registrierungsvertrag geschlossen wurde, was hier Finnisch ist. Die Beschwerde erfolgte allerdings in Englisch. Willoughby begründet ausführlich, warum das Verfahren in Englisch durchzuführen sei: weil der Beschwerdegegner sich nicht beklagt hat und kein Interesse am Verfahren zeigt, die Beschwerdeführerin kein Finnisch kann und die Übersetzungen zeit- und kostenintensiv wären, die Domain eine Kombination aus dem Buchstaben „u“ und dem englischen Wort „line“ zu sein scheint und er aufgrund dessen vermutet, der Domain-Inhaber verstehe Englisch. Zuletzt meinte er, nicht Englisch als Verfahrenssprache zu wählen, würde die Kosten hochtreiben und das Verfahren ausserdem verzögern. Willoughby erschien es deshalb nur fair, bei Englisch zu bleiben.

Danach ging Willoughby in die Prüfung der Tatbestandsmerkmale und stellte fest, dass Marken und Domain bis auf die Endung .net identisch sind und nicht ersichtlich ist, dass der Domain-Inhaber irgendwelche eigenen Rechte oder ein rechtliches Interesse am Begriff „uline“ hat. Bei der Frage nach der Bösgläubigkeit des Beschwerdegegners stellte Willoughby allerdings fest, dass die Beschwerdeführerin keinerlei Hinweise gegeben hat, wonach der Beschwerdegegner 1998, als er die Domain registrierte, von ihr hätte wissen können. Vor 2011 beziehungsweise 2013, als die Marken eingetragen wurden, konnte er nichts von der Beschwerdeführerin und ihren Rechten wissen. Dass er die Domain nicht nutzt, kann man nicht zu seinem Nachteil auslegen. Am meisten spricht zu Gunsten der Beschwerdeführerin, dass „uline“ ein Kunstname ist. Doch hilft ihr das nicht, da es keinen Hinweis darauf gibt, dass der Begriff 1998 bereits bekannt war und der Beschwerdegegner gerade deshalb die Domain registrierte. Dass der Beschwerdegegner die Domain bösgläubig registriert hatte und nutzt, war damit nicht nachgewiesen. Die Tatbestandsmerkmale waren so nicht erfüllt, und Willoughby wies die Beschwerde zurück.

Diese Entscheidung geht auf zwei Punkte ein, die sonst kaum Erwähnung erfahren: einerseits der essentielle Umstand, dass das Schweigen und aber auch Äußerungen des Beschwerdegegners den Beschwerdeführer nicht von seiner originären Pflicht enthebt, die Tatbestandsvoraussetzungen der UDRP nachzuweisen: die Identität oder Ähnlichkeit von Marke und Domain, fehlende Rechte oder rechtliches Interesse des Gegners an dem Kennzeichen und die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain. Andererseits stellte sich die Frage nach der Verfahrenssprache, die erst kürzlich Panelist Prof. Dr. Lambert Grosskopf im Streit um die Domain nanotemper.com ausführlich behandelt hat. Ob die Erwägungen von Tony Willoughby in diesem Fall Englisch als Verfahrenssprache gelten zu lassen rechtfertigen, darf man durchaus bestreiten. Aber effizienter war es allemal.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain uline.net finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1354

Den WIPO Overview 2.0 findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/412

Die Entscheidung zu nanotemper.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1355

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

SPARSTRUMPF.DE – BANKEN ZAHLEN EUR 47.600,-

Die vergangene Domain-Handelswoche zeigte sich in seltsamer Form: gleich zwei .net-Domains lagen preislich vorne, ehe eine .com zum Zuge kam. Die deutsche Endung .de positionierte sich mit sparstrumpf.de bei einem Preis von EUR 47.600,- gleich dahinter.

Insgesamt war wenig los in der vergangenen Domain-Handelswoche, doch bot das bisschen so einiges. Die teuersten Domains kamen aus der Ecke der klassischen generischen Endungen. Nicht nur lieferte .net mit career.net zu US$ 85.000,- (ca. EUR 75.893,-) und coffee.net für US$ 55.000,- (ca. EUR 49.107,-) die beiden teuersten Domains der Woche. Auch .org steuerte mit aid.org zu einem Preis von US$ 30.000,- (ca. EUR 26.786,-) kräftig zu dem guten Profil bei. Die neuen Endungen lieferten lediglich zwei bemerkenswerte Werte, mit coffee.coffee für stolze US$ 14.500,- (ca. EUR 12.946,-), die auf ecoffee.com weiterleitet, und xiu.club für immerhin US$ 3.000,- (ca. EUR 2.679,-), die jedoch noch nicht konnektiert ist. Die Domains coffee.coffee und coffee.net gingen übrigens beide an die selbe Unternehmung, die Vielerlei um Kaffee anbietet und ihren Sitz in Katar hat.

Mit taiwantrade.com zu einem Preis von US$ 51.765,- (ca. EUR 46.219,-) klinkte sich .com auf der lediglich dritten Position der vergangenen Handelswoche ein, und vermochte mit der Drei-Zeichen-Domain ndh.com bei einem Preis von US$ 38.000,- (ca. EUR 33.929,-) zumindest noch etwas zu retten, auch wenn diese Domain noch nicht wieder konnektiert ist. Darüber hinaus bot .com mit bestbody.com und drunk.com für jeweils US$ 20.000,- (ca. EUR 17.857,-) keine großartigen Preise.

Die Länderendungen standen verhältnismäßig gut da. Dafür sorgte die deutsche Domain sparstrumpf.de, die erstaunliche EUR 47.600,- für sich verbuchte, die von einem in Frankfurt/M ansässigen Tochterunternehmen der DZ Bank AG (Volksbanken Raiffeisenbanken) erworben wurde. Die Domain liefert noch keine Inhalte. Mit deutlichem Abstand positionierte sich ducks.tv aus Tuvalu mit dem Preis von US$ 12.500,- (ca. EUR 11.161,-) auf der zweiten Position. Herausragend war der Verkauf von elf venezuelanischen Zwei-Zeichen-Domains zu jeweils US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-), denen noch sechs weitere zum Preis von jeweils US$ 3.000,- (ca. EUR 2.679,-) folgten. Auch wenn es damit keine sechsstelligen Domain-Preise gab, brachte die vergangene Domain-Handelswoche gute Zahlen und interessante Verkäufe.

Länderendungen
————–

sparstrumpf.de – EUR 47.600,-

ducks.tv – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.161,-)
mondo.eu – EUR 9.999,-
londres.fr – EUR 7.500,-
dns.io – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.696,-)
about.eu – EUR 5.000,-
zzz.cc – EUR 5.000,-
innovage.it – EUR 4.600,-
prolog.ch – EUR 4.600,-
label.ae – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.661,-)
aw.vc – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
bm.vc – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
fn.vc – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
hd.vc – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
le.vc – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
mb.vc – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
ng.vc – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
oi.vc – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
pr.vc – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
rp.vc – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
up.vc – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)

Neue Endungen
————-

coffee.coffee – US$ 14.500,- (ca. EUR 12.946,-)
xiu.club – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.679,-)

Generische Endungen
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calcitapp.info – US$ 2.311,- (ca. EUR 2.063,-)

career.net – US$ 85.000,- (ca. EUR 75.893,-)
coffee.net – US$ 55.000,- (ca. EUR 49.107,-)
aid.org – US$ 30.000,- (ca. EUR 26.786,-)
airline.net – US$ 7.550,- (ca. EUR 6.741,-)
gap.org – US$ 3.850,- (ca. EUR 3.438,-)
flawless.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.232,-)
suitcase.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.232,-)
apuestasonline.net – EUR 2.019,-

.com
—–

taiwantrade.com – US$ 51.765,- (ca. EUR 46.219,-)
ndh.com – US$ 38.000,- (ca. EUR 33.929,-)
bestbody.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.857,-)
drunk.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.857,-)
w2m.com – EUR 15.000,-
agario.com – US$ 16.615,- (ca. EUR 14.835,-)
wspace.com – GBP 9.999,- (ca. EUR 12.684,-)
gkbank.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 12.500,-)
paychain.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.161,-)
thewirelessmarket.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.161,-)
respring.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.714,-)
wemoney.com – EUR 10.000,-
mobidic.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
vova.com – US$ 9.900,- (ca. EUR 8.839,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, bloomberg.com

DUBAI – ERSTE „DOMAINERS MEET“ IM APRIL 2016

In Dubai findet vom 23. bis zum 24. April 2016 erstmals die Domainers Meet Konferenz statt. Sie ist die erste Domainer-Konferenz im Mittleren Osten, und fährt einige Top-Redner auf.

Veranstalter der Domainers Meet ist die World Domain Owners Association (wdoa.org), die bisher auf ihrer Webseite noch keine weiteren Informationen über ihre Zusammensetzung verlautbart hat. Wie dnjournal.com berichtet, gehört die Organisation dem Start-Up Yup2 Events LLC mit Sitz in Dubai. Ziel der WDOA ist es, die Domain-Welt voranzubringen, zu verbreiten und weiterzuentwickeln. Der erste Schritt dahin ist die Konferenz, die vom 23. bis 24. April in Dubai stattfindet. Die Veranstaltung versteht sich als großes Treffen der Domain-Industrie, um Kontakte zu knüpfen oder zu erneuern und Informationen auszutauschen. Als Sprecher auf der Konferenz sind unter anderem Tessa Holcomb (CEO igloo.com), Michael Gilmour (CEO Park Logic), Francesco Cetraro (.cloud) und Rolf Larsen (CEO dot Global) angekündigt. Neben diesen und weiteren Referenten erwarten die Veranstalter auch Repräsentanten von ICANN, Google, Facebook, der Regierung der Vereinigten Emirate und der Arab Emirates Domain Authority (AEDA).

Das Domainers Meet 2016 findet vom 23. bis zum 24. April 2016 im Hotel Radisson Blu, Deira Creek, Bani Yas Road, 476 Dubai, statt. Das Hotel stammt aus den 70er Jahren und bietet Zimmer zu zivilen Preisen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainersmeet.com

Quelle: domainersmeet.com, tobiassattler.com, dnjournal.com

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