Themen: IANA-Transition – ICANN segnet CCWG-Vorschlag ab | nTLDs – wie viele neue Endungen kommen noch? | TLDs – Neues von .fi, .tg und .wine | USR – Baur Versand scheitert an baur.xyz | CSC Digital – Leitfaden für Erfolg im UDRP-Streit | 55588.com – gedroppte Domain bringt US$ 91.060,- | ICANN – 56. Meeting nach Helsinki verlegt
IANA-TRANSITION – ICANN SEGNET CCWG-VORSCHLAG AB
Es ist vollbracht: am letzten Tag ihres Meetings in Marrakesch hat die Internet-Verwaltung ICANN den Vorschlag einer Arbeitsgruppe zum Übergang der IANA-Funktionen beschlossen. Doch noch sind längst nicht alle Hürden genommen.
Nach knapp zwei Jahren Arbeit, mehr als 200 Treffen und um die 14.000 eMails präsentierte die „Cross Community Working Group on Enhancing ICANN Accountability“ (CCWG) in Marrakesch ihren Vorschlag, wie ICANN aus der Aufsicht der US-Regierung entlassen und das Internet eigenverantwortlich verwaltet wird. Er beinhaltet ein kompliziertes Geflecht von gegenseitigen Kontrollmechanismen. Zu den wesentlichen Säulen zählt die Klarstellung der technischen (nicht politischen) Aufgabe ICANNs, ein überarbeiteter „Independent Review Process“, der mehr Kontrolle der Handlungen ICANNs erlaubt und mehr Einfluss für die Community, beispielsweise in Fragen des ICANN-Budgets, der ICANN-Statuten, der Ablösung einzelner ICANN-Direktoren und das Recht zur Inspektion und Investigation. Rechtsanwalt Thomas Rickert, CoChair der CCWG und maßgeblich an der Erarbeitung des CCWG-Vorschlags beteiligt, zeigte sich hocherfreut. „Das in Abstimmung mit den Staaten und der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft erschaffene Werk stellt eine ausgewogene Balance und damit einen gelungenen Kompromiss zwischen den verschiedenen organisatorischen, rechtlichen und technischen Anforderungen und den Bedürfnissen der einzelnen Stakeholder dar“.
Selbst der ICANN-Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC), der bis zuletzt Kritik an dem Vorschlag äußerte und drohte, ihn zu blockieren, gab sich zuletzt versöhnlich. Nach einer Serie nächtlicher Sitzung einigte sich das GAC zumindest darauf, keine förmliche Beschwerde zu erheben. Zugleich wies das GAC aber darauf hin, dass man den Vorschlag nicht einstimmig angenommen habe; mit Querschüssen von Ländern wie Peru und Brasilien, aber auch Frankreich und Portugal, die zuletzt heftige Kritik geäußert haben, ist also noch zu rechnen.
Damit liegt ab sofort der Ball wieder im Feld der US-Regierung, namentlich der innerhalb des US-Wirtschaftsministeriums zuständigen NTIA (National Telecommunications and Information Administration). Sie hatte im März 2014 vier Kriterien benannt, denen das künftige Modell der Netzverwaltung neben der breiten Unterstützung durch die Community gerecht werden muss:
– Unterstützung und Verbesserung des Multistakeholder-Modells,
– Aufrechterhaltung der Sicherheit, Stabilität und Elastizität des Domain Name Systems,
– Erfüllung der Bedürfnisse und Erwartungen der globalen Kunden und Partner der IANA-Dienstleistungen,
– und Beibehaltung der Offenheit des Internets.
Die NTIA muss nun prüfen, ob der ICANN-Vorschlag diesen Anforderungen gerecht wird. Eine zeitliche Vorgabe gibt es dafür nicht, zumal sich die NTIA vorbehalten hat, konkrete Vorschläge zurückzuweisen oder Modifizierungen zu verlangen. Der Wahlkampf um das Amt des US-Präsidenten birgt ebenfalls das Potential in sich, zu Verzögerungen zu führen. ICANN selbst zeigt sich zuversichtlich; noch vor Ablauf des aktuellen IANA-Vertrags im September 2016 soll das neue Modell implementiert sein.
Die Erklärung von ICANN finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/announcement-2016-03-10-en
Quelle: icann.org, eco.de
NTLDS – WIE VIELE NEUE ENDUNGEN KOMMEN NOCH?
Zwei Jahre sind vergangen, seit die Internet-Verwaltung ICANN damit begonnen hat, neue Top Level Domains zu delegieren. Doch auch über 900 Endungen später kommen wöchentlich neue nTLDs dazu. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick.
Der 5. Februar 2014 war ein historischer Tag in der Geschichte des Internets: nach jahrelanger Vorbereitung konnte die Öffentlichkeit erstmals Domains unter einer neuen, nicht-internationalisierten Endung registrieren. Mit .bike, .clothing, .guru, .holdings, .plumbing, .singles und .ventures war zwar das Angebot noch überschaubar, inzwischen sind aber über 930 Endungen hinzugekommen, so dass die Nutzer aus einer breiten Palette an nTLDs wählen können. Damit ist das nTLD-Programm von ICANN jedoch noch nicht abgeschlossen; nach wie vor gibt es zahlreiche Zeichenketten, die noch nicht delegiert, also in die Root Zone eingetragen, sind. Dazu zählen zunächst .mobile und .doctor, die voraussichtlich beide am 25. Mai 2016 meistbietend versteigert werden, sollten sich die Bewerber bis dahin nicht doch noch gütlich einigen. Weitere offiziell bestätigte Auktionstermine gibt es bisher nicht, private Auktionen bleiben naturgemäß unberücksichtigt.
Daneben gibt es zahlreiche nTLDs, die den Status „on hold“ führen. Grund hierfür ist zumeist ein Beschwerdeverfahren, dessen Ausgang abgewartet wird. In diese Kategorie fallen .inc, .llc, .llp, .kid/.kids, .charity, .corp, .cpa, .gay, .mail, .music, .med, .radio, .spa, .web und .hotel. Verschärft wird die Situation durch den Umstand, dass es für viele dieser Endungen mehr als einen Bewerber gibt, so dass selbst nach Abschluss eines Beschwerdeverfahrens erst eine Auktion darüber entscheiden könnte, wer den Registry-Vertrag erhält. Selbst .home darf sich noch Hoffnung machen, delegiert zu werden, obwohl die Bewerbung aus Sicherheits- und Stabilitätsgrunden schon als gescheitert galt. In einer Art Beschwerdeverfahren befindet sich auch .africa; dort muss demnächst ein Zivilgericht entscheiden, ob DCA (Dot-ConnectAfrica) doch noch die Möglichkeit erhält, das Bewerbungsverfahren fortsetzen zu dürfen. Gleiches gilt für .shop; dort findet das Bewerbungsverfahren derzeit eine Fortsetzung vor den Zivilgerichten.
Bleiben schließlich dutzende von nTLDs, deren Delegierung schon in Kürze erwartet wird, wie zum Beispiel .abudhabi, .ads, .analytics, .app, .arab, .author, .autos, .barcelona, .blog, .boats, .boo, .book, .boston, .broadway, .budapest, .buy, .xal, .call, .circle, .compare, .contact, .corsica, .coupon, .creditunion, .dad, .data, .day, .dealer, .dev, .docs, .doha, .drive, .dubai, .eat, .eco, .fan, .fast, .final, .fly, .food, .forum, .game, .giving, .gmbh, .got, .group, .hangout, .health, .helsinki, .here, .homes, .hot, .hotels, .hoteles, .ing, .istanbul, .insurance, .joy, .kyoto, .latino, .lifeinsurance, .lifestyle, .like, .living, .ltd, .luxe, .madrid, .makeup, .map, .meet, .mobile, .mormon, .motorcycles, .mov, .new, .pay, .page, .phd, .pin, .play, .prod, .promo, .read, .realty, .rsvp, .safe, .safety, .salon, .scholarships, .seat, .search, .seek, .select, .shop, ping, .skin, .smile, .song, .spot, .stockholm, .storage, .store, .trust, .tube, .tunes, .tvs, .vip, .watches, .weather, .yachts, .you, .zero und .zip.
Nicht berücksichtigt sind in dieser Aufzählung die so genannten .brands, also Marken-Endungen. Dort liegt es allein in den Händen der Markeninhaber, über das „ob“ und „wann“ der Delegierung zu entscheiden. Bisher geben sich die Markeninhaber aber zurückhaltend: praktisch keine aktive .brand kommt auf mehr als 100 registrierte Domains. Bleibt zu hoffen, dass sich das rasch ändert.
TLDS – NEUES VON .FI, .TG UND .WINE
Na, denn prost: die Verwalterin der beiden neuen Top Level Domains .wine und .vine bietet ab sofort Premium-Domains zu Premium-Preisen. Derweil steht in Finnland die Länderendung .fi vor einschneidenden Veränderungen, und auch in Togo tut sich historisches – hier unsere Kurznews.
Die finnische Domain-Verwaltung FICORA hat nochmals darauf hingewiesen, dass mit Wirkung ab 5. September 2016 das etablierte Registry-Registrar-Modell auch für .fi gelten wird. Künftig beschränkt sich die Rolle von FICORA somit auf die einer Registry; für die Domain-Registrierung und dazu gehörige Dienstleistungen wie Hosting sind dagegen ausschließlich die Domain-Registrare zuständig. Für die Praxis nicht minder wichtig ist, daß das Erfordernis der lokalen Präsenz entfällt. Damit können in Kürze auch Unternehmen und Organisationen mit Sitz im Ausland eine .fi-Domain registrieren; auch die Beschränkung, dass der Domain-Inhaber mindestens 15 Jahre alt sein muss, entfällt ersatzlos. Selbst aus Vor- und Nachnamen bestehende Domains sind künftig erlaubt. Für Streitigkeiten stellt FICORA ein kostenloses Streitschlichtungsverfahren zur Verfügung. Schließlich darf man nicht vergessen, dass alle Domain-Registrare die von ihnen für ihre Kunden verwalteten Domains bis 5. September 2016 korrekt mit ihrem Account verbinden sollten; andernfalls droht im Zuge der Umstellungen der Verlust der Domain.
Inhaber von .tg-Domains, aufgepasst: Die in Westafrika gelegene Republik Togo hat mit der Redelegierung ihrer Top Level Domain begonnen. Seit 1996 wurde das Landeskürzel von dem Unternehmen Cafe Informatique et Telecommunications verwaltet. Am 20. Januar 2015 hat die staatliche Autorite de Reglementation des Secteurs de Postes et de Telecommunications (ART&P) in Togo jedoch den Antrag gestellt, .tg in Zukunft selbst verwalten zu dürfen. Diesem Antrag wurde zugestimmt, die bisherige Verwalterin hat sich dem Wunsch nicht widersetzt. In den vergangenen Tagen hat ART&P daher den Transfer der Domains eingeleitet; dieser kritische Prozess birgt das Risiko eines versehentlichen Verlusts in sich, so dass Domain-Inhaber überprüfen sollten, ob die Adressen noch in ihrem Portfolio geführt sind und die im WHOIS angegebenen Daten zutreffen. Dem Vernehmen nach will ART&P zudem in Kürze verstärkt mit Registraren zusammenarbeiten, so dass .tg bekannter und beliebter wird. Das könnte allerdings noch etwas dauern, denn zunächst muss ART&P die Registry-Website wiederbeleben; die Domain nic.tg löst derzeit (noch) nicht auf.
Die zu Donuts gehörende June Station LLC will nicht nur den Gaumen von Weinliebhabern erfreuen, sondern auch ihr Domain-Portfolio: unter domains.wine hat die Registry einen Marktplatz eröffnet, über den Premium-Domains unter .wine und .vin erworben werden können. Die meisten Domains wie summer.wine, spumante.wine, outlet.wine oder rockandroll.wine sind mit dem Etikett „make offer“ versehen; einen fixen Preis gibt es also nicht. Stattdessen will man Interessenten dazu bringen, selbst ein Angebot zu unterbreiten. Insgesamt umfasst das Angebot derzeit über 1.000 Domains mit den Endungen .wine und .vin. Bereits entwickelte Domains wie champagne.wine, port.wine und sherry.wine sollen zeigen, welches Potential .wine in sich birgt. Die Registrierungszahlen könnten einen Schub gebrauchen; derzeit kommt .wine auf gut 8.500 Domains, wovon knapp 58 Prozent geparkt sind. Allerdings ist .wine erst seit dem 27. Januar 2016 öffentlich erhältlich. Immerhin könnte zumindest .vin noch eine völlig neue Bedeutung erfahren: die Domain cal.vin listet June Station LLC zu einem Preis von US$ 26.000,-.
Weitere Informationen zu .fi finden Sie unter:
> https://www.viestintavirasto.fi/en/index.html
Weitere Informationen zur .wine-Auktion finden Sie unter:
> http://www.domains.wine/
Quelle: viestintavirasto.fi, telecompaper.com, thedomains.com
USR – BAUR VERSAND SCHEITERT AN BAUR.XYZ
Die Baur Versand GmbH & Co KG scheiterte aktuell in einem Uniform Rapid Suspension (URS) Verfahren um die Domain baur.xyz. Der Domain-Inhaber hat keine Inhalte auf baur.xyz hinterlegt.
Der Baur Versand sieht seine Rechte durch die Registrierung der Domain baur.yxz durch „wang dongming of nanjing, Jiangsu, International“ aus China beeinträchtigt. Im Rahmen eines Uniform Rapid Suspension (URS) Verfahrens trug der Baur Versand unter anderem vor, dass deren am 24. Januar 2013 registrierte, wohlbekannte Marke durch die Domain-Registrierung verletzt werde, und der Domain-Inhaber neben baur.xyz auch 123 weitere Domains registriert hat, die überwiegend Marken entsprechen, an denen der Domain-Inhaber keine Rechte inne hat. Baur beantragte die Suspendierung der Domain baur.xyz. Die Beschwerdegegnerin und Domain-Inaberin äußerte sich nicht zur Sache.
Als Panelist trat der Anwalt Douglas (Doug) M. Isenberg an und wies die Beschwerde auf Suspendierung der Domain zurück (NAF Claim Number: FA1602001661429). Wie bekannt, ist das URS-Verfahren ein Streitbeilegungsverfahren für einfache, klare Fälle. Und tatsächlich war klar, dass der Domain-Name der Marke der Beschwerdeführerin zum Verwechseln ähnlich ist. Die Beschwerdeführerin konnte Doug Isenberg auch davon überzeugen, dass die Domain-Inhaberin keine eigenen Rechte am Begriff „Baur“ hat, und auch kein legitimes Interesse an der Nutzung der Domain besteht: Geht man auf die Seite, wird lediglich der Hinweis „Access denied“ angezeigt. Die Inhaberin nutzt ihre Domain also nicht für ein gutgläubiges Geschäft. Die Beschwerdeführerin habe die Gegnerin nicht zur Registrierung und Nutzung der Domain baur.xyz autorisiert, und es bestehe keine geschäftliche Verbindung zu ihr. Eine Marke „Baur“, deren Inhaberin die Gegnerin ist, sei nicht auffindbar. Doch letztlich scheiterte die Beschwerdeführerin an der Frage der bösgläubigen Registrierung und Nutzung der Domain. Doug Isenberg gesteht zwar zu, dass die fehlende Nutzung einer Domain durchaus, unter bestimmten Umständen, als bösgläubige Nutzung ausgelegt werden kann, doch in diesem Falle greifen diese Umstände nicht. Zu dieser Einschätzung trage der Umstand bei, dass die von der Beschwerdeführerin genannte Marke „Baur“ erst im Januar 2013 registriert wurde. Es sei nicht ersichtlich, dass die Marke weltweit bekannt ist. Zudem ergab eine Google-Suche, dass die Marke von vielen anderen genutzt werde, die nicht mit der Beschwerdeführerin identisch sind: die Beschwerdeführerin werde nicht allgemein mit der Marke „Baur“ in Verbindung gebracht. Außerdem nutze die Beschwerdegegnerin die Domain nicht so, dass man die Beschwerdeführerin mit der Nutzung zwingend in Verbindung brächte; vielmehr nutze die Beschwerdegegner die Domain überhaupt nicht. Deshalb wies Douglas M. Isenberg die Beschwerde des Baur Versand zurück.
Das Scheitern dieses URS-Verfahrens war nicht vorprogrammiert. Ein anderer Panelist hätte sich vielleicht überzeugen lassen. Allerdings sind die Anforderungen des URS-Verfahrens so einfach wie hoch: der Sachverhalt muss klar und eindeutig sein. Bei der Frage der Bekanntheit der Marke „Baur“ und deren Zuordnung zur Beschwerdeführerin und der Nutzung der Domain fand der Panelist hier berechtigterweise Grauzonen, welche seine Entscheidung bestimmten.
Sie finden die URS-Entscheidung zu baur.xyz unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1661429D.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: adrforum.com
CSC DIGITAL – LEITFADEN FÜR ERFOLG IM UDRP-STREIT
Wir berichten immer wieder von gescheiterten UDRP-Verfahren, die unter Umständen sogar mit der Feststellung eines Reverse Domain Name Hijacking enden. Das US-Unternehmen CSC Digital Brand Services hat vor kurzem einen Leitfaden unter dem Titel „Five Steps to UDRP Success“ veröffentlicht. Wir haben uns das Papier angeschaut.
Der „CSC Best Practice Guide“ ist lediglich acht Seiten stark und enthält wenig genug Text. Man erhält ihn unter Angabe von Namen, Telefonnummer, eMail-Adresse und weiterer Daten auf der Webseite von CSC. Doch so kurz der Leitfaden auch sein mag, gehaltvoll ist er. Oft sind es die einfachen, selbstverständlichen Dinge, die man übersieht. Auf sie stoßen die „Five Steps to UDRP Success“ ihren Leser: Wenn jemand ihren Brand oder ihre Marke online nutzt, ist es wichtig, aktiv zu werden. Bevor man allerdings ein UDRP-Verfahren anstrengt, gilt es folgende fünf Punkte zu beachten:
Zunächst gilt es abzuklären, gegen welche Rechtsverletzungen man vorgehen will. Einige „brand owner“ werden monatlich mit hunderten Rechtsverletzungen konfrontiert. Allen nachzugehen wäre zu teuer. Deshalb sucht man sich die heraus, die wirklich relevant sind und sich am meisten auf die Marke auswirken. Alsdann empfiehlt sich zu prüfen, ob der Domain-Inhaber seinerseits Rechte am genutzten Begriff hat, was sich in der Regel recherchieren lässt. Diese Informationen müssen im UDRP-Verfahren vorgetragen werden. Doch muss es nicht gleich zu einem UDRP-Verfahren kommen: eine auf den Domain-Inhaber und die Umstände abgestimmte Unterlassungsaufforderung (cease and desist letter) oder – im deutschen Recht – Abmahnung reicht gegebenenfalls aus, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Tritt man aber an eine Streitbeilegungsstelle wie NAF oder WIPO heran, so muss die UDRP-Beschwerde sorgfältig formuliert und ausgearbeitet sein. Der Beschwerdeführer trägt die Verantwortung, das Panel über die Marke und die Umstände des Streits sowie der Domain zu informieren. Ist die Beschwerde eingereicht, sollten alle Nachrichten der Streitbeilegungsstelle akribisch verfolgt und beachtet werden, um keine entscheidungsrelevanten Aufforderungen und Informationen des Panels zu verpassen. Abschliessend weist der Leitfaden auf die neuen Domain-Endungen hin, die keine wirklich neuen Probleme mit sich bringen. Dennoch stellt sich die Frage, welche Bedeutung sie im Rahmen der eigenen Markenstrategie gewinnen. In diesem Zusammenhang ist wichtig, die Uniform Rapid Suspension (URS) und ihre Anwendung zu kennen, um beurteilen zu können, wann es sinnvoller ist, ein URS-Verfahren oder ein UDRP-Verfahren gegen eine nTLD zu starten.
Der Leitfaden „Five Steps to UDRP Success“ wirkt zunächst etwas dünn und zugleich pompös in seiner Gestaltung. Doch der Inhalt enttäuscht nicht: ohne in die große Tiefe gehen zu müssen, vermittelt er entscheidende Informationen, um der eigenen UDRP-Beschwerde bessere Chancen zu geben. Informationen, die man sich bei der Lektüre einiger UDRP-Entscheidung und der Anwendung des gesunden Menschenverstandes selbst hätte erarbeiten können. Aber das kostet deutlich mehr Zeit. Dass man für die Informationen des Leitfadens reichlich Daten bei CSC hinterlassen muss, ist das Manko des Leitfadens.
Den in englischer Sprache gehaltenen Leitfaden finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1347
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: cscglobal.com
55588.COM – GEDROPPTE DOMAIN BRINGT US$ 91.060,-
Die Preise in der ersten März-Woche waren nicht so stürmisch, brachten aber mit der Zifferndomain 55588.com zumindest eine, die mit ihrem Preis von 91.060,- (ca. EUR 83.849,-) nahe an die Marke von US$ 100.000,- heranreichte. Die übrigen Preise waren zurückhaltend.
Teuerste Domain der ersten März-Woche war 55588.com, die den nicht überraschenden Preis von US$ 91.060,- (ca. EUR 83.849,-) erzielte. Allerdings überrascht, dass sie als ausgelaufene Domain über DropCatch.com neu auf den Markt kam. Die laut Domain-Tools im Jahr 2000 erstmals registrierte Domain befand sich in den Händen der in Düsseldorf beheimateten VARTEX Media Marketing GmbH. Die Registrierungsphase von 55588.com endete am 17. Februar 2016, und kurz später am 06. März 2016 wurde sie frei. DropCatch.com griff sich die Domain und auktionierte sie, wobei 56 Bieter 571 Gebote auf die Domain abgaben. Das Höchstgebot betrug die genannten US$ 91.060,- (ca. EUR 83.849,-), ein Betrag, der einer GmbH als zusätzliche Einnahme nicht schlecht zu Gebote gestanden hätte. Es ist wahrscheinlich das Drama kleiner bis mittlerer Unternehmen, gar keinen umfassenden Überblick für alle Belange zu haben. Ein Mitarbeiter, der sich zugleich um die Domain-Strategie und also um den Domain-Markt kümmert, bedeutet, Ressourcen zu binden, die woanders im Unternehmen dringender gebraucht werden. Bei einem Unternehmen, welches unter anderem den Aufbau und die Führung von Marken zu ihren Kompetenz zählt, erscheint das allerdings als Fehler. Die weiteren .com-Preis waren nicht berauschend.
Unter den Länderendungen zeigte sich wie so oft .de als stärkste Endung, allerdings bei übersichtlichen Preisen: wetterstation .de stand mit EUR 9.520,- an erster Position; ihr folgten sechs weitere erwähnenswerte .de-Domains. Zweitteuerste Länderdomain war die US-amerikanische switch.us für runde US$ 6.000,- (ca. EUR 5.525,-). Darüber hinaus gab es einige erfolgreiche Außenseiter wie e.mp mit dem Preis von US$ 3.999,- (ca. EUR 3.683,-) – die Endung .mp ist die der nördlichen Marianen-Inseln. Ihr folgte die Domain test.nu aus Niue zum Preis von EUR 3.500,-. Ebenfalls exotisch sind die guyanische x.gy zum Preis von US$ 3.000,- (ca. EUR 2.762,-) und die selten gehandelte kroatische Endung .hr, die mit mytoys.hr für EUR 2.250,- aufwartete.
Die Preise neuer Endungen stammen noch vom Februar und betreffen die erfolgreiche Vermarktung von .club. Im Februar summierten sich die auktionierten .club-Domains zu knapp US$ 90.000,- auf. Die hier genannten 17 Domain-Namen hatten wir bisher noch nicht genannt. Die sonstigen generischen Endungen vermochten nicht so glücklich wie in den vergangenen beiden Wochen zu liefern. Den höchsten Preis erzielte treiber.net mit EUR 5.000,-. Im Vergleich war die vergangene Domain-Handelswoche schwach.
Länderendungen
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wetterstation.de – EUR 9.520,-
planeo.de – EUR 5.000,-
bimi.de – EUR 4.000,-
way.de – EUR 3.400,-
joyapp.de – EUR 2.800,-
hr-software.de – EUR 2.600,-
heilbronner-weindorf.de – EUR 2.500,-
switch.us – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.525,-)
vinyl.tv – EUR 5.000,-
lady.tv – EUR 4.700,-
elanco.co.uk – GBP 4.000,- (ca. EUR 5.153,-)
online.io – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.683,-)
toss.me – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.683,-)
e.mp – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.683,-)
test.nu – EUR 3.500,-
x.gy – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.762,-)
afrikareizen.nl – EUR 2.500,-
caribbeancruises.co.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 3.221,-)
jamondejabugo.es – EUR 2.500,-
docfinder.co.uk – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.210,-)
ymn.cc – US$ 2.252,- (ca. EUR 2.074,-)
mytoys.hr – EUR 2.250,-
loopi.ng – EUR 2.250,-
incognito.me – EUR 2.100,-
Neue Endungen
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gear.club – US$ 5.691,66 (ca. EUR 5.241,-)
smile.club – US$ 5.016,50 (ca. EUR 4.619,-)
bbb.club – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.604,-)
cub.club – US$ 4.999,99 (ca. EUR 4.604,-)
dino.club – US$ 2.662,30 (ca. EUR 2.451,-)
xin.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.842,-)
zao.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.842,-)
beats.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.842,-)
transportation.club – US$ 1.999,99 (ca. EUR 1.842,-)
arcadia.club – US$ 1.999,99 (ca. EUR 1.842,-)
junior.club – US$ 1.999,99 (ca. EUR 1.842,-)
sphere.club – US$ 1.999,99 (ca. EUR 1.842,-)
primavera.club – US$ 1.760,06 (ca. EUR 1.621,-)
joint.club – US$ 1.691,- (ca. EUR 1.557,-)
illimite.club – US$ 1.100,- (ca. EUR 1.013,-)
breakfree.club – US$ 999,99 (ca. EUR 921,-)
selfdirected.club – US$ 999,99 (ca. EUR 921,-)
Generische Endungen
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treiber.net – EUR 5.000,-
hfb.net – US$ 3.450,- (ca. EUR 3.177,-)
tlp.net – US$ 3.101,- (ca. EUR 2.855,-)
housebook.org – EUR 2.350,-
napas.org – US$ 1.834,- (ca. EUR 1.689,-)
.com
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55588.com – US$ 91.060,- (ca. EUR 83.849,-)
1787.com – US$ 40.501,- (ca. EUR 37.294,-)
nze.com – US$ 26.000,- (ca. EUR 23.941,-)
fzv.com – EUR 23.500,-
quants.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.510,-)
railenergy.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 9.669,-)
lequest.com – EUR 10.000,-
buyboxes.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 9.207,-)
kladionica.com – EUR 9.500,-
wupload.com – US$ 8.700,- (ca. EUR 8.011,-)
jojobaoil.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.366,-)
upscreen.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.366,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: domainnamewire.com, sedo.de, thedomains.com, onlinedomaining.com
ICANN – 56. MEETING NACH HELSINKI VERLEGT
ICANN bringt Helsinki (Finnland) als Veranstaltungsort für das 56. Meeting im Juni 2016 ins Gespräch. Doch noch soll das Zikabedrohte Panama nicht vom Tisch sein.
Das 56. ICANN-Meeting sollte vom 27. bis 30. Juni 2016 in Panama-City in Panama stattfinden. Doch da sich das Zika-Virus vor Wochen in Lateinamerika auszubreiten schien, annullierte ICANN Panama-City als Ort für das Meeting und schaute sich nach etwas anderem um. Jetzt teilte ICANN-Board Direktor Chris Disspain im Rahmen einer Session beim 55. ICANN-Meeting in Marrakesch (Marokko) mit, dass das 56. ICANN-Meeting in Helsinki (Finnland) stattfinden würde. Ein Kommentator auf domainincite.com meint allerdings, Panama-City sei aktuell noch nicht gecancelt; ICANN beobachte, wie sich die Verbreitung des Zika-Virus in Lateinamerika entwickelt. Bisher bestätigte ICANN lediglich, dass Panama-City möglicherweise annulliert wird, aber ein Entscheidung sei noch nicht getroffen.
Helsinki wird Gastgeber des 56. ICANN-Meetings. Nicht nur hatte ICANN in seiner Mitteilung vom Februar 2016 unmissverständlich erklärt: „ICANN56, scheduled to be held in Panama in June 2016, will be moved to another location due to the severity of the Zika Virus outbreak in the Latin America region.“ Mittlerweile ergibt sich Helsinki als Austragungsort auch aus der offiziellen Meeting-Seite von ICANN.
Informationen zu den ICANN-Meetings finden Sie unter:
> https://meetings.icann.org/en/
Quelle: icann.org, domainnamewire.com, tobiassattler.com