egal, ob Lügenpresse, Fakenews oder postfaktisch – nicht immer darf man dem trauen, was im Internet täglich zu lesen ist. Sogar eine Verlinkung auf eine Quelle kann zivilrechtlich gefährlich sein, wie uns das Landgericht Hamburg kürzlich in Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH gezeigt hat. Daran verzweifeln sollte man allerdings nicht, sondern es als das verstehen, was es ist: die Aufforderung, künftig noch genauer hinzusehen, bevor man im Netz etwas liest, schreibt oder weiter verbreitet.
Und zu lesen, schreiben oder verbreiten gibt es genug, wie das vergangene Jahr einmal mehr bewiesen hat. So hat die IANA-Transition die Weichen für ein neues Modell der Netzverwaltung geschaffen, die es jedermann – ohne Ansehung der Person – erlaubt, sich aktiv einzubringen. Oder dass es inzwischen rund 1.500 verschiedene Top Level Domains gibt, aus denen wir mehr oder weniger frei wählen können, um uns weltweit zu präsentieren, mitzuteilen oder nur zu informieren. Wir verstehen es daher als unsere Aufgabe, Sie auch im Jahr 2017 über diese und andere Entwicklungen in der Welt der Domain-Namen objektiv, konzise und wahrheitsgemäß zu informieren, in dem auch wir ganz genau hinsehen. Zugegeben, das fällt nicht immer ganz leicht, wie beispielsweise die Website der Internet-Verwaltung ICANN zeigt; man munkelt, dass man dort sowohl Atlantis, das Bernsteinzimmer und den heiligen Gral verstecken könnte, ohne dass sie jemals gefunden werden. Doch mag die Suche auch noch so schwer sein, wir sind uns ziemlich sicher, dass wir auch im Jahr 2017 fündig werden.
Der domain-recht.de-Newsletter und domain-recht.de machen erst einmal Weihnachtspause, und kehren im neuen Jahr (der Domain-Newsletter am 12. Januar 2017) mit frischen News zurück. Bis dahin wünscht Ihnen das Team des Newsletters ruhige und besinnliche Feiertage, dass sich Ihre Wünsche und Hoffnungen erfüllen und einen guten Rutsch in das kommende, für Sie erfolgreiche Jahr 2017!
Ihr
Daniel Dingeldey
Florian Hitzelberger
Florian Huber
Team domain-recht.de