Frankreichs AFNIC, Registry der Landesendung .fr. kann sich im Hinblick auf die DSGVO entspannt zurücklehnen
Anders als in Dänemark, das die Daten von Domain-Inhabern aufgrund dänischer Gesetzgebung weiter im WHOIS zeigt, sorgt für die Entspanntheit der AFNIC aber kein eigenes Gesetz, sondern der Umstand, dass .fr schon seit 2006 DSGVO-konform verwaltet wird. An der Praxis der Veröffentlichung der WHOIS-Daten ändert sich also nichts, was im Ergebnis bedeutet: die personenbezogenen WHOIS-Daten von .fr-Inhabern werden gemäß Article 8.4 der »Naming Policy« auch in Zukunft nicht veröffentlicht, vorausgesetzt, beim Domain-Inhaber handelt es sich um eine Einzelperson. Dagegen erfasst AFNIC auch weiterhin die Informationen zum Admin-C und zum Tech-C, wobei der Domain-Inhaber wählen kann, ob diese Felder mit den gleichen Angaben hinterlegt werden wie seine eigenen personenbezogenen Daten. Ist Inhaber der .fr-Domain eine juristische Person oder eine Organisation, werden die WHOIS-Daten zudem weiterhin veröffentlicht. Entscheidendes Kriterium dafür ist, ob im Rahmen der Domain-Registrierung das Feld »organization« ausgefüllt wird; eine Vorab-Kontrolle durch AFNIC gibt es hingegen nicht.