Als DSGVO-Rebell zeigt sich Dänemark. Nachdem sich das Land bereits vertraglich das Recht vorbehalten hat, die Gemeinschaftswährung Euro nicht einzuführen, sieht man auch keine Notwendigkeit, das WHOIS für .dk zu überarbeiten.
Demnach sind sämtliche WHOIS-Daten weiterhin in »offener und transparenter Weise« zugänglich, teilt die DK Hostmaster auf ihrer Website mit. Die Berechtigung bzw. Verpflichtung ergibt sich nach Ansicht der Registry aus Artikel 18 des dänischen Domain-Gesetzes, wonach Name, Adresse und Telefonnummer des Inhabers einer .dk-Domain zwingend veröffentlicht werden müssen, es sei denn, der Domain-Inhaber benutze „name and address protection“. Und da die Verpflichtung gesetzlich geregelt sei, ändere sich durch die DSGVO nichts. Wörtlich heißt es:
Therefore, even though darkness is likely to envelop the worlds other WHOIS databases – the Danish one will remain illuminated.
Ob die EU-Institutionen dieses Rechtsverständnis zwischen EU-Verordnung und nationalem Gesetz ähnlich beurteilen, bleibt abzuwarten.