WHOIS-Daten

Tucows reagiert auf ICANN-Advisory zu den WHOIS-Gebühren

Der kanadische Domain-Registrar Tucows hat öffentlich sein Angebot verteidigt, kostenpflichtig WHOIS-Daten anzubieten. Vor allem für Privatpersonen kommt aber auch ein Erlass der Gebühren in Betracht.

Jahrzehntelang waren die sogenannten WHOIS-Daten rund um einen Domain-Namen für jedermann und jederzeit frei zugänglich. Doch seit dem 25. Mai 2018 hat sich alles geändert: mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben fast alle Registries und Registrare die öffentlich einsehbaren Informationen zu einer Domain radikal reduziert. Wie die Internet-Verwaltung ICANN meldet, haben nun einige Registrare damit begonnen, die nicht-öffentlichen WHOIS-Angaben kostenpflichtig zugänglich zu machen; in einem »Advisory« namentlich genannt ist Tucows. Einer der drei größten Registrare der Welt hat ein System namens »Tiered Access Compliance and Operations« (TACO) eingeführt; über die Domain tieredaccess.com und die darunter erreichbare Website erhalten Dritte auf begründete Anfrage Zugang zum nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten, und zwar auf jene Daten, die vormals öffentlich zugänglich waren. Inhaltlich beschränkt sich das Angebot jedoch auf Domains, die über Tucows registriert sind oder waren. Für die Einrichtung eines TACO-Accounts berechnet Tucows grundsätzlich US$ 500,–, dazu kommen monatlich weitere US$ 250,– (einschließlich fünf Abfragen) und weitere US$ 50,– für jede weitere Abfrage.

In einem Blog-Artikel vom 14. November 2022 hat Tucows das kostenpflichtige Angebot öffentlich verteidigt. Man bekenne sich zu Datenschutz, Privatsphäre und Transparenz, möchte aber auch klarstellen, weshalb für die Prüfung von Anfragen zur Offenlegung von Registrierungsdaten eine Inrechnungstellung erforderlich sei. Über TACO habe man begonnen, Rechnungen an die Antragsteller zu stellen, die eine sehr hohe Anzahl an Anfragen einreichen, bei denen in einem ersten Schritt die Beurteilung ihres berechtigten Interesses durchgeführt werden müsse. Tucows verkaufe keine personenbezogenen Daten, und erhebe ebenso keine Gebühren für die Weitergabe personenbezogener Daten. Man stelle einen Compliance-Service in Rechnung, der Anfragen auf das Vorhandensein eines berechtigten Interesses bewerte, bevor man Zugang zu personenbezogenen Daten gewähre. Dieser Service sei mit erheblichen Personalkosten verbunden. Aber man mache auch Ausnahmen. Reg Levy, Head of Compliance bei Tucows:

»Wir sind uns bewusst, dass Gebühren in diesem Rahmen eine Zugangsbarriere darstellen können und haben daher Schritte unternommen, um diesen Effekt abzuschwächen. Für einmalig Anfragende und Privatparteien akzeptieren und gewähren wir regelmäßig einen Erlass dieser Gebühr. Dadurch stellen wir sicher, dass wir durch die von uns berechneten Gebühren auf unfaire Art und Weise Antragsteller nicht daran hindern, Daten zu erhalten, an denen sie ein legitimes Interesse haben.

Die überwiegende Mehrheit der Anfragen nach Registrierungsdaten (etwa 90 %) komme von Commercial-Litigation-Vertretern im Zusammenhang mit mutmaßlichen Verletzungen von geistigem Eigentum.

Völlig ungewöhnlich sind solche Gebührenmodelle nicht. Auch im Facebook-Metaversum gibt es eine »Cost Reimbursement«-Klausel, wonach im Einzelfall Geld für Informationen verlangt wird. Ob das Geschäftsmodell langfristig Zukunft hat, muss man aber bezweifeln. So könnte ein solches Gebührenverlangen mit der EU-Richtlinie zur Erhöhung der Cybersicherheit (überarbeitete NIS-Richtlinie, kurz »NIS 2«) kollidieren. Darin heißt es:

»Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass alle Arten des Zugangs zu personenbezogenen und nicht personenbezogenen Domänennamen-Registrierungsdaten kostenfrei sind.«

Lediglich nicht-europäische Unternehmen könnten versucht sein, auch in Zukunft Geld zu verlangen.

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