RDRS

ICANN verlängert die Testphase des WHOIS-Nachfolger um zwei Jahre

Der ICANN-Vorstand hat beschlossen, den Testversuch für den WHOIS-Nachfolger »Registration Data Request Service« (RDRS) um bis zu zwei Jahre zu verlängern. Die Benutzerfreundlichkeit für Antragsteller und Domain-Registrare soll sich kontinuierlich verbessern.

Fehlende rechtliche Verpflichtung, eine unklare Rechtslage und ein hoher Arbeitsaufwand – aus Sicht der Domain-Registrare gab es viele Gründe, nicht am RDRS teilzunehmen. Mit der Zahl der akkreditierten Registrare nahm auch die Zahl der Domains mit generischer Top Level Domain, für die eine RDRS-Abfrage möglich ist, drastisch ab; sie lag zuletzt bei unter 50 Prozent. Für nicht einmal jede zweite Domain mit generischer Endung ist also eine Abfrage über das RDRS-System möglich. Das trifft nicht nur Strafverfolgungsbehörden, sondern vor allem die Inhaber von Kennzeichenrechten hart, da damit die Möglichkeiten, gegen die von einer Domain ausgehenden Rechtsverletzungen vorzugehen, eingeschränkt werden. Die Vorzeichen, dass der im November 2023 gestartete Dienst das Ende der auf zwei Jahre angelegten Testphase erreicht, standen daher nach allgemeiner Erwartung ungünstig. Da überraschte bereits im August 2025 ein Report des RDRS Standing Committee (SC) der Generic Names Supporting Organization (GNSO); er empfahl, den Testversuch fortzuführen. Zur Begründung führte das SC aus, dass es verfrüht sei, den RDRS offline zu nehmen, denn:

The pilot has proven somewhat useful as a stopgap, providing value to users.

Man solle daher die erzielten Fortschritte bewahren und als Grundlage nutzen, anstatt sie zu verwerfen, auch wenn es künftig zu Änderungen kommen wird.

Dieser Einschätzung hat sich nun auch das Board of Directors von ICANN angeschlossen. Am 30. Oktober 2025 verabschiedete der ICANN-Vorstand eine Resolution, den RDRS für bis zu zwei Jahre, also bis Dezember 2027, über die bisherige Pilotphase hinaus weiterzuführen. In den vergangenen zwei Jahren seien im RDRS über 13.000 individuelle Anfragendekonten eingerichtet worden. Zu den Anfragenden hätten Strafverfolgungsbehörden, Experten für geistiges Eigentum, Cybersicherheitsforscher und andere gezählt, die das RDRS genutzt haben, um rund 3.600 Anfragen zur Offenlegung nicht-öffentlicher Registrierungsdaten für Domain-Namen mit generischer Top Level Domains zu stellen. Während der verlängerten Frist will ICANN damit beginnen, einige Systemverbesserungen umzusetzen, um die Benutzerfreundlichkeit für Registrare und Antragsteller kontinuierlich zu verbessern. Dies umfasse Verbesserungen der Benutzeroberfläche sowie die laufende Entwicklung eines Authentifizierungsprotokolls für Strafverfolgungsbehörden. Die Arbeiten an Validierungs- und Authentifizierungsmethoden für Strafverfolgungsbehörden scheinen dabei im Mittelpunkt zu stehen; die Inhaber von Markenrechten müssen sich also vorerst hinten anstellen. Aus der Begründung der Resolution wird aber auch deutlich, dass es ICANN schlicht an Alternativen mangelt. So habe der Wunsch bestanden, den RDRS so lange weiterzuführen, bis politische Empfehlungen für eine langfristige Lösung verabschiedet und umgesetzt sind und mit anderen offenen politischen Fragen (einschließlich der Offenlegung der WHOIS-Daten von Domains, die bei Anbietern von Datenschutz-/Proxy-Diensten registriert sind) sowie einem Zeitplan für die Beantwortung dringender Anfragen von Strafverfolgungsbehörden in Einklang gebracht werden.

ICANN schätzt, dass für die Aufrechterhaltung des RDRS etwa zwei Vollzeitstellen benötigt werden, zuzüglich geringfügiger Kosten für Softwarelizenzen und sonstige potenzielle externe Gebühren. Die Bereitstellung liege aber im öffentlichen Interesse, da er Dritten eine zentrale Plattform biete, um Anfragen nach nicht-öffentlichen Registrierungsdaten zu richten. Der fortgesetzte Betrieb entspreche auch der Mission von ICANN, Konsensfindung zu unterstützen.

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