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US-Regierung verlängert VeriSign-Vertrag - VeriSign darf .com-Gebühren erhöhen

Süsser die Kassen nie klingeln: die dem US-Wirtschaftsministerium unterstellte National Telecommunications and Information Administration (NTIA) hat sich mit VeriSign Inc. auf eine Verlängerung des »Cooperative Agreement« für .com geeinigt. Demnach ist VeriSign berechtigt, die Preise für .com-Domains bis 2024 auf bis zu US$ 10,29 zu erhöhen.

Am 26. Oktober 2018 gab VeriSign bekannt, dass man sich im Zuge des Zusatzes (»Amendment«) Nr. 35 auf eine Verlängerung des Grundlagenvertrages mit der US-Regierung verständigt hat. Der Zusatz bestätigt zunächst die Vertragslaufzeit bis zum 30. November 2018, sieht aber ergänzend vor, dass sich der Vertrag um jeweils sechs Jahre verlängert, sollte er nicht unter Einhaltung einer Frist von 120 Tagen zum jeweiligen Ende des Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Kernbestandteil des Verlängerungsvertrages ist jedoch die »Pricing Flexibility«. Sie gestattet es VeriSign, ohne erneute Zustimmung der US-Regierung die Gebühren für .com-Domains in den letzten vier Jahren jeder sechsjährigen Vertragsperiode ab dem 26. Oktober 2018 (also in den Jahren 2020 bis 2023, 2026 bis 20029, usw.) um bis zu sieben Prozent zu erhöhen. Schöpft VeriSign diese Möglichkeit aus und würde auch die Internet-Verwaltung ICANN zustimmen, würden sich die Gebühren wie folgt entwickeln:

2019:US$ 7,85
2020:US$ 7,85
2021:US$ 8,40
2022:US$ 8,99
2023:US$ 9,62
2024:US$ 10,29

Diese »registry fee« wird immer dann fällig, wenn eine .com-Domain registriert oder verlängert wird. Sie ist aber nicht identisch mit den Gebühren, zu welchen die Endkunden ihre .com-Domains registrieren; diese Gebühren liegen regelmäßig höher und umfassen weitere Dienstleistungen rund um eine .com-Domain. Eine Erhöhung der »registry fee« könnte die Registrare aber dazu zwingen, die Erhöhung an ihre Endkunden weiterzugeben.

US-Präsident Donald Trump bricht mit der Änderung den von seinem Vorgänger Barack Obama eingeführten Grundsatz, dass die Gebühren für .com-Domains bis 2024 eingefroren werden können. Im Zuge der IANA-Transition hatte das US-Justizministerium noch im August 2016 hervorgehoben, dass der NTIA nach den Regelungen im »Cooperative Agreement« das Recht vorbehalten ist, die Gebühren bis in das Jahr 2024 auf US$ 7,85 zu deckeln; ob man von dieser Preisobergrenze Gebrauch macht, ließ man damals allerdings offen. Begründet wird die Änderung damit, dass Länderendungen (ccTLDs), nTLDs sowie soziale Medien für mehr Dynamik im Marktplatz des Domain Name Systems gesorgt hätten. Mit über 138 Millionen registrierten Domains überstrahlt .com jedoch die Welt der Domain-Namen; alle nTLDs zusammen kommen hingegen »nur« auf rund 26 Millionen Registrierungen. Branchenexperten wie der ICANN-Insider Kieren McCarthy gehen davon aus, dass die Erhöhung VeriSign bei unveränderten Wachstumsraten zusätzliche Einnahmen von US$ 1 Milliarde bescheren könnte; an der Börse stieg der VeriSign-Kurs jedenfalls um zum Teil über 18 Prozent.

Interessant ist schließlich ein Detail im Amendment 35, das öffentlich bisher kaum Beachtung fand. So ist es VeriSign weiterhin untersagt, als .com-Registrar am Markt aufzutreten und so direkt in Kontakt zu den Endkunden zu treten. Die Internet-Verwaltung ICANN hatte für nTLD-Registries dieses Verbot der »Vertical Integration« zuletzt gelockert. Auf Inhalte will VeriSign ebenfalls auch weiterhin keinen Einfluss nehmen; Ziffer 1 des Zusatzes hält ausdrücklich fest:

The parties agree that Verisign will operate the .com registry in a content neutral manner and that Verisign will participate in ICANN processes that promote the development of content neutral policies for the operation of the DNS.

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