Runde Sache

der Domain-Kreislauf

Zu den wohl spannendsten Erlebnissen im Domain-Business zählt es, sich eine gerade wieder frei gewordene Domain zu schnappen. Den exakten Ablauf dieses Löschungskreislaufes wollen wir einmal näher unter die Lupe nehmen.

Bei vielen ausländischen Registraren (vor allem im anglo-amerikanischen Bereich) ist es üblich, dass der Kunde den Domain-Registrierungsvertrag nach Ablauf der ein- bis zehnjährigen Abrechnungsperiode aktiv verlängern muss, da er sich nicht – wie etwa in Deutschland – automatisch fortsetzt. Den Zeitpunkt des Auslaufens einer Domain (jedenfalls bei .com-, .net-, .org-, .info- und .biz-Domains) kann man im WHOIS-Eintrag regelmäßig am so genannten „expiry date“ erkennen. Allerdings bedeutet das nicht, dass die Domain, sofern sie (noch) nicht verlängert wurde, an diesem Tag gleich gelöscht wird und sofort registriert werden kann. Denn da diese vertragliche Konstruktion in der Praxis trotz vorheriger Warnmitteilungen des Registrars häufig dazu geführt hat, dass selbst große Unternehmen mangels aktiver Verlängerung unabsichtlich wichtige Domains verloren haben, hat ICANN im Jahr 2002 mit der Einführung der Redemption Grace Period (RGP) eine 30- bzw. 40tägige Schonfrist beschlossen. In diesem Zeitraum ist die Domain nicht konnektiert und nicht erreichbar, so dass ihr Inhaber in der Regel schnell auf sein Versäumnis aufmerksam wird. Dieser Status wird im WHOIS-Verzeichnis mit dem Eintrag „redemption period“ kenntlich gemacht. Gegen Zahlung deutlich erhöhter Registrierungsgebühren, zumeist um die US$ 100,– erhält der ursprüngliche Inhaber eine letzte Chance. Wenn die Domain aber erst in dieser Phase gelandet ist, steigen die Chancen, sie zu ergattern.

Nach Ablauf der „redemption period“ geht die Domain schliesslich in den „Pending/Delete“-Status über, der fünf Tage dauert. Erst dann „droppt“ die zuständige Registry die Domain aus ihrer Datenbank – die Domain wird frei. Im Fall von .com führt zum Beispiel VeriSign diesen „Drop“ am letzten Tag der „Pending/Delete“-Phase zwischen elf Uhr morgens and zwei Uhr nachmittags pazifischer Zeit durch. Und hier kommen am Ende Anbieter wie Snapnames, Pool oder ENOM ins Spiel, die automatisiert versuchen, die gelöschten Domains mit spezieller Software zu „snappen“.

Wer übrigens auf eigene Faust sein Glück versuchen will, der wird sich schwer tun – ohne eine große Portion technisches Know-How ist es insbesondere für Privatpersonen sehr schwer, einen der drei großen Dienste zu schlagen. Doch die Jagd beginnt, und ein Versuch kann nicht schaden … Eine Graphik zum Löschungskreislauf finden Sie bei pool.com.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top