DROA

neue Abzock-Mails

Alle Jahre wieder versendet die »Domain Registry of America« (DROA), die wahlweise auch als Domain Registry of Europe (DROE) bzw. Canada (DROC) auftritt, dreiste Werbe-eMails, in denen Inhaber von .com-, .net- und .org-Domains verunsichert und zum hochpreisigen Providerwechsel genötigt werden.

DROA weist in ihren eMails unter Nennung der konkreten Webadresse die Domain-Inhaber darauf hin, dass der Registrierungsvertrag demnächst abläuft. Daher sei es unbedingt Zeit zu handeln und die Domain zu transferieren. Sollte der Vertrag nicht rechtzeitig verlängert werden, drohe der Verlust der Adresse. Doch wer dem Transfer zustimmt, zieht nicht nur oft gegen seinen Willen mit der Domain um, er zahlt auch noch meist vergleichsweise höhere Gebühren als beim alten Registrar. Andere eMails von DROA sind so formuliert, dass der Domain-Inhaber den Eindruck gewinnt, er sei noch nicht wirklich Inhaber der Domain und müsse eine weitere Erklärung abgeben, die sich allerdings ebenfalls als Providerwechselerklärung entpuppt. In anderen Fällen wird zur Überprüfung, dass der Domain-Transfer oder die Vertragsverlängerung abgeschlossen wurde, um die eMail-Adresse des Inhabers gebeten. Wird der dafür vorgesehene Link vom eMail-Empfänger angeklickt, bestätigt er damit unmittelbar einen Provider-Transfer seiner Domain.

Die letzten Fälle von DROA- bzw. DROE-Spam gab es Mitte vergangenen Jahres, nachdem bereits im Februar 2003 und im Herbst 2002 erste Mails versendet worden waren und für reichlich Ärger sorgten. DROE/DROA wurde bereits im Oktober 2002 von der britischen ASA (Advertising Standards Authority) verwarnt, Werbe-eMails, die wie Rechnungen aussehen, an Domain-Inhaber zu senden. Ähnliche Abzockversuche wurden auch von Unternehmen namens Domain Registry of Canada (DROC) sowie Domain Support Group bekannt.

Zumindest für die über deutsche Registrare angemeldeten Domains gilt: solange es sich nicht ausdrücklich um ein Schreiben Ihres Registrars handelt, können Sie solche Post getrost in den Müll werfen, da sich der Registrierungsvertrag ohne ausdrückliche Kündigung in der Regel automatisch verlängert.

Ein Musterexemplar eines DROA-Schreibens vom Februar 2003 finden Sie hier.

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