Domain-Kiting

Abzocke durch Registrare?

Domain-Kiting – mit diesem Ausdruck bezeichnet GoDaddy-Gründer Bob Parsons ein neues Phänomen, bei dem millionenfach Domain-Namen registriert werden, um sie schon nach wenigen Tagen wieder abzustoßen. Was absurd klingt, ist für Registrare ein sehr lohnendes Geschäft.

Die Idee hinter dem Phänomen Domain-Kiting ist simpel: das RFC 3915, das eine bestimmte Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Löschung von Domains beschreibt, erlaubt es Registraren, eine registrierte Domain innerhalb von fünf Tagen zu löschen, ohne dass Gebühren hierfür fällig werden. Der Domain-Name wird also angemeldet, und kurz bevor Gebühren gezahlt werden müssten, wieder abgestossen. Binnen diesen kurzen Zeitfensters platziert der Registrar unter der Domain einfache Suchmaschinenseiten mit weiterführenden und von Werbepartnern bezahlten Links. Klickt nun ein zufälliger Besucher auf einen dieser Werbelinks, klingelt die Kasse des Registrars, ohne dass er selbst großartige Kosten gehabt hätte.

Will man dieses Konzept perfektionieren, wird solch eine „gepimpte“ Domain kurz vor Ablauf der fünf Tage gelöscht und nach Freiwerden sofort wieder registriert. Damit lässt sich nicht nur der Kreislauf am Leben erhalten, vor allem haben Registrare so die Chance zu testen, wie viel Besucher („traffic“) eine Domain anzieht; gerade bei Vertipper-Domains lässt sich durch die Masse auch bei geringem Erlös je Klick von vielleicht nur 50 Cent im Jahr viel Geld verdienen. Und beweist sich eine Domain als besonders attraktiv, kann man sie regulär registrieren und verkaufen. Ist ein Domain-Namen dagegen „ausgemolken“, stösst man ihn ab.

Laut Parsons waren im April 2006 von insgesamt 35 Millionen registrierten Domains 32,7 Millionen von Domain-Kiting betroffen. Als einen der Registrare, die mit Domain-Kiting Geld verdienen wollen, prangert Parsons DirectNic an. Der US-Registrar hat im April 8,4 Millionen Domains angemeldet, jedoch nur etwas über 50.000 davon dauerhaft (etwa für seine Kunden) behalten. Auch DomainCar soll mit dieser Methode arbeiten. Bereits 2004 beschwerte sich Parsons bei ICANN; eine Reaktion ist bisher jedoch nicht erfolgt. Auch Verwalter VeriSign blieb ruhig. Einzig PIR, der Betreiber von .org, wandte sich wie Parsons ebenfalls schriftlich an ICANN und beschwerte sich über das „domain tasting“, also einer Art „Verkostung“ von Domains wie bei der Weinprobe. Auch hierauf erfolgte bisher keine Reaktion. Da noch nicht einmal eine Diskussion in Sicht ist, wird es also voraussichtlich noch einige Zeit dauern, bis auch diese Lücke im Registrierungssystem geschlossen ist.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top