Die Internet-Verwaltung ICANN hat dem holländischen Registrar OpenTLD B.V. untersagt, Anmeldungen für Domains mit neuer Top Level Domain vorzunehmen. Der Vorwurf wiegt schwer: Ermittlungen von ICANN haben ergeben, dass sich OpenTLD als Cybersquatter betätigt hat.
Ende Mai 2015 war bekannt geworden, dass OpenTLD B.V. und dem Tochterunternehmen Stichting OpenTLD WHOIS Proxy gleich in zwei Verfahren vor dem Schiedsgericht der WIPO Cybersquatting vorgeworfen wurde. Im Verfahren Case No. DME2015-0002 hatte sich der deutsche Registrar Key-Systems GmbH gegen die Registrierung der beiden Domains key-systems.cc und rrpproxy.me gewandt und obsiegt; im Verfahren Case No. D2015-0428 sah sich die Londoner NetEarth Group Inc. durch die Registrierung der Domain netearthone.biz ebenfalls in ihren Rechten verletzt. Beide Registrare beriefen sich mit Erfolg darauf, dass OpenTLD die Domains jeweils dazu nutzte, um Nutzer auf das eigene Internetangebot umzuleiten. WIPO-Panelist William R. Towns sah sich daraufhin veranlasst, ICANN über diese Vorfälle zu informieren. Dort war man bereits sensibilisiert, nachdem sich der US-Registrar GoDaddy Inc. im Februar 2015 wegen der Domains godaddy.cf und godaddy.ml beschwert hatte; auch Tucows hatte ähnliches berichtet. ICANN sprach in der Folge im Juni 2015 eine Abmahnung aus. Da OpenTLD nicht wie gefordert reagierte, suspendierte ICANN das Unternehmen bereits mit Wirkung ab 8. Juli 2015 für 90 Tage von der Registrierung von Domains mit neuer Endung.
Hiergegen wandte sich OpenTLD mit einem am 7. Juli 2015 eingeleiteten Eilverfahren beim International Centre for Dispute Resolution. Das Unternehmen berief sich darauf, dass ICANN unverhältnismäßig gehandelt habe, zumal mangels vorheriger Abmahnung die Voraussetzungen für eine Suspendierung nicht gegeben seien. Dieser Ansicht folgte das Schiedsgericht allerdings nicht. ICANN müsse in Fällen offensichtlichen Cybersquattings die Möglichkeit haben, sofort einzuschreiten, um Schaden von der Gemeinschaft der Internetnutzer abzuwenden. Von besonderer Bedeutung war, dass OpenTLD nicht nur einmal, sondern insgesamt mindestens neun Mal Markenrechte der unmittelbaren Konkurrenz durch die Registrierung verletzt habe, so dass von einem »pattern«, also einen gezielten Verhalten im Rahmen einer konzertierten Aktion, auszugehen ist. Würde man dieses Verhalten tolerieren, bestehe das Risiko, dass Markenrechte auch zum Nachteil der Verbraucher ausgebeutet werden könnten. OpenTLD habe nicht ausreichend dargelegt, wie ein solches Verhalten künftig verhindert werde; folglich wies das Gericht den Eilantrag zurück. OpenTLD hat bereits reagiert; auf seiner Website steht der Hinweis »No new gTLD registrations or inbound transfers will be accepted from 26 August 2015 through 24 November 2015.«
Mit diesem Verhalten rückt nicht nur OpenTLD in ein schlechtes Licht, auch der mit dem Registrar verbundene Reseller Freenom dürfte davon kaum profitieren. Freenom ist hierzulande für den Betrieb der Landesendung .tk (Tokelau) bekannt, die mit über 20 Millionen Domains als die größte ccTLD weltweit gilt. Allerdings werden die meisten .tk-Domains gratis vergeben, so dass ein ernsthafter Vergleich mit TLDs wie .de, .ch oder .at nicht möglich ist.