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Schiedsgericht bittet die Parteien im Streit um die neue Endung .gcc, sich zu einigen

Das im Königreich Bahrain ansässige Unternehmen GCCIX WLL darf sich weiter Hoffnung machen, den Zuschlag für die Top Level Domain .gcc zu erhalten.

Wie bereits berichtet, hatte ICANNs Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee Bedenken geäussert, da man eine Verwechslungsgefahr mit dem Gulf Cooperation Council, einem Staatenbund von sechs Staaten der Arabischen Halbinsel, befürchtet. Offiziell führt die Bewerbung daher den Status »Not Approved«. Am 09. November 2021 hatte sich ICANN-CEO Göran Marby aber an das GAC gewandt; unter Verweis auf einen aktuell noch anhängigen »Independent Review Process« fragte er informell an, ob es nicht doch eine vermittelnde Lösung gäbe. Das zuständige Schiedsgericht International Centre for Dispute Resolution hat daraufhin am 07. Februar 2022 eine »Procedural Order« erlassen, in der die Parteien ermutigt werden, eine gütliche Lösung zu suchen. Diese Bemühungen dauern bisher an; GCCIX WLL hat bis vorerst 06. September 2022 Zeit, weitere Stellungnahmen zu den Bedenken des Governmental Advisory Committee einzureichen. Erst nach einem erfolglosen Abschluss dieses informellen Verfahrens müsste das Schiedsverfahren fortgeführt werden. Mit einer raschen Entscheidung über das finale Schicksal von .gcc ist also derzeit nicht zu rechnen.

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