nTLDs

Das Verfahren um die Vergabe von .web entwickelt Schlammschlachtcharakter

Die Einführung der neuen generischen Top Level Domain .web verzögert sich weiter: auch vier Monate nach einem schiedsgerichtlichen Urteil ist offen, wer den Registry-Vertrag erhält. Umso heftiger wird um eine private Auktion gestritten, deren Hintergründe nun bekannt wurden.

Im November 2018 hatte Afilias Domains No. 3 Limited, eine der sieben Bewerberinnen um .web, ein »Independent Review Process«-Schiedsverfahren (IRP) gegen ICANN eingeleitet. Afilias machte geltend, dass die Internet-Verwaltung bei der Vergabe von .web an den Registry-Neuling Nu Dot Co LLC gegen die eigenen Statuten verstoßen habe. Nu Dot Co hatte sich mit Unterstützung von VeriSign in einer Auktion mit einem Gebot von US$ 135 Mio. den Zuschlag geholt, die Unterstützung aber nicht offengelegt. In seiner Entscheidung vom 20. Mai 2021 kam das dreiköpfige Panel des ICDR zu dem Ergebnis, dass ICANN in der Tat gleich mehrfach gegen die eigenen »Amended and Restated Articles of Incorporation« verstoßen hat. Zum Verhängnis wurde ICANN unter anderem die Untätigkeit, sich mit den Vorwürfen gegen Nu Dot Co ernsthaft auseinanderzusetzen, während man parallel die Einführung von .web vorangetrieben hat. Ausdrücklich nicht festgestellt hat das Schiedsgericht, ob der von Afilias erhobene Vorwurf zutrifft und Nu Dot Co die geheime Rolle von VeriSign als »Sugar Daddy« hätte offen legen müssen; diese Entscheidung liege bei ICANN. Doch dort hat man offenbar keine Eile, so dass aktuell offen ist, wann die ersten Domain-Namen unter .web registriert werden können.

Das ärgert Verisign, weshalb die .com-Registry ihrem Ärger in einem Blog-Artikel Luft gemacht hat. Darin stürzt man sich auf die Presseabteilung von Afilias, die versucht habe, dem Urteil im Schiedsverfahren eine positive Note zu geben, obwohl Afilias mit dem Versuch gescheitert war, die Bewerbung von Nu Dot Co disqualifizieren zu lassen und zugleich Afilias selbst als .web-Registry einzusetzen. Des Weiteren habe Afilias erfolglos versucht, mit Hilfe einer 68-seitigen Beschwerde die Aufhebung der IRP-Entscheidung zu erreichen, obwohl solche »do overs« in den Schiedsregeln gar nicht vorgesehen sind. Vor allem aber legt VeriSign ein Schreiben vom 23. Juli 2021 an ICANN offen; darin fordern die Anwälte von Nu Dot Co und VeriSign von der Netzverwaltung, alle Beschwerden von Afilias rund um die Auktion zurückzuweisen. Zur Begründung verweisen sie unter anderem darauf, dass Afilias und weitere Mitbewerber um .web alles daran gesetzt hätten, dass die Entscheidung um .web im Rahmen einer »private auction« fällt, sprich: der Aktionserlös sollte vom Meistbietenden nicht in die ICANN-Kassen fließen, sondern unter den Mitbietern aufgeteilt werden. Am 07. Juli 2016 soll es in einer Mitteilung geheissen haben:

Afilias would ‚guarantee‘ that [Nu Dot Co] would ’score at least 16 mil if you go into the private auction and lose‘.

Später soll Afilias diesen Betrag auf US$ 17,02 Mio. erhöht haben. Nu Dot Co habe stets abgelehnt, so dass es zu einer öffentlichen Auktion kam. So habe die breite Internet-Community von der Auktion profitiert, nicht nur einige wenige Mitbewerber. Auch gegen die Mitbewerber Donuts, Schlund Technologies GmbH sowie Radix FZC teilen Nu Dot Co und VeriSign aus, und werfen ihnen »False Claims of a Change in Management or Control of NDC« vor.

ICANN hat sich zu diesem Schreiben öffentlich bisher nicht positioniert. Zuletzt klang an, dass die Internet-Verwaltung eine private Auktion bevorzugt, in der sich die Konkurrenten einigen; dieses Ansinnen dürften Nu Dot Co und VeriSign mit ihrem nun öffentlichen Schreiben – möglicherweise ganz bewusst – konterkariert haben. Wer .web künftig betreiben darf, bleibt damit auch weiterhin offen.

Weitere Informationen zum »Independent Review Process« um .web finden Sie hier.

  1. Sebastian Georgi

    Vielen Dank für die Updates. Gibt es schon neue Informationen, oder herrscht Funkstille in diesem Bereich?

    Freundliche Grüße
    Sebastian Georgi

    Antworten
  2. Daniel

    Sehr geehrter Herr Hitzelberger,
    vielen Dank für die regelmäßigen updates. Ich kann Ihnen und dem Vorredner nur zustimmen. Das ist an Absurdität und Gemauschel nicht zu überbieten.
    Vor 8 Jahren habe ich meine .web Domain vorbestellt… Vielleicht können meine Enkelkinder sie dann irgendwann nutzen.

    Antworten
    • RA Florian Hitzelberger

      Sehr geehrter Leser,

      vielen Dank. Wir sind wirklich zuversichtlich, dass es nicht ganz so lange dauert. Ganz sicher aber werden noch die Enkelkinder Ihrer Enkelkinder etwas von .web haben!

      Mit freundlichen Grüßen,

      Florian Hitzelberger
      Team domain-recht.de

      Antworten
  3. Robert

    Jetzt wird es langsam lächerlich..

    Also wirds wohl auch 2022 nichts, oder wie ist eure Einschätzung?

    Antworten
    • RA Florian Hitzelberger

      Sehr geehrte Leser,

      nach aktuellem Stand ist in der Tat nicht davon auszugehen, dass .web noch in diesem Jahr delegiert wird. Bis zur Registrierung der ersten .web-Domains dürfte es daher noch eine Weile dauern. Wir wissen um die Bedeutung von .web und werden auch weiterhin berichten!

      Mit freundlichen Grüßen,

      Florian Hitzelberger
      Team domain-recht.de

      Antworten
      • Moritz

        Welche Bedeutung wird diese TLD denn haben?

        Antworten
        • RA Florian Hitzelberger

          Sehr geehrte Leser,

          vielen Dank für Ihre Frage. Allein der intensive und bereits seit Jahren andauernde Streit legt nahe, dass .web großes Potential hat, eine ernsthafte Alternative zu .com zu werden, wenn nicht sogar das größte Potential unter allen nTLD-Bwewerbungen aus dem Jahr 2012. Auch dass Nu Dot Co LLC bereit war, im Rahmen einer Auktion US$ 135 Mio. für .web zu bieten, ist ein Indiz für die positiven Zukunftschancen von .web. Letztlich liegt es aber an den Nutzern, sich für eine Registrierung unter .web zu entscheiden – sobald sie verfügbar wird.

          Mit freundlichen Grüßen,

          Florian Hitzelberger
          Team domain-recht.de

          Antworten

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top