nTLDs

ICANN stellt korrektes Vergabeverfahren für .web fest und beginnt mit Registry-Vertragsverhandlungen

Im Streit um die Einführung der neuen generischen Top Level Domain .web hat die Internet-Verwaltung ICANN einen Verstoss des Bewerbers Nu Dot Co LLC (NDC) gegen Bewerbungs- und Auktionsregeln verneint. Wann die ersten .web-Domains registriert werden können, ist derzeit aber noch völlig offen.

Im November 2018 hatte Afilias Domains No. 3 Limited, die mittlerweile als Altanovo Domains Ltd. firmiert, als eine der sieben Bewerberinnen um .web ein »Independent Review Process«-Schiedsverfahren (IRP) gegen die Internet-Verwaltung ICANN eingeleitet. Afilias macht darin geltend, dass ICANN bei der Vergabe von .web an den Registry-Neuling Nu Dot Co LLC gegen eigene Statuten verstoßen habe und deshalb vom weiteren Bewerbungsverfahren hätte ausgeschlossen werden müssen. Der zentrale Vorwurf lautet, dass Nu Dot Co mit der .com-Registry VeriSign Inc. einen finanzstarken Partner im Rücken hatte, der das (am Ende siegreiche) Auktionsgebot von US$ 135 Mio. überhaupt erst möglich gemacht hat, dessen Beteiligung jedoch nicht offengelegt wurde. Nach zähem Ringen hatte Afilias Erfolg; am 20. Mai 2021 urteilte das Panel des International Centre for Dispute Resolution (ICDR), dass ICANN mehrfach gegen die eigenen »Amended and Restated Articles of Incorporation« verstossen habe. Konkret störte sich das Schiedsgericht daran, dass ICANN das Delegierungsverfahren fortgesetzt hat, obwohl dem ICANN Board of Directors bekannt war, dass der von VeriSign im Rahmen eines »Domain Acquisition Agreement« finanziell unterstützte Bewerber NDC möglicherweise gegen die Regeln im Bewerberhandbuch verstoßen hat, weil er diese Unterstützung nicht offengelegt hat. Nicht festgestellt hat das Panel, ob der von Afilias erhobene Vorwurf zutrifft und NDC die Rolle von VeriSign hätte offenlegen müssen; ICANN musste stattdessen neu entscheiden, ob das »Domain Acquisition Agreement« zwischen NDS und VeriSign gegen die Regeln im nTLD-Programm verstößt. Bei einem Special Meeting am 16. Januar 2022 hatte das Board of Directors beschlossen, dass weitere Prüfungen notwendig seien und den Ball so in das Feld des Board Accountability Mechanisms Committee (BAMC) gespielt, das die Entscheidung des Schiedsgerichts auswerten soll. Erst dann wollte ICANN selbst entscheiden.

Diese Entscheidung ist nun am 30. April 2023 gefallen. Konkret stellte der Vorstand fest, dass NDC weder durch den Abschluss des »Domain Acquisition Agreement« noch durch die Teilnahme an der .web-Auktion gegen die Regelungen im Bewerberhandbuch oder die Auktionsregeln verstoßen hat. Zugleich wurde die Interims-Präsidentin und CEO Sally Costerton angewiesen, die Bewerbung von NDS weiterzubearbeiten, also den Registry-Vertrag auszuhandeln. Zur Begründung heißt es insbesondere, dass sich das »Domain Acquisition Agreement« auf eine mögliche künftige Abtretung des Registry-Vertrages, den NDC mit ICANN abschließen könnte, beziehe und nicht auf eine Abtretung der .web-Bewerbung an VeriSign. NDC sei Bewerber geblieben, und falls NDC einen Registry-Vertrag mit ICANN abschließe, werde NDS Registry für .web. Ob NDC die Rechte aus diesem Vertrag dann an VeriSign abtreten will und kann, sei aktuell offen. Im Falle eines entsprechenden Antrages gibt es ein Verfahren zur Prüfung, einschließlich der Notwendigkeit der Genehmigung dieses Antrags durch ICANN. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus einem Registry-Vertrag sei nicht unüblich und komme keiner »Umgehung« des Bewerbungsverfahrens gleich, sondern sei vielmehr ein notwendiger Bestandteil für den weiteren Betrieb einer nTLD. Ferner hätten auch zahlreiche weitere Bewerber Auftrag und Zweck ihrer Domain-Endung geändert; hinzu kämen die zahlreichen Fälle, in denen sich der Auftrag und der Zweck einer gTLD infolge der Übertragung des Registry-Vertrags auf eine andere Registry geändert habe. Schließlich sei NDC stets der Bieter geblieben; abgegebenen Gebote seien rechtmäßig gewesen und NDC war tatsächlich in der Lage, das Gebot zu bezahlen, als man bei der Versteigerung den Zuschlag erhalten hatte.

In einer ersten Stellungnahme begrüßte VeriSign die Entscheidung des ICANN-Vorstands. Man werde mit ICANN und NDC zusammenarbeiten, um den Verkauf von .web abzuschließen, und

»unsere Pläne für die Einführung und das Wachstum dieser aufregenden neuen Top Level Domain mitzuteilen.«

Allerdings hatte Afilias angekündigt, die gerichtlichen Auseinandersetzungen

»in all available fora whether within or outside of the United States of America«

fortzusetzen. Gut möglich, dass deshalb in Kürze ein weiteres Schiedsverfahren folgt, in dem der aktuelle Beschluss des ICANN-Vorstands überprüft wird. Wann genau die ersten .web-Domains registriert werden können, ist also noch völlig offen.

  1. Tobias

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte mich auf diesem Wege ganz herzlich für Ihre Nachforschungen bedanken und dass Sie die Interessenten auf dem neuesten Stand halten!

    Freundliche Grüße
    Tobias

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