nTLDs

das Bewerberhandbuch unter der Lupe

&MachinesVergangene Woche hat die Internet-Verwaltung ICANN die vierte Entwurfsfassung des Bewerberhandbuchs für neue generische Top Level Domains veröffentlicht. Anlass genug, das über 312 Seiten starke Werk nochmals näher unter die Lupe zu nehmen.

Zu den in der Presse am meisten thematisierten Regelungen zählen die geänderten Vorgaben für GeoTLDs. Danach sind die Namen von Ländern und Territorien von der Registrierung grundsätzlich ausgeschlossen. Hierunter fallen vor allem die in der ISO 3166-1 Liste geführten Ländernamen einschließlich ihrer Übersetzung, egal in welche Sprache. Für Städte-Domains bleibt die Dokumentation der jeweiligen Gebietskörperschaft unerlässlich, dass diese der Bewerbung zustimmt oder sich ihr nicht widersetzt; sie genießen allerdings keinen universellen Schutz, da Städte-Namen auch aus generischen Begriffen bestehen können oder einem Kennzeichen entsprechen. Für zusätzliche Spannung (und Kopfzerbrechen) sorgt die Erweiterung der Rolle des „public comment“; selbst wenn ein Bewerber objektiv alle Kriterien erfüllt, kann über diese Hintertür die TLD doch noch verhindert werden. Ein Schelm, wer hierbei an .xxx denkt.

Auf zwei weitere Änderung weist Dirk Krischenowski, als Verantwortlicher der dotBERLIN GmbH & Co. KG einer der Bewerber um eine neue Endung, hin. So akzeptiert ICANN keinen Bewerber, bei dem ein ICANN-akkreditierter Registrar die so genannten „Registry Services“ wie den Betrieb von Nameservern oder dem Registrierungssystem anbietet. Davon profitieren etablierte Registries wie VeriSign, Afilias oder die Betreiber nationaler Domain-Endungen wie DENIC eG, während klassische Domain-Registrare das Nachsehen haben und sich diesen Markt im Wettbewerbsinteresse nicht erschließen können. Selbst die Hintertür macht ICANN dicht: so akzeptiert man auch keine Bewerber, an denen ein akkreditierter Registrar direkt oder indirekt zu mehr als zwei Prozent beteiligt ist. Laut Krischenowski sind von diesen Regelungen unter anderem Projekte wie .saarland betroffen, wo der Registrar Key-Systems sowohl „Registry Services“ anbieten möchte als auch Gesellschaftsanteile hält. Möglicherweise könnte die Prozent-Regel jedoch noch zu Gunsten der Registrare aufgeweicht werden. Gleichwohl betont man bei ICANN damit die strikte Trennung zwischen Registry und Registrar, wovon letztlich vor allem die Verbraucher durch Wettbewerb unter den Registraren profitieren sollen.

Offen ist, ob die vierte auch die letzte Entwurfsfassung des Bewerberhandbuchs bleiben wird. Bei Minds verweist man allerdings darauf, dass lediglich kleinere Änderungen zu erwarten sind, bevor die Endfassung veröffentlicht wird, was für Oktober oder November 2010 zu erwarten sei. Die ersten neuen generischen Domains sind damit wohl frühestens in der zweiten Hälfte 2012 erhältlich.

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