Umlaut-Domains

Gefahr durch Trittbrettfahrer

Die Vorfreude über die angekündigte Einführung von Umlaut-Domains (IDNs) unter der Top Level Domain .de ist ungebrochen. Daher ist es an der Zeit, einmal die rechtlichen Aspekte der neuen Adressen näher unter die Lupe zu nehmen, die sich aus der unbefugten Registrierung durch Dritte ergeben können.

Wenig Probleme dürften sich für die Inhaber von Markenrechten ergeben: das deutsche Markenrecht schützt den als Marke eingetragenen Begriff nicht nur vor identischen, sondern auch vor ihm ähnlichen Zeichen. Da die Unterschiede bei einer Domain zwischen ihrer Umlaut-Variante und der ausgeschriebenen Form in der Regel minimal sein dürften, liegt die drohende Verwechslungsgefahr auf der Hand.

Interessant wird es für Inhaber von Domains mit generischen Begriffen, die auf keinen Markenschutz verweisen können. Hier kommen unter dem Stichwort »Trittbrettfahrer« Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht in Betracht, dessen Grundsätze sich auf die neuen Umlaut-Domains übertragen liessen. Ein Beispiel aus dem bisher dazu bekannten Domain-Recht ist die nachträgliche Registrierung der Domain klug-suchen.de durch einen Dritten, um so am Erfolg der ursprünglichen Adresse klugsuchen.de zu partizipieren (LG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.1999, Az.: 34 O 2/99). In diese Kategorie fallen schließlich auch Vertipper-Domains wie etwa yaho.de oder amzon.de. Aus §§ 1 und 3 UWG bestehen hier Unterlassungsansprüche für den Fall von Rufausbeutung, wettbewerbswidriger Behinderung und Irreführung. Voraussetzung ist, dass die Parteien in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen, die fragliche Domain im geschäftlichen Verkehr genutzt wird und von ihr eine zu missbilligende Behinderung ausgeht oder sie irreführende Angaben enthält. Insbesondere die Schwelle für eine geschäftliche Nutzung liegt dabei niedrig: unter Umständen reicht schon ein Werbebanner aus, um von einem Handeln im geschäftlichen Verkehr zu sprechen.

Ungeachtet dieser rechtlichen Probleme dürfte ein weiterer Punkt noch einige Zeit für Kopfzerbrechen sorgen: selbst wenn alle User mit aktuellster Software arbeiten und deshalb Umlaut-Domains zumindest für die Browser kein Problem sind, so muß dies nicht für die weltweit verwendete eMail-Software gelten. Denkbar wäre zum Beispiel, daß Jürgen Müller zwar seinen Nachnamen unter einer funktionierenden .de-Umlaut-Domain nutzt. Will er die Domain jedoch auch als eMail-Adresse verwenden, so ist derzeit wahrscheinlich, daß der sogenannte »local part« (der Teil vor dem @-Zeichen) nur ohne Umlaute (also in der »ue«-Variante) genutzt werden kann. Abzuwarten bleibt daher, ob auch hier Software-Updates rasche Abhilfe schaffen oder noch für einen längeren Zeitraum mit Verwirrung bei den Usern zu rechnen ist.

Umlaut-Domains können vorbestellt werden. Entsprechende Vordrucke können als .pdf-Datei heruntergeladen werden:
.de-Domains
.at-Domains
.ch-Domains

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