Umlaut-Domains

droht nun die grosse Klageflut?

Nachdem vergangene Woche die Registrierung der neuen Umlaut-Domains offiziell und mit einigen technischen Komplikationen bei der DENIC erfolgreich war, fangen die wahren Probleme erst an: Domain-Streitereien aller Orten zeugen von der Unverfrorenheit einiger Domain-Regger und der Ignoranz diverser Behörden.

Bereits in der Vorregistrierungsphase zeigte sich, dass zahlreiche geschützte Kennzeichen (Marken und Namen) von voraussichtlich nicht Berechtigten angemeldet wurden. Von diesen Anmeldungen sind sicherlich ein Gutteil auch erfolgreich registriert worden. Die daraus sich ergebenden Folge wurde einigen Domain-Inhabern bereits einen Tag nach Registrierung der Domain bewusst: In einer ersten Phase wurden, nach teilweise unmissverständlichen Aufforderungen per eMail von Rechteinhabern, zahlreiche Abmahnungen zugestellt. Viele haben darauf reagiert. Im Weiteren werden, soweit auf die Abmahnungen nicht reagiert wird, einstweilige Verfügungen bei Gericht eingereicht und sicher von den Gerichten bestätigt werden. Auch die, die auf die Abmahnungen mit Freigabe der Domains reagiert haben, sehen sich gegebenenfalls Klagen ausgesetzt, soweit sie die geltend gemachten Abmahnungskosten nicht tragen wollen.

Einer der Verlierer beim Run auf die internationalisierten Domains war das Land Thüringen. Die Landesregierung Thüringen soll bereits im vergangenen August die Anweisung an das Landesrechenzentrum gegeben haben, Umlaut-Domains wie thüringen.de zu sichern. Bei der Registrierung der Domains thüringen.de, thüringen-online.de und thüringen-tourismus.de gingen das Land Thüringen und dessen Tourismusverband jedoch leer aus. Auch die thüringer SPD war nicht schnell genug: die Domain spd-thüringen.de ging jedenfalls nicht an die Partei. Da bleibt natürlich nur noch der Klageweg, den das Land Thüringen in jedem Falle beschreiten will.

Auf der anderen Seite stehen die Domain-Inhaber – zum Teil auf verlorenem Posten. Der Domain-Kenner Sebastian Dietele, so berichtet W.-D. Roth bei Telepolis, hatte tatsächlich die Domains düsseldorf.de und ökotest.de erfolgreich registrieren können, nur um sie sofort an die Berechtigten abzutreten. So verhinderte er Abmahnungen. Ganz so glimpflich erging es anderen nicht. Der Inhaber von drk-jülich.de sah sich unvermittelt einer Abmahnung von seiten des Deutschen Roten Kreuzes in Jülich ausgesetzt, obwohl er bereits am 4. März diese und einige andere Domain wieder gelöscht hatte. Das DRK nahm daraufhin die Abmahnung zurück.

Was lange Zeit vorher in zahlreichen Internet-Informationsseiten (z. B. heise.de, domain-recht.de), Internetforen (z. B. domain-people.de) und Newslettern angesprochen und diskutiert wurde, nämlich welche Umlaut-Domains sinnvoller Weise registriert und welche gemieden werden sollen, ist bei den Betroffenen offensichtlich nicht angekommen. Im Zuge der Einführung von Umlaut-Domains wird es eine Menge entsprechender Rechtsstreite geben. Und das nicht nur in rechtlichen Grauzonen, wie bei unter allgemeinen Begriffen aufgebauten Webseiten, bei denen sich wettbewerbsrechtliche Fragen, insbesondere der Trittbrettfahrerei stellen, sondern leider auch bei eindeutigen Kennzeichenrechtsverletzungen bei Marken und Namen.

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