IDNs

Registrierung auf Umlaute beschränkt

Die angekündigte Einführung von Sonderzeichen-Domains unterhalb der deutschen TLD .de hat bei den Internetusern eine wahre Euphoriewelle ausgelöst. Bevor man sich jedoch auf unter Umständen sogar kostenpflichtige Vormerkungsangebote stürzt, sollte man einige wichtige Punkte beachten.

So erstreckt sich die Anzahl der zugelassenen Sonderzeichen vorläufig allein auf die drei Umlaute. Zwar wären rein technisch auch andere Zeichen wie Buchstaben mit Accent oder das Währungssymbol für den Euro bereits möglich. Eine Registrierung wird aber vorläufig nicht angeboten. Der Hintergrund für diese Entscheidung dürfte sein, daß deutschsprachige Nutzer vor allem an Umlauten interessiert sind und es daher kaum Anlass gibt, darüber hinaus Aspekte wie zum Beispiel die Auswirkungen der neuen Adressen auf die Stabilität des Domain Name Systems (DNS) zu vernachlässigen. Diese Einschränkung gilt sowohl für das deutsche Kürzel .de als auch die Endungen der Nachbarländer Österreich (.at) und Schweiz (.ch). Nach Angaben von Pressechef Dr. Herzig nimmt die DENIC die Einführung der internationalisierten Domain-Namen (IDNs) in enger Kooperation mit den österreichischen und schweizer Registrierungsstellen vor. Derzeit laufen dort die Gespräche. Nach wie vor rechnet man damit, noch in diesem Jahr IDNs anbieten zu können. Meldungen, wonach schon jetzt Umlaut-Domains bei der DENIC registriert werden können, sind jedoch falsch.

Vorsicht ist angesagt bei Konvertierungstools: die große Anzahl der im Netz frei verfügbaren Übersetzungsprogramme verwendet die alten Präfixe »zq–« oder »bq–«. Nach dem Standard RFC3490 lautet das aktuelle Präfix jedoch »xn--«. Obwohl diese Vielfalt an Vorsilben zunächst verwirrend erscheinen mag, so hat die wiederholte Änderung einen entscheidenden Vorteil: zumindest für .de gilt es als relativ sicher, daß sich einige experimentierfreudige User nicht schon vor dem offiziellen Start ihre Adressen sichern konnten.

Für Inhaber von Kennzeichnungsrechten stellt sich die Situation derzeit wie folgt dar: Unklar ist, wie deutsche Gerichte die rechtliche Situation bewerten. Rein technisch handelt es sich bei den Umlaut-Domains und der bisherigen Variante um grundverschiedene Adressen. Denkbar wären jedoch vor allem wettbewerbsrechtliche Ansprüche. Vorbestellungen sind zu empfehlen, sofern diese nur im Fall der später auch erfolgreichen Registrierung mit Gebühren verbunden sind. Insbesondere Inhaber von generischen Domains wie z.B. boerse.de, ernaehrung.de, schoen.de sollten die Möglichkeit einer frühzeitigen Vorbestellung unbedingt nutzen, um sich auch die entsprechende Variante mit Umlauten zu sichern.

Sie können Umlaut-Domains für .de, .ch und .at vorbestellen:
.de-Umlaut-Domains
.ch-Umlaut-Domains
.at-Umlaut-Domains

Um auch die korrekte Schreibweise der Umlaut-Domain anzugeben, nutzen Sie ein aktuelles Konvertierungstool.

Weitere Informationen zu RFC3490 finden Sie unter: www.ietf.org/rfc/.

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