ccTLD

Die irische Endung .ie bekommt Sonderzeichen

Die irische Domain-Verwaltung IEDR (IE Domain Registry Limited) bereitet die Internationalisierung vor.

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung erhält jedermann Gelegenheit, eine Stellungnahme zur möglichen Einführung von internationalisierten Second Level Domains unter .ie abzugeben. Bisher beschränken sich die zulässigen Zeichen auf die Buchstaben des lateinischen Alphabets, obwohl in Irland die gälische Sprache und mit ihr einige Sonderzeichen verbreitet sind; dazu zählen insbesondere die mit Akzent versehenen Buchstaben a, e, i, o und u. Zu diesem Zweck hat das Policy Advisory Board ein 17seitiges Papier veröffentlicht, das die Einführung von IDNs und die Umsetzung im Rahmen neuer Policies vorbereitet. Demnach ist für Markeninhaber eine 30tägige Sunrise-Phase geplant; allerdings muss die Marke exakt der IDN-Domain entsprechen. Zudem will man die Möglichkeit haben, durch »premium pricing« besonders begehrte Domains zu deutlich erhöhten Preisen zu verkaufen. Die öffentliche Konsultationsphase läuft bis 21. März 2016; wann die IDNs dann eingeführt werden, ist aber noch offen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top