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ICANN akkreditiert DENIC als Data Escrow Provider

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG hat sich ein neues Geschaftsfeld erschlossen: Am 15. März 2017 wurde mit der Internet-Verwaltung ICANN die formale Grundlage geschaffen, um künftig als Data Escrow Provider für ICANN-akkreditierte Registrare auftreten zu dürfen.

Die Daten der Domain-Inhaber sind ein sensibles Gut. Um Daten-Verlusten etwa bei Pannen oder Insolvenzen vorzubeugen, sehen sowohl das Registrar Accreditation Agreement (RAA) aus dem Jahre 2009 als auch die aktuelle Fassung von 2013 eine Regelung zum so genannten »Data Escrow« vor. Sie verpflichtet alle bei und von ICANN akkreditierten Registries und Registrare, die Datensätze der von ihnen verwalteten generischen Domain-Endungen regelmäßig bei einem unabhängigen Escrow Provider zu hinterlegen. Ist eine Registry oder ein Registrar nicht mehr in der Lage, die versprochenen Dienstleistungen zu erbringen, können die Daten an eine andere Registry oder einen anderen Registrar weitergegeben werden; zudem erhalten die Domain-Inhaber eine Möglichkeit, ihre Inhaberschaft nachzuweisen. Am Rande des ICANN-Meetings in Kopenhagen unterzeichnete die DENIC einen Vertrag mit ICANN, wonach künftig auch die .de-Registry einen solchen Escrow-Service für gTLDs anbieten darf. Durch den Einsatz kryptographischer Verfahren und mehrfacher Redundanzen verspricht die DENIC eine sichere Übermittlung und Speicherung aller zugehörigen Registrierungsdaten. Die Datenspeicherung erfolgt dabei ausschließlich in Rechenzentren in Frankfurt und Amsterdam, sowie konform mit den europäischen Datenschutzbestimmungen.

Neben der DENIC gibt es insgesamt sechs weitere, von ICANN akkreditierte Data Escrow Provider, nämlich Iron Mountain Intellectual Property Management Inc., NCC Group Plc, Escrow4all B. V., China Organizational Name Administration Center (CONAC) Beilong Zedata (Beijing) Data Technology Co. Ltd. sowie das China Internet Network Information Center. Der Escrow-Vertrag der DENIC zeichnet sich gegenüber allen anderen Escrow-Verträgen mit ICANN aber dadurch aus, dass nicht ausschließlich kalifornisches Recht gilt, sondern im Vertragsverhältnis zwischen einem Registrar und DENIC als Escrow-Provider – soweit ICANN nicht betroffen ist – deutsches Recht. Außerdem legen Registrar und DENIC bei Vertragsschluss fest, ob sie im Streitfall ein deutsches Gericht oder ein Schweizer Schiedsgericht anrufen wollen. Zu den Kosten äußerte sich DENIC in einer Pressemitteilung nicht; die Konkurrenz von Iron Mountain bietet ihre Dienstleistungen als Data Escrow Provider gratis an.

DENIC-COO Andreas Musielak äußerte sich zufrieden:

Mit Escrow-Services bietet sich uns ein interessantes neues Geschäftsfeld, in dem wir für die Sicherung sensibler Daten unsere internationale Reputation als vertrauenswürdiger Partner weiter ausbauen können.

Er hob hervor, dass angesichts der aktuellen Rechtsunsicherheit, was Datentransfers in die USA betrifft, der DENIC-Escrow-Service insbesondere auch für alle europäischen Registrare attraktiv sei.

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