Datenschutz

DENIC passt sein WHOIS an die Anforderungen des neuen NIS-2-Umsetzungsgesetz an

Die .de-Verwalterin DENIC eG hat Änderungen bei der WHOIS-Abfrage angekündigt. In Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der EU gelten in Deutschland voraussichtlich ab Anfang 2026 neue gesetzliche Vorgaben, die auch Auswirkungen auf DENICs Geschäftsprozesse haben.

So wird künftig ein großer Teil der Registrierungsdaten von juristischen Personen, also vor allem Unternehmen und Organisationen, vollständig ausgegeben. Hierzu zählen Name und Anschrift des Domain-Inhabers sowie seine eMail-Adresse und Telefonnummer. Ebenfalls angezeigt wird, wann die Domain registriert wurde, sowie Name und Kontaktdaten des Registrars. Wenn es sich bei dem Domain-Inhaber um eine natürliche Person und bei deren Daten somit um personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handelt, werden Inhaberdaten weiterhin nicht über eine WHOIS-Abfrage ausgegeben. Darüber hinaus können Domain-Inhaber selbst ihre bei DENIC hinterlegten Daten abrufen. Hierzu weisen sie sich durch die Angabe der von ihnen bei DENIC registrierten Postleitzahl oder eMail-Adresse aus; im Anschluss wird ein zeitlich limitierter Abruf-Link an die hinterlegte eMail-Adresse verschickt. Inhabern von Namens- und Kennzeichenrechten, Insolvenzverwaltern und Anspruchstellern im Besitz eines vollstreckbaren Titels gibt die DENIC übrigens unter bestimmten Voraussetzungen die Daten von Domain-Inhabern heraus. Dies geschieht auf Basis von Einzelfallprüfungen bei Nachweis eines berechtigten Interesses. Für diese Anfragegruppen stellt DENIC spezialisierte Formulare bereit, mit denen eine Inhaberauskunft beantragt werden kann.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top