ebay.de

DENIC vereitelt Domain-Raub

Dem wohl bisher spektakulärsten Versuch der feindlichen Übernahme einer .de-Domain ist das beliebte Internet-Auktionshaus eBay zum Opfer gefallen: wie die für die Verwaltung aller .de-Domains zuständige DENIC e.G. bestätigte, befand sich die Domain ebay.de am vergangenen Wochenende für wenige Stunden in den Händen einer Privatperson. Inzwischen wurden jedoch sämtliche Änderungen rückgängig gemacht; die Suche nach dem Verursacher läuft.

Die Hintergründe der unberechtigten Übertragung sind noch nicht restlos aufgeklärt. Als gesichert können wohl folgende Fakten betrachtet werden: in der Nacht von vergangenem Freitag auf Samstag hat die Domain ebay.de kurzfristig den Inhaber gewechselt, ohne dass eBay selbst einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Zum neuen Inhaber wurde ein Herr Frank S. aus Schöningen gemacht, der mit dem Vorgang jedoch nichts zu tun gehabt haben dürfte. Offensichtlich bereits am 18. August war ausserdem über den Huerther Provider Intergenia AG ein Antrag auf Providerwechsel gestellt worden, in dessen Folge die Domain vom bisherigen Registrar Tucows zu Intergenia transferiert wurde. Am frühen Samstag vormittag wurden die unberechtigten Änderungen bemerkt und von der DENIC sofort rückgängig gemacht. Bis die neue .de-Zone erstellt und im Cache der Provider gespeichert war, dauerte es einige Zeit, weshalb die Website bis in den weiteren Verlauf des Samstags hinein nicht erreicht werden konnte. Neben ebay.de soll ein ähnlicher Übertragungsversuch unter anderem auch bei den Domains web.de und amazon.de stattgefunden haben, konnte dort jedoch noch rechtzeitig gestoppt werden.

Wer hinter diesen Übernahmeversuchen steckt, ist noch unklar. Grundsätzlich sieht das Registrierungssystem zwei Kontrollinstanzen vor, die vor einem unberechtigten Providerwechsel schützen. Der alte Provider muss prüfen, ob der Domain-Inhaber eine Übertragung wirklich will; der neue Provider dagegen hat zu prüfen, ob sein Auftraggeber mit dem Domain-Inhaber identisch ist. Im Fall von ebay.de haben aus derzeit nicht bekannten Gründen beide Mechanismen versagt. Nachdem der abgebende Provider innerhalb der üblichen Frist von fünf Werktagen keine Reaktion auf eine entsprechende automatisierte Anfrage des neuen Providers erhalten hatte, legt die DENIC-Regelung dieses Schweigen als Zustimmung zum Wechsel aus, und übertrug die Domain. Erst aufgrund der Überlastung des neuen Servers wurde der Vorgang publik und entsprechende Schritte eingeleitet.

Abgeschlossen ist der Vorgang derzeit noch nicht. DENIC hat angekündigt, mit den betroffenen Providern zu klären, wie es trotz der Sicherungsmaßnahme überhaupt zu der unauthorisierten Änderung kam, um dann möglicherweise rechtliche Schritte einzuleiten. Dem Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« hat eine Kölner Anwältin mitgeteilt, sie prüfe derzeit Schadensersatzansprüche gegen eBay, die sich aus der vertraglichen Pflichtverletzung, eine funktionierende Handelsplattform zur Verfügung zu stellen, ergäben.

Eine ausführliche Stellungnahme der DENIC finden Sie hier.

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