TMCH oder URS

Eintragen statt einklagen?

Ein Verfahren nach der Uniform Rapid Suspension kann den Eintrag im Trademark Clearinghouse nicht ersetzen. Darauf hat der nTLD-Berater Jean Guillon hingewiesen und erneut die Bedeutung einer Domain-Strategie betont.

»Wie kann ich meine Rechte im Rahmen des nTLD-Programms am besten vor Verletzungen schützen?« – egal, ob Markeninhaber oder Anwalt, diese Frage stellt sich jedem, der sich näher mit dem Thema nTLDs befasst. Einen zentralen Schutzbaustein bildet das Trademark Clearinghouse (TMCH), das in zweierlei Hinsicht vorbeugen hilft: der »Sunrise Service« gewährt Markeninhabern das Vorrecht, ihre Kennzeichenrechte als Domain zu registrieren. Parallel dazu benachrichtigt der »Trademark Claims Service« eine Partei, wenn eine Domain registriert wird, die mit der im TMCH hinterlegten Marke identisch ist. Eines tut das TMCH dagegen nicht, nämlich eine Person davon abhalten, eine rechtsverletzende Domain in der Sunrise-, Landrush- oder Live-Phase zu registrieren. Wer also zum Beispiel von seinem Vorrecht im Rahmen des »Sunrise Service« selbst keinen Gebrauch macht, kann lediglich darauf hoffen, dass sich der Anmelder durch die Nachricht im »Trademark Claims Service« von der Registrierung freiwillig abhalten lässt; blockiert wird die Registrierung dagegen nicht, noch erhält der Markeninhaber selbst die Domain. Bei mehreren hundert Sunrise-Phasen werden sich viele Markeninhaber aber genau überlegen, ob sie zusätzlich zu den Gebühren für das TMCH (ca. EUR 200,– brutto pro Marke/Jahr) auch das Geld für die Domain-Registrierung in die Hand nehmen.

Wer die Registrierungsgebühren scheut, dem bietet das Verfahren der »Uniform Rapid Suspension« (URS) die Möglichkeit, aktiv gegen bereits begangene Rechtsverletzungen vorzugehen. Im Erfolgsfall wird die Domain zwar nicht übertragen, aber immerhin für den Rest ihrer Registrierungsdauer gesperrt; danach kann es also zu weiteren Rechtsverletzungen durch die selbe Domain kommen. Ganz billig ist aber auch das URS-Verfahren nicht: je nach Anzahl der streitigen Domains muss man mit Gerichtsgebühren von etwa US$ 400,– aufwärts rechnen; hinzu kommen die Gebühren des eigenen Anwalts, die auch im Erfolgsfall nicht erstattet werden. Insgesamt kann ein URS-Verfahren so rasch ca. EUR 1.000,00 oder mehr kosten. Da es sich beim URS-Verfahren um ein neues Streitschlichtungsverfahren handelt, birgt es ausserdem das Risiko sich widersprechender Urteile in sich. Eine Garantie, das URS-Verfahren zu gewinnen und so die (vermeintlich) rechtsverletzende Domain auszuschalten, gibt es somit nicht.

Markeninhaber sollten daher genau abwägen, ob sie die Strategie vorbeugender (präventiver) Registrierung verfolgen oder darauf setzen, Rechtsverletzungen vor dem URS-Schiedsrichter zu verfolgen. Wer sich allerdings für defensive Registrierungen entscheidet, hat das Heft des Handelns in der Hand und kann die angemeldeten Domains zudem nutzen, um damit den Besucherstrom auf die Haupt-Domain zu lenken – gerade letzteres darf man nicht vergessen, wenn man sich eine Domain-Strategie zurecht legt.

Weitere Informationen zum TMCH finden Sie zum Beispiel in einem White-Paper der united-domains AG, deren Projekt dieses Weblog ist.

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