Die nächste Einführungsrunde neuer Top Level Domains steht vor der Tür. Für aktuelle wie künftige Markeninhaber dürfte die Überlegung, die eigene Marke zur .brand zu machen, davon abhängig sein, welche Voraussetzungen die Marke erfüllen muss, um für eine Bewerbung bei ICANN akzeptiert zu werden.
Im kürzlich vorgestellten Report von ICANN mit dem Titel Understanding the gTLD Opportunity for Brands heißt es:
For brands, operating a gTLD can be an opportunity to enhance brand identity, improve customer engagement, foster innovation, and expand global reach.
Um diese Vorteile zu genießen, ist es ratsam, jetzt in die Vorbereitungen für eine Bewerbung um die eigene Top Level Domain, die .brand, einzusteigen. Eine Frage, die sich für künftige .brand-Inhaber in diesem Zusammenhang stellt, ist, welche Voraussetzungen muss meine Marke erfüllen, um mich auf eine .brand bewerben zu können? Die detaillierten Anforderungen, die sich aus dem zukünftigen Applicant Guidebook (AGB) ergeben, stehen noch nicht fest. Mit Blick auf die Einführungsrunde 2012 und der Funktion, die dem Trademark Clearinghouse (TMCH) zukommt, lässt sich sagen: Eine Marke muss zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung um eine .brand registriert und in Kraft sein.
Hintergrund dafür ist, dass eine Marke, die zur .brand werden will, im TMCH eingetragen sein muss. Das seit dem 26. März 2013 aktive TMCH ist eine zentrale Markendatenbank, die bei einer Domain-Registrierung eine unmittelbare und automatisierte Prüfung auf Identität zwischen Marke und Domain erlaubt und damit auf mögliche Markenrechtsverletzungen hinweist. In das Trademark Clearinghouse können alle eingetragenen Wortmarken, gerichtlich bestätigte Wortmarken und durch Gesetz oder Übereinkunft geschützte Wortmarken eingetragen werden. Das TMCH lässt auch Marken zu, die nicht ausschließlich aus Zeichen bestehen. So können auch Wort-/Bildmarken unter bestimmten Voraussetzungen eingetragen werden. Ausgeschlossen sind Marken, die aus einem gemischten Zeichensatz bestehen, zum Beispiel aus lateinischer und chinesischer Schrift. Probleme gibt es bei bisher lediglich angemeldeten Marken, die noch nicht eingetragen sind; sie werden vom TMCH nicht akzeptiert. Eine Marke muss erst den Registrierungsprozess durchlaufen, um in das TMCH aufgenommen zu werden. Erst dann kann auch eine .brand-Anmeldung erfolgen. Die Marke muss zudem in Kraft sein, das heißt, die Markenregistrierung muss aktiv sein und darf nicht Gegenstand eines Ungültigkeits-, Löschungs- oder Berichtigungsverfahrens sein. Ein bestimmtes Alter der Marke wird für den Eintrag im TMCH nicht vorausgesetzt.
Für Interessenten, die bisher lediglich Markenpläne haben und doch auch an einer .brand interessiert sind, heißt es nun, aktiv zu werden. Markeneintragungen nehmen teilweise, je nach Land und Behörde, über ein Jahr Zeit in Anspruch. Um rechtzeitig mit einer eingetragenen Marke ins TMCH zu kommen, sollte man die zukünftige Marke jetzt anmelden. Markeninhaber können einen Eintrag ins Trademark Clearinghouse über die united-domains GmbH, zu deren Projekten domain-recht.de und der Domain-Newsletter gehören, vornehmen lassen.
Weitere Fragen zum TMCH beantwortet unser zuletzt 2015 aktualisiertes Whitepaper.