Trademark Clearinghouse

ICANN-Studie zeigt bescheidenes Zwischenfazit für das TMCH

Die Internet-Verwaltung ICANN hat ihren ersten Zwischenbericht zur Prüfung des Trademark Clearinghouse (TMCH) veröffentlicht. Selbst wenn es für ein endgültiges Fazit zu früh ist: die hohen Erwartungen hat das TMCH bisher nicht erfüllt.

Um das Risiko von Markenrechtsverletzungen bei der Einführung neuer Top Level Domains zu minimieren, hat ICANN das TMCH im März 2013 eingeführt. Dabei handelt es sich um eine zentrale Datenbank, die bei Registrierung von Domains unterhalb einer neuen Endung eine unmittelbare und automatisierte Prüfung von möglichen Markenrechtsverletzungen erlaubt. Zu diesem Zweck kann jedermann seine Markenrechte beim TMCH anmelden, wo sie authentifiziert und verifiziert werden. Zur Anmeldung berechtigt sind »any registered trademarks, marks protected by statue, treaty, or court validated marks as well as any other marks that constitute Intellectual Property (IP) rights in accordance with the registry’s policies.« Mit der Umsetzung des TMCH sind das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte sowie das IT- und Beratungsunternehmen IBM beauftragt, um die Zahlungsabwicklung kümmert sich das Luxemburger Unternehmen CHIP S.A.

So viel zur Theorie, in der Praxis bleibt das TMCH aber hinter den Erwartungen zurück. Gemäß dem von ICANN veröffentlichten, 57-seitigem Zwischenbericht, erstellt unter Federführung von Jiarui Liu (Stanford Law School), verzeichnete die Datenbank am 1. April 2016 exakt 40.465 Einträge, davon waren 32.528 aktuell. Diese Zahl ist enttäuschend, wenn man berücksichtigt, dass allein das Deutsche Patent- und Markenamt für das Jahr 2015 insgesamt 797.223 eingetragene Marken vermeldet. Soweit der Eintrag im TMCH rechtliche Voraussetzung für die Teilnahme an einer Sunrise Period ist, scheinen auch von diesem Vorteil nicht viele Markeninhaber überzeugt: nur 19,9 Prozent der eingetragenen Marken machten hiervon Gebrauch. Mit anderen Worten: 80,1 Prozent der Markeninhaber warteten lieber bis zur Live-Phase, bevor sie »ihre« Domain registrierten. Ein Hauptgrund dafür war, dass die Registries teilweise exzessiv hohe Gebühren für eine Domain-Registrierung in der Sunrise Period verlangt haben. Sinnvoll wäre die Teilnahme aber durchaus gewesen: die Zahl potentiell rechtsverletzender Domain-Namen sinkt nach Ablauf der 90-tägigen »claims service period«.

Der Zwischenbericht kann bis zum 3. September 2016 öffentlich kommentiert werden. Unmittelbare Konsequenzen dürfte er nicht haben, zumal der weit überwiegende Teil neuer Domain-Endungen inzwischen in die Root Zone eingetragen ist und sich damit etwaige Änderungen nicht mehr auswirken. Allerdings wird er eine wesentliche Rolle für zukünftige nTLD-Einführungsrunden haben. Schon jetzt spricht viel dafür, dass das TMCH in seiner aktuellen Form keine Wiederverwendung finden wird.

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