TMCH

90-Tage-Frist für Claim Service gestrichen

Das Trademark Clearinghouse (TMCH), die zentrale Datenbank zur Durchsetzung von Markenrechten im Rahmen der Einführung neuer Top Level Domains, macht Markeninhabern ein Weihnachtsgeschenk: die 90-Tage-Frist für den Trademark Claims Service wird ersatzlos gestrichen.

Wer Inhaber einer eingetragenen Marke ist, profitiert vom TMCH in doppelter Hinsicht. Über den Sunrise Service erhalten Markeninhaber das Vorrecht, ihre Kennzeichenrechte als Domain unter einer neuen Endung zu registrieren; beim Trademark Claims Service erhalten sie dagegen eine Nachricht, wenn eine Domain registriert wird, die mit der im TMCH hinterlegten Marke identisch ist. Der Trademark Claims Service war bisher jedoch auf einen Zeitraum von 90 Tagen nach Beginn der Registrierung jeder neuen TLD befristet. Diese zeitliche Schranke entfällt in Zukunft: auf Verlangen der Markenlobby hat das TMCH die Frist ersatzlos gestrichen. Wer seine Marke im TMCH eingetragen hat, erhält also künftig automatisch eine Mitteilung, wenn eine mit der Marke identische Domain unter einer neuen Domain-Endung registriert wird.

Für die Registries betont das TMCH in seiner Mitteilung, dass keine zusätzlichen Gebühren anfallen. Auch für die Markeninhaber sind offenbar keine zusätzlichen Gebühren geplant, lediglich der Eintrag im TMCH bleibt Pflicht. Allerdings erlaubt das TMCH aktuell bereits eine Registrierung für bis zu fünf Jahre, so dass der Anreiz für Markeninhaber, ihre Marken dort eintragen zu lassen, nunmehr nochmals deutlich ansteigt. Die Registrierung einer Marke im TMCH können Markeninhaber entweder direkt oder über einen akkreditierten TMCH-Vermittler vornehmen. Die direkten Antragskosten des Markeninhabers belaufen sich auf US$ 150,– pro Marke pro Jahr. Bei einer drei- oder fünfjährigen Laufzeit reduzieren sich die jährlichen Kosten auf US$ 145,–. Die akkreditierten TMCH-Vermittler stellen in der Regel Zusatzleistungen zur Verfügung. So bietet etwa die united-domains AG, zu deren Projekten domain-recht.de zählt, für EUR 179,– pro Marke und Jahr eine deutlich vereinfachte Anmeldung und flexible Zahlungsarten an. Bisher sind etwa 20.000 Marken im TMCH eingetragen.

Die Ausweitung des »Trademark Claims Service«- Angebots stösst allerdings nicht überall auf Begeisterung. Vor allem Unternehmen wie MarkMonitor und Melbourne IT, die ihr Geld damit verdienen, die Marken ihrer Kunden auf etwaige Rechtsverletzungen zu überwachen, fürchten, gegen den Monopolanbieter TMCH keine Chancen mehr zu haben. Allerdings beschränkt sich das TMCH auf die neuen TLDs; Domains unter Endungen wie .com oder .de sind davon nicht erfasst. Auch die Ähnlichkeitsprüfung wird weiterhin nur von spezialisierten Dienstleistern angeboten.

[Update 03.01.2014]
Teilnehmer am TMCH erhalten jetzt auch nach Ablauf der 90-Tagefrist weiter den Hinweis auf identische Domains, die registriert werden, doch erfährt nach Angaben von eBrand Services der Domain-Besteller beim Bestellvorgang nicht mehr, dass eine etwaiges Recht am Begriff besteht und er mit Registrierung der Domain gegebenenfalls eine Rechtsverletzung begeht. Damit ist die Anfangsgewissheit auf Bösgläubigkeit (proof of bad faith) des Bestellers nicht mehr gegeben.

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