Markenrecht

Der besondere Markenschutz des Trademark Clearinghouse kommt nun auch zur Internetendung .com

Diese Nachricht dürfte vor allem Markeninhaber aufhorchen lassen: das Trademark Clearinghouse (TMCH) bietet seinen Service ab sofort auch für .com-Domains an. Eine kostenpflichtige Eintragung zum vorbeugenden Schutz der eigenen Rechte gewinnt damit erheblich an Attraktivität.

Um das Risiko von Markenrechtsverletzungen im Zuge der Einführung neuer Top Level Domains zu minimieren, hat ICANN das TMCH eingeführt. Dabei handelt es sich um eine zentrale Datenbank, die bei Registrierung von Domains unterhalb einer neuen Endung eine unmittelbare und automatisierte Prüfung von möglichen Markenrechtsverletzungen erlaubt. Zu diesem Zweck kann schon seit dem 26. März 2013 jedermann seine Markenrechte beim TMCH anmelden, wo sie authentifiziert und verifiziert werden. Zur Anmeldung berechtigt sind nach Angaben des TMCH

registered trademarks, marks protected by statue or treaty, or court validated marks as well as any other marks that constitute Intellectual Property (IP) rights in accordance with the registry’s policies and that meet the eligibility requirements of the Trademark Clearinghouse.

Die praktisch größte Bedeutung haben Marken mit Eintragung in ein Markenregister, etwa beim Deutschen Patent- und Markenamt. Ist eine Marke im TMCH eingetragen, ist vor allem der »Trademark Claims Service« nützlich; er benachrichtigt den Markeninhaber, wenn eine Domain registriert wird, die mit der im TMCH hinterlegten Marke identisch ist, so dass dann weitere Schritte geprüft werden können. Das TMCH hält eine Person jedoch nicht aktiv davon ab, eine rechtsverletzende Domain in der Sunrise-, Landrush- oder Live-Phase zu registrieren.

Aufgrund des historischen Ursprungs war der Anwendungsbereich des TMCH bisher auf Domain-Namen mit neuer generischer Top Level Domain beschränkt. Doch diese Hürde entfällt; wie die Betreiber des TMCH am 26. August 2020 mitteilten, erstreckt sich ihr Service ab sofort auch auf Domains mit der Endung .com. Das bedeutet, dass Markeninhaber mit Eintragung im TMCH automatisiert benachrichtigt werden, wenn eine Domain mit der Endung .com registriert wird, die ihr geschütztes Zeichen enthält. Es liegt dann am Markeninhaber, ob er gegen die Registrierung beispielsweise über ein UDRP-Verfahren vorgeht, die registrierte Domain überwacht oder gänzlich untätig bleibt. Da der Service des TMCH auch auf Varianten der eigenen Marke erstreckt werden kann, entsteht damit ein mächtiges Werkzeug für Markeninhaber. Umsonst ist diese Dienstleistung nicht; die Gebühren beginnen bei etwa US$ 150,– jährlich, sehen aber diverse Nachlässe vor. Damit tritt das TMCH in eine direkte Konkurrenz zu zahlreichen kommerziellen Dienstleistern, die eine solche Markenüberwachung ebenfalls gegen Entgelt anbieten; die enge Verbindung zu ICANN und zum gesamten nTLD-Programm dürfte dem TMCH dabei jedoch Vorteile verschaffen, und sei es nur in der Vermarktung des Angebots.

Eine Pflicht, die eigenen Markenrechte über eine Eintragung im TMCH schützen zu lassen, besteht übrigens nicht. Allerdings erleichtert das TMCH, den Überblick zu behalten und dürfte letztlich deutlich weniger Kosten verursachen, als Rechtsverletzungen individuell unter jeder Endung zu verfolgen. Wichtig ist daher, sich rechtzeitig eine Domain-Strategie zu überlegen und diese dann konsequent umzusetzen.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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