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Fragen und Antworten rund ums TMCH

Mit Einführung der neuen Domain-Endungen tritt das Trademark Clearinghouse (TMCH) als Schutz für Markeninhaber auf den Plan. Nach wie vor bestehen sowohl bei Fachleuten als auch in der Öffentlichkeit Unklarheiten, wie das TMCH funktioniert und welchen Schutz es bietet. Wir bringen erneut Licht ins Dunkel.

Jan Costens klärte vor einigen Tagen in einem Artikel auf der Website adage.com über einige Mythen des TMCH auf. Dieser Artikel und die Rückfragen, die wir erhalten haben, nutzen wir, um nochmals mehr Licht in das dunkle Grau des TMCH zu bringen.

Starten wir mit Corstens, dem sich die Frage stellt, ob man seine Marke für jede der über 1.000 neuen Domain-Endungen einzeln in das TMCH eintragen muss:

Nein. Man muss die eigene Marke nur einmal in das TMCH eintragen. Das TMCH ist die zentrale Datenbank, auf die alle Domain-Verwaltungen und Domain-Registrare, die die neuen Domain-Endungen anbieten, zurückgreifen. Der eine Eintrag gilt für alle neuen Domain-Endungen, wobei er zeitlich befristet ist und gegebenenfalls gegen weitere Gebühren verlängert werden muss.

Ich bin nicht überzeugt, dass meine Marke durch das TMCH geschützt ist. Wie funktioniert der Schutz, den mir das TMCH gewährt?

Das TMCH gewährt zwei Schutzmechanismen:

1) Die 30 Tage andauernde Sunrise Period, in der man eine seiner Marke identische Domain unter der jeweiligen neuen Endung registrieren kann, bevor die allgemeine Registrierung beginnt.

2) Den Trademark Claim Service, der nach dem Start der allgemeinen Registrierung bei jeder Endung für mindestens 90 Tage läuft. Dabei wird man als Markeninhaber benachrichtigt, sollte ein Dritter eine mit der eigenen Marke identische Domain registrieren. Als Markeninhaber kann man dann sehr früh Markenrechtsverletzungen begegnen, mit der Gewissheit, dass der Domain-Inhaber vor Registrierung der Domain über die mögliche Markenrechtsverletzung informiert wurde.

Bisher ist keine neue Endung gestartet, man hört ja auch von dauernden Verzögerungen bei ICANN, also habe ich noch reichlich Zeit, meine Marke für das TMCH anzumelden.

Eine Anmeldefrist für das TMCH besteht nicht. Gleichwohl ist es sinnvoll, die eigene/n Marke/n so früh wie möglich zum TMCH anzumelden und die Sache im Auge zu behalten, nicht dass es vergessen geht und man erste Sunrise Periods verpasst. Nach derzeitigem Stand ist spätestens zu Beginn 2014 mit den ersten Sunrise Periods zu rechnen.

Wenn ich meine Marke beim TMCH erfolgreich angemeldet habe, bekomme ich dann ganz sicher meine Domain unter meiner Wunschendung?

Ganz sicher ist das nicht: Domain-Namen können unter einer Top Level Domain jeweils nur einmal registriert sein. Es wird keine zwei identische Domains unter der Endung .shop geben. Im Markenrecht ist das anders, da können identische Marken unter unterschiedlichen Waren- und Dienstleistungsklassen registriert werden, so dass sie koexistieren. Sollte also jemand eine identische Marke wie die Ihre eingetragen haben, ist er mehr oder weniger ebenso berechtigt wie Sie, eine entsprechende Domain, gegebenenfalls unter der/den Endung/en, die Sie anstreben, zu registrieren. Im Konfliktfall gibt es ein dafür vorgesehenes Streitbeilegungsverfahren.

Können auch Wort-/Bildmarken für das TMCH angemeldet werden?

Ja, allerdings hängt es davon ab, ob die Marken auch Begriffe enthält, die als alphanumerische Zeichen übersetzt werden können. Eine reine Bildmarke ohne begrifflichen Zusatz ist nicht für das TMCH geeignet.

Meine Marke, bzw. Wort-/Bildmarke hat einen zentralen Begriff, aber auch weitere beschreibende Worte: Zentralbegriff, der Begriff für jede Gelegenheit. Kann ich den zentralen Begriff für das TMCH anmelden und den Rest weglassen?

Leider nein. Die Marke muss vollständig für das TMCH angemeldet werden. Bei einer Marke wie Zentralbegriff, der Begriff für jede Gelegenheit heisst das, man kann auch nur Domains wie Zentralbegriff-der-Begriff-fuer-jede-Gelegenheit.shop (nebst Varianten, z.B. ohne Bindestriche) in den Sunrise Periods registrieren. Auch wird man im Rahmen des Claim-Service nur über eine unrechtmäßige Domain-Registrierung informiert, wenn die Domain mit der Marke (und den Varianten) identisch ist.

Kann ich nach erfolgreicher Eintragung meiner Marke MeineMutter ins TMCH neben Domains wie meinemutter.shop und meinemutter.music auch solche mit Bindestrich, also etwa meine-mutter.shop und meine-mutter.music in der Sunrise-Phase vorbestellen?

Nein, leider nicht. Voraussetzung ist die Identität von Marke und Domain. Allenfalls können Sie die Registrierung im Rahmen des TMCH monitoren, wenn Sie markenrechtlich bereits erfolgreich gegen eine Domain meine-mutter.TLD vorgegangen sind und Ihnen eine Streitbeilegungs- oder Zivilgerichtsentscheidung vorliegt. In Kürze wird das Modul Trademark+50 aktiviert, über das solche Entscheidungen und die Domain-Namen, über die sie gefällt wurden, berücksichtigt werden, sofern Sie für die Marke im TMCH eingetragen sind. Etwas anderes gilt, wenn die Marke >i>meine mutter lautete, dann würde aufgrund der so genannten Labels der Schutz für die Varianten meinemutter und meine-mutter bestehen.

Was passiert eigentlich, wenn jemand versucht, eine Domain mit dem Firmennamen seines Wettbewerbers zu reservieren? Kann man sich dagegen schützen?

Hier gibt es lediglich die Möglichkeit, dem Domain-Grabber zuvorzukommen, oder, sollte man zu spät sein, sich gegen die Namens- oder Markenrechtsverletzung über die gängigen Streitbeilegungs- oder Zivilrechtsverfahren zu wehren. Ein Eintrag im TMCH dient lediglich dem Schutz der eingetragenen oder gerichtlich bestätigten sowie durch Gesetz oder Übereinkunft geschützten Wortmarken. Soweit der Firmenname nicht unter diese Voraussetzungen fällt, ergibt sich über das TMCH kein Schutz. Es bleibt dann nur das Monitoring über andere Dienste.

Ich will meine Marke bei einem Domain-Registrar für einige Endungen vormerken lassen, aber jemand anderes ist mir zuvorgekommen und hat die Domains unter den gewünschten Endungen bereits reserviert.

Diese Vorbestellungen, die sich an Menschen richten, die an der Landrush-Period teilnehmen wollen, sind derzeit unverbindlich. Der Besteller kann noch jederzeit von der Vorbestellung Abstand nehmen, was beispielsweise relevant wird, wenn sich der Bestellauftrag konkretisiert und der Preis für die Registrierung benannt wird. Dass die Domain bei einem Anbieter vorbestellt ist, heißt nicht, dass sie nicht bei einem anderen Dienstleister nicht noch vorbestellbar wäre. Grundsätzlich ist es sinnvoll, die eigenen Wunschdomains bei unterschiedlichen Vorbestellungsdienstleister einzutragen, soweit für diese Dienstleistung nicht bereits Kosten anfallen. Erst mit Beginn der Landrush-Period, wenn die unterschiedlichen Provider die Domain-Wünsche ihrer Kunden an die Domain-Verwaltung übertragen, zeigt sich, wer tatsächlich Inhaber der Domain wird. Für Markeninhaber gibt es jedoch immer die Möglichkeit, die eigene Marke beim TMCH anzumelden und so an der Sunrise Period teilzunehmen, die jeder Landrush Period vorausgeht.

Meine Firma ist eine GmbH und im Handelsregister eingetragen, kann ich diese auch in das TMCH eintragen lassen?

Nein, Einträge im Handelsregister werden beim TMCH nicht berücksichtigt.

Schade, aber kann ich mit meiner GmbH gleichwohl an der Sunrise Period der Endung .gmbh teilnehmen?

Grundsätzlich ist ein Eintrag im TMCH Voraussetzung für die Teilnahme bei einer Sunrise Period der neuen Endungen. Allerdings ist derzeit nicht klar, wie es sich bei der Endung .gmbh verhält. Das hängt davon ab, wer die Verwaltung der Domain-Endung übernimmt und wie die Registrierungsbedingungen aussehen werden. Einige Bewerber, aber auch Stimmen aus der Politik haben sich dahin geäußert, dass die Endung .gmbh limitiert wird/werden muss und nur GmbHs zur Registrierung berechtigt sein sollten. Der Eintrag im TMCH würde dann nicht helfen, wenn der Marke nicht dem Namen der GmbH entspricht. Derzeit lässt sich keine verbindliche Aussage darüber machen, wie Domain-Namen unter .gmbh vergeben werden.

Zahlreiche weitere Informationen zum TMCH finden Sie im übersichtlichen FAQ-Stil im »White Paper« des Domain-Spezialisten united-domains AG.

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