Sie sind Inhaber einer Marke und fühlen sich angesichts der bevorstehenden Einführung neuer Top Level Domains kopf- oder ratlos? In einem »White Paper« hat united-domains.de, deren Projekt dieser Newsletter ist, die wichtigsten Fakten zusammengestellt.
Frühestens Ende des Jahres 2013, voraussichtlich aber erst Anfang 2014 werden mehrere hundert neue Top Level Domains die Registrierung aufnehmen. Diese drastische Erweiterung des Namensraumes stellt vor allem die Inhaber von Markenrechten vor neuartige Herausforderungen. Um Rechtsverletzungen entgegenzutreten und vorzubeugen, brauchen sie eine effektive Markenschutzstrategie. Den Kern jeder Strategie bildet dabei das Trademark Clearinghouse (TMCH); dabei handelt es sich um eine zentrale Datenbank, die durch ein Joint Venture von IBM, Deloitte und der Luxemburger CHIP S.A. betrieben wird. Der Eintrag in diese Datenbank ermöglicht die Teilnahme an Sunrise-Phasen, warnt Domain-Anmelder vor möglichen Markenrechtsverletzungen und informiert Markeninhaber über die Registrierung von Domains, die mit der Marke identisch sind. Ein Beispiel: wenn der US-Computerkonzern Apple die Marke »iPhone« im TMCH eintragen lässt, nimmt er damit an jeder Sunrise-Phase einer neuen Domain-Endung teil, egal ob .berlin, .shop oder .web. Jede Vergabestelle muss also in der Sunrise-Phase die Eintragung im TMCH berücksichtigen. Ein Eintrag in die TMCH-Datenbank vermeidet zugleich, die unterschiedlichen Starttermine für alle neuen Endungen zu überwachen; ein Eintrag im zentralen TMCH genügt.
Von diesem effektiven Schutzmechanismus profitiert aber nicht jedes Recht. Angemeldet werden können eingetragene Wortmarken, gerichtliche bestätigte Wortmarken sowie durch Gesetz oder Übereinkunft geschützte Wortmarken. Das TMCH lässt auch Marken zu, die nicht ausschließlich aus Zeichen bestehen; so können auch Wort-/Bildmarken unter bestimmten Voraussetzungen eingetragen werden. Dabei gilt: die Registrierung im TMCH folgt nicht dem im Domain- und Kennzeichenrecht sonst geltenden »first come, first served«-Prinzip; mehrere Eintragungen identischer Marken, beispielsweise der deutschen und US-amerikanischen Marken »iPhone«, existieren dann parallel nebeneinander. Erst recht führt ein Eintrag im TMCH nicht dazu, dass man die mit der Marke identische Domain quasi kostenlos dazu erhält. Eine Registrierung ist in der Regel nur über die akkreditierten Domain-Registrare möglich.
Die Registrierung einer Marke im TMCH können Markenhinhaber entweder direkt oder über einen akkreditierten TMCH-Vermittler vornehmen. Die direkten Antragskosten des Markeninhabers belaufen sich auf US$ 150,– pro Marke pro Jahr. Bei einer drei- oder fünfjährigen Laufzeit reduzieren sich die jährlichen Kosten auf US$ 145,–. Die akkreditierten TMCH-Vermittler stellen in der Regel Zusatzleistungen zur Verfügung. So bietet die united-domains GmbH für EUR 159,– pro Marke und Jahr eine deutlich vereinfachte Anmeldung und flexible Zahlungsarten an.
Zahlreiche weitere Informationen zum TMCH finden Sie im übersichtlichen FAQ-Stil in dem White Paper des Domain-Spezialisten united-domains GmbH.