schmidt.de

OLG Celle gibt Fernsehsender Recht

Dem Oberlandesgericht Celle oblag es, nach einer kleinen Pause, in der man auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Streit um die Domain grundke.de wartete, die Berechtigung der SAT1 GmbH an der Inhaberschaft und Nutzung der Internetadresse schmidt.de zu überprüfen. Dank der BGH-Entscheidung war dies letztlich einfach.

Ein Webdesigner namens Schmidt sah den Domain-Namen schmidt.de, deren Inhaberin die SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH ist, in den falschen Händen und forderte die Freigabe. Er wandte sich an das Landgericht Hannover, das ihm in seiner Entscheidung vom 22.04.2005 (Az.: 9 O 117/04) Recht gab. Aus Sicht des Gerichts lag eine Namensrechtsverletzung vor; SAT.1 hätte allenfalls Rechte an einer Domain namens „Harald Schmidt Show“, nicht jedoch an schmidt.de.

Das beklagte Fernsehunternehmen, das sich darauf berief, die Domain im Auftrag von Harald Schmidt registriert zu haben, ging in Berufung. Ehe das angerufene Oberlandesgericht Celle die Sache zur Entscheidung (Urteil vom 13.12.2007, 13 U 117/05) brachte, setzte es das Verfahren aus, da gerade ein ähnlich gelagerter Fall beim Bundesgerichtshof anhängig war: grundke.de (Urteil vom 08.02.2007, Az.: I ZR 59/04). Der BGH kam zu der Überzeugung, dass eine Domain auch im eigenen Namen für einen Dritten registriert werden könne; das müsse, wenn schon nicht aus dem WHOIS-Verzeichnis, über den Internetauftritt ersichtlich sein. Die Argumentation, die bereits der BGH für seine Entscheidung in Anschlag brachte, nutzte nun auch das OLG Celle. Es sah keine Namensanmaßung (§ 12 Satz 1 Alt. 2 BGB) seitens der Beklagten, da die Gestattung des Namensträgers Harald Schmidt vorliege und dies auch ohne weiteres überprüfbar war: Unter der Domain schmidt.de fanden und finden sich Informationen über die „Harald Schmidt Show“ sowie Bilder von Harald Schmidt. Aufgrund dessen war offensichtlich, dass die Domain für Harald Schmidt registriert worden sei.

Die Beklagte und der dem Streit in zweiter Instanz beigetretene Harald Schmidt ließen wohl verlautbaren, dass die Domain in Kürze auch offiziell auf den Entertainer lauten wird.

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