Aktuell ins Gespräch gekommen ist das bereits betagte Urteil des AG Ludwigsburg vom 24. Mai 2000 (Az.: 9 C 612/00) über die Domain muenchingen.de. Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob eine Ortsteilbezeichnung einen ähnlichen Namensschutz genießt, wie Ortsnamen. Das Ergebnis verblüfft.
Die Gemeinde Korntal-Münchingen war zu spät: Ein findiger Bürger, dessen Nachname mit „P“ beginnt, hatte die Domain muenchingen.de auf sich registrieren lassen und, als man ihm diese abjagen wollte, sie kurzerhand auf seinen Vater übertragen. Da blieb der Gemeinde nur der Klageweg gegen beide.
Das Gericht fand das Hin-und-her-Schieben der Domain zwischen den Beklagten nicht lustig. Und auch sonst hat es dezidierte Ansichten, die nicht ungeteilt in der Rechtsprechung vertreten werden. Der Richter war der Auffassung, der Umstand, dass noch andere Personen oder Orte den Namen Münchingen tragen sei unbeachtlich! Und damit gab er der Klage statt.
Anderer Ansicht waren die Richter des LG Augsburg in der boos.de-Entscheidung: Die Gemeinde Boos im Unterallgäu machte Ansprüche auf die Domain boos.de geltend. Die Kammer gewährte ihr diesen Anspruch u.a. nicht, weil die Klägerin, die den Grundsatz der Priorität bei Gebietskörperschaften außer Kraft setzen wollte, nicht erklärte, warum sie im Verhältnis zu den anderen Kommunen mit der Bezeichnung Boos einen Vorrang haben sollte.
Allerdings hieß der Beklagte in dieser Entscheidung tatsächlich Boos, wohingegen die Beklagten in dem Verfahren vor dem AG Ludwigsburg nicht Münchingen hießen. Deren Rechte waren jedenfalls im Hinblick darauf geringer. Hätte man die Begründung des LG Augsburg herangezogen, wäre Korntal-Münchingen aber nicht erfolgreich gewesen.
Das erfreulich kurriose bei dieser Entscheidung ist: der Gegenstandswert betrug lediglich 4.000 DM! Es geht also auch günstiger. Das mag hier daran gelegen haben, dass die Gemeinde geklagt hat und das Kostenrisiko gering halten wollte.
Die Entscheidung des AG Ludwigsburg finden Sie unter:
» http://www.jurpc.de/rechtspr/20010015.htm
» http://www.netlaw.de/urteile/aglb_1.htm
Die Entscheidung des LG Augsburg finden Sie unter:
» http://www.netlaw.de/urteile/lga_01.htm