maxem.de

Streit gewonnen, Domain verloren

Nachdem RA Maxem im Streit um unter anderem die Webadresse maxem.de nach zwei Fehlschlägen vor Kölner Gerichten (LG Köln und OLG Köln) doch noch vor dem Bundesgerichtshof einen Sieg erstritt, aufgrund dessen der Domain-Inhaber die Domain freigeben musste (ausführliche Informationen dazu finden Sie hier), nahm das Schicksal der Domain seinen Lauf – zu Ungunsten des RA Maxem. Denn der hatte vergessen, einen Dispute-Eintrag bei DENIC einzureichen. Als die Domain vom Inhaber freigegeben wurde, registrierte sie ein anderer – mit Namen Maxem.

Neuer Inhaber der Domain ist Ingenieur und Betriebswirt Detlef Maxem aus Lörscheid. Aber woher dieser Herr Maxem plötzlich auftaucht, wenn RA Maxem doch so sehr auf die Einmaligkeit seines Namens pochte, ergibt sich aus dem Telefonbuch. Da stehen nämlich noch einige andere ausser dem Ingenieur und dem Rechtsanwalt wie Wolf Dieter Roth in seinem aufschlußreichen Artikel bei Telepolis mitzuteilen weiss. Hätte RA Maxem aber einen Dispute-Antrag gestellt, wäre das nicht passiert:

Den Dispute-Eintrag beantragt man gegenüber der DENIC. Ziel des Dispute-Eintrags ist es, den Domain-Inhaber an der Übertragung der Domain zu hindern. Und führt man eine gerichtliche Entscheidung zu eigenen Gunsten herbei, wird also der Domain-Inhaber zur Freigabe der Domain verurteilt, so wird man mit Freigabe der Domain automatisch deren Inhaber. Gibt der Inhaber noch vor einer Gerichtsentscheidung auf, so kann er die Domain lediglich auf den Antragsteller des Dispute-Eintrages übertragen. Ausführliche Informationen zum Dispute-Eintrag und was man dagegen unternehmen kann finden Sie in früheren Artikel auf domain-recht.de

Gegen den neuen Inhaber der Domain wird RA Maxem vor den Gerichten wenig ausrichten können. Denn unter Gleichnamigen gilt das Prinzip »first come, first served«. Ausnahmen ergeben sich alleine bei überragend bekannten Namen oder Firmenschlagworten, wie die Entscheidungen krupp.de des OLG Hamm und shell.de des BGH gezeigt haben.

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