Kanzleigründer Raupach ging

Sein Name blieb

Domain und Firmenname kann trotz Kanzleiwechsel des Gründers beibehalten werden

Einer der bekanntesten deutschen Steuerrechtler unterlag vor dem Landgericht Köln im Streit um seinen Namen. Professor Dr. Arndt Raupach hatte die Anwaltskanzlei Raupach & Wollert-Elmendorff zwar im Juni 2004 verlassen, dennoch darf diese weiter unter dieser Bezeichnung firmieren. Das entschied nach einem Bericht der Juve-Nachrichtendatenbank das Landgericht Köln im September 2005.

Geklagt hatte Raupach, der jetzt bei der US-Kanzlei McDermott Will & Emery tätig ist, auf die Herausgabe der Domain www.raupach-we.de sowie darauf, seinen Namen nicht mehr im Geschäftsverkehr zu verwenden. Wie Juve berichtet, meinten die Kölner Richter aber, dass Raupach mit der Namengebung für die Kanzlei Raupach & Wollert-Elmendorff im Jahr 1997 bereits sein Einverständnis zur Fortführung des Namens gegeben habe. Damals soll auch geregelt worden sein, dass die Kanzlei den Namensbestandteil Raupach auch nach dessen Ausscheiden aus der Partnerschaft fortführen dürfe. Auch bestehe ein stillschweigendes Einverständnis, da spätestens nach dem Wechsel zu McDermott im Juni 2004 Handlungsbedarf bestanden hätte, das Thema Namensfortführung aber nicht erörtert worden sei.

Da in Juristenkreisen Kanzleinamen meist abgekürzt verwendet werden, kommt dem ersten Namen eine besondere Bedeutung zu. Die Gerichte führen die Prozessvertreter beispielsweise häufig unter der Bezeichnung „Raupach u.a.“ und auch im Sprachgebrauch würde es schlicht heißen: „Um den Steuerkram kümmert sich Raupach“. Dumm nur, wenn Raupach sich bei Raupach eben nicht mehr kümmert.

Zu einem Vergleich, der einen möglichen Schaden von dem Namen Raupach abgewendet hätte, kam es trotz richterlicher Empfehlung nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, mit dem Fortgang des Streits vor dem OLG Köln ist zu rechnen.

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