Gut klingen sollte er und in allen Ländern der Welt aussprechbar sein. Die Vorgaben für den Namen unter dem zukünftig Kameras und Fotozubehör vertrieben werden sollten, waren klar umrissen als George Eastman 1888 die Marke „Kodak“ erfand. Noch im selben Jahr brachte er den ersten Fotoapparat unter dem Slogan „You push the button we do the rest“ auf den Markt.
Mit dem Verweis auf seine über hundertjährige Unternehmensgeschichte sowie seine zahlreichen international angemeldeten „Kodak“-Marken ging die Eastman Kodak Company vor die WIPO. Sie klagte gegen einen kanadischen Privatmann, der die Adresse „kodak.net“ registriert hatte (Fall Nr. D2003-0196). Erstmalig wurde die „Kodak“-Marke 1900 in Kanada angemeldet. Dort gehören dem Unternehmen heute 29 Marken. In Deutschland sind es insgesamt 41.
Der Beklagte nahm in dem Verfahren keine Stellung. Das WIPO-Gremium entschied zugunsten der Klägerin. Die Bekanntheit der Marke auch in Kanada sei unzweifelhaft, der Name der umstrittenen Domain mit dem „Kodak“-Namen identisch. Der Beklagte habe kein legitimes Interesse an der Domain nachgewiesen, deren Besucher er auf eine Seite mit Spielangeboten weitergeleitet habe. Kommerzielles Interesse an der Domainnutzung sei anzunehmen.
Damit sprach das Gremium die „kodak.net“-Adresse der Klägerin zu.