Jeder kennte die Situation: Die gewünschte Domain-Name ist bereits vergeben und Alternativen sind rar.
Es kommen also nur zwei Möglichkeiten in Betracht, doch noch an seine Wunschdomain zu gelangen: Man kann versuchen, seine Domain für teueres Geld vom bisherigen Domain-Inhaber zu erwerben. Voraussetzung ist natürlich, dass dieser bereit ist, seine Domain überhaupt zu verkaufen bzw. keine utopischen Summen für die Übertragung verlangt.
Der zweite Weg ist die „juristische Keule“. Dabei wird der bisherige Inhaber mit juristischen Mitteln unter Druck gesetzt, etwa einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung. Dies birgt aber die Gefahr, sich in einen jahrelangen und kostenintensiven Rechtstreit zu verwickeln. Ein Ausweg aus diesem Dilemma könnte das sog. Domain-Sharing darstellen.
Diesen Lösungsweg haben nun zwei US-Unternehmen beschritten. Eine Biotech-Firma namens Alteon aus New Jersey hatte ein gleichnamiges Computerunternehmen aus Kalifornien wegen Verletzung von Markenrechten verklagt. Da die damit verbundenen Kostenrisiko beiden Parteien jedoch als zu hoch erschienen, einigte man sich auf eine „Teilung“ des Domain-Namens.
In Zukunft kann der Surfer unter http://www.alteon.com wählen, welches der beiden Unternehmen er per Internet erreichen will – ohne dass zwischen beiden Unternehmen eine formale Geschäftsbeziehung besteht.
Auch in Deutschland gibt es bereits Beispiele für Domain-Sharing. Domain-Partner sind etwa die Main Taunus Verkehrs GmbH und der Musiksender Music Television. Beide mit der prägnanten Abkürzung „MTV“.
Unter http://www.mtv.de gelangt man nun auf die Website der Verkehrsbetriebe, jedoch weist ein großes Logo den Weg zur Website des Musiksenders.