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ICA bietet einen kostenlosen Domain-Kaufvertrag für den US-Markt an

Praktische Hilfe im Domain-Alltag: der Interessenverband Internet Commerce Association (ICA) hat einen Musterkaufvertrag für Domains in englischer Sprache veröffentlicht. Er steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.

Der Kauf und Verkauf von Domain-Namen ist nicht nur für DomainSpekulanten etwas Alltägliches geworden. Doch wie bei vielen Verträgen steckt der Teufel oft im Detail, so dass es sich ausdrücklich empfiehlt, Domain-Kaufverträge nicht nur zu Beweiszwecken in schriftlicher Form abzuschließen, auch wenn das Gesetz diese Form nicht verlangt. Da ist es hilfreich, wenn der Lobbyverband ICA mit Mitgliedern wie Sedo, GoDaddy, Escrow.com und Uniregistry das passende Muster bereithält. Das Muster hat einen Umfang von insgesamt sieben Seiten, enthält aber vor allem Anmerkungen zu einzelnen Klauseln, so dass der tatsächlich zu schließende Vertrag deutlich kürzer ausfällt. Dieser beschränkt sich auf die Klauseln »Purchase and Sale of Domain Name«, »Consideration«, »Representations and Warranties«, »Notices« und »Miscellaneous«. Der Mustervertrag wurde laut ICA mit Unterstützung spezialisierter Domain-Anwälte erstellt; in ihn seien Jahrzehnte von Erfahrungen mit der Domain Name Industry geflossen.

Für die Abwicklung des Transfers sieht das Muster die Einschaltung eines »Escrow Agent« vor. Das ist nicht verpflichtend, jedoch vor allem bei hochpreisigen Domain-Verkäufen üblich. Wichtig sind hingegen Regelungen für Rechtsmängel und betreffend den Ausschluss von Haftungsansprüche. Hier sollte man sich vor Augen führen, dass das Muster auf den US-Markt zugeschnitten ist; würde man einige der Klauseln auf ihre Vereinbarkeit mit den deutschen Regelungen über allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß der §§ 305 ff BGB prüfen, käme es wohl zu Problemen. Es ist also nicht damit getan, den Vertrag in deutsches Recht zu übersetzen. Wirklich geeignet scheint er uns nur für den Fall, dass beide Parteien in Ausübung ihrer geschäftlichen Tätigkeit länder- und jurisdiktionsübergreifend tätig werden. Über eines sollte man sich bei all dem aber klar sein: ein solches Muster kann die individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Hinzuziehung spezialisierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist daher in jedem Fall empfehlenswert.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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