Auf den Bayerischen IT-Rechtstag am 17. Oktober 2019 hatten wir bereits aufmerksam gemacht. In dessen Umfeld findet bereits einen Tag früher auch der »9. Münchner Fachanwaltstag für IT-Recht« statt, für den man sich gesondert anmelden muss.
Veranstalter des 9. Münchner Fachanwaltstag für IT-Recht am 16. Oktober 2019 ist der Münchner Fachanwaltstag IT-Recht e.V. Dieser Fachanwaltstag ergab sich aus vielen Pausengesprächen während des 11. Fachanwaltslehrgangs in München; er dient neben der Fortbildung auch der Pflege, Vertiefung und Erweiterung von Kontakten unter Spezialisten, die sich gegenseitig Wissen vermitteln. Die Veranstaltung richtet sich an IT-Fachanwälte oder Lehrgangsteilnehmer mit Interesse und Erfahrung im IT-Recht. Der Lehransatz des Fachanwaltstag für IT-Recht liegt in der Wissensvermittlung »aus der Praxis für die Praxis«, nicht nur in Form von Vorträgen, sondern auch durch direkten Erfahrungsaustausch und intensive Diskussionen. Und da wir es mit IT-Rechtlern zu tun haben, erfolgt die Anmeldung und die Weitergabe von Seminarunterlagen, Skripten und Präsentationen ausschließlich elektronisch. Auf der Agenda stehen unter anderem Vorträge zum »Legal Project Management bei IT-Projekten«, zur Wirtschaftsmediation und dem »Umgang mit Datenschutzvorfällen«.
Der 9. Münchner Fachanwaltstag IT-Recht findet am 16. Oktober 2019 von 08:45 bis 18:10 Uhr erstmals in den Räumen des Münchner Herrenclubs e.V., Brienner Str. 13, 80333 München statt. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 250,–. Für Mitglieder der DGRI, des DAV oder der Arbeitsgemeinschaft IT im DAV (DAVIT) beträgt die Teilnahmegebühr EUR 210,–. Teilnehmer am Münchner Fachanwaltstag IT-Recht erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über voraussichtlich ca. 7,0 Zeitstunden gemäß § 15 FAO.