Der Bayerische Anwaltverband lädt im Oktober 2019 zum 18. Bayerischen IT-Rechtstag nach München. Unter dem Titel »Back to the roots: IT-Verträge 4.0« werden aktuelle Rechtsfragen besprochen.
Den »18. Bayerischen IT-Rechtstag« organisieren Bayerischer Anwaltverband, die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAVIT) und der Universität Passau, Lehrstuhl für Sicherheitsrecht und Internetrecht gemeinsam. Unter der Moderation von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam (Noerr LLP), München (GfA DAVIT), werden am 17. Oktober 2019 ab 09:00 Uhr aktuelle Themen zum IT-Recht, wie Big Date-Verträge und Blockchain & Smart Contracts verhandelt. Als Vortragende mit dabei sind Rechtsanwältin Dr. Isabell Conrad (München), die zu Verträgen nach Art. 26 DSGVO vorträgt, und Prof. Dr. Thomas Dreier, der eine Systematisierung von Big Data-Verträgen unternimmt, sowie zahlreiche weitere Referenten. In den Vorträgen werden unter anderem Fragen zu Cloud-Verträgen oder kritische Schnittstellen bei SCRUM-Verträgen und die Europäisierung des IT-Vertragsrechts behandelt. Abschließend wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam den Tag zusammenfassen und eine Abschlussdiskussion leiten. Die Veranstaltung endet gegen 17:30 Uhr.
Der »18. Bayerische IT-Rechtstag« findet am 17. Oktober 2019 von 9:00 bis 17:30 Uhr im Akademischen Gesangverein, Ledererstraße 5 in 80331 München, statt. Die Teilnahmekosten belaufen sich für DAV-Mitglieder auf EUR 210,– zzgl. USt (= EUR 249,90), für Nichtmitglieder auf EUR 280,– zzgl. USt (= EUR 333,20). Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Im Preis enthalten sind Getränke und das Mittagessen. Auch wenn es nicht weiter erwähnt wird, gehen wir davon aus, dass die Teilnahmestunden nach der FAO anerkannt werden.