Der 15. NRW IT-Rechtstag startet in einer Woche, beginnend am 18. September 2025 mit zwei Folgeterminen am 24. September 2025 und am 02. Oktober 2025. Interessierte können insgesamt 15 Stunden Fachfortbildung erlangen.
Der Kölner Anwaltverein (KAV) lädt zum 15. NRW IT-Rechtstag in drei Modulen am 18. und 24. September sowie am 02. Oktober 2025. Das Modul-System der vergangenen Jahre wird fortgeführt, Teilnehmende können 15 Stunden Fortbildung nach FAO an drei Online-Terminen erarbeiten. Die drei Module erstrecken sich jeweils über den ganzen Tag. Die Programmpunkte der Module sind mittlerweile vollständig. Für das Modul 1 sind vier Vorträge vorgesehen: den Anfang macht Prof. Dr. Christian Heinze, der sich mit den Leitlinien zur KI-VO beschäftigt, gefolgt von Rechtsanwalt Guido Asshoff (LL.M.), der die Schnittstelle zwischen DSGVO, Data Act, CRA und dem deutschen Recht des unlauteren Wettbewerbs kritisch betrachtet. Den Nachmittag bestreiten Rechtsanwalt Prof. Dr. Malte Grützmacher (LL.M.) mit dem Data Act und einem Blick auf Standardverträge, und Rechtsanwältin Michaela Witzel, die sich mit dem Thema Künstliche Intelligenz beschäftigt. Das Modul 2 am 24. September 2025 bestreiten Prof. Dr. Indra Spiecker gen Döhmann (LL.M.) mit dem Thema »Überregulierung im Datenschutz & Datenrecht«, Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch, der Informationen zu »Trends im E- Commerce Recht« gibt, Rechtsanwalt Jens Ferner, der aktuelle Entwicklungen im Cyberstrafrecht aufzeigt, und Rechtsanwalt Eren Basar, der sich mit den Rahmenbedingungen von »IT-Recht und Ordnungswidrigkeiten« befasst. Das Programm des Modul 3 umfasst RiOLG Dr. Christian Hoppe, der in zwei Sessions die aktuelle Rechtsprechung im IP- & IT-Recht vorstellt, Rechtsanwalt Guido Asshoff (LL.M.), der sich um die privatrechtliche Durchsetzung des Datenrechts kümmert, Rechtsanwältin Dr. Kristina Schreiber, die die Auswirkungen der NIS-2 auf das Risikomanagement untersucht, sowie die Rechtsanwälte Sascha Kremer und David Buchholz, die zeigen, was es mit KI-Verordnung, Urheberrecht/Model Release Verträgen und Datenschutz auf sich hat.
Der NRW IT-Rechtstag findet 2025 am 18. und am 24. September sowie am 02. Oktober 2025 tagsüber statt. Die Kosten für die Teilnahme variieren, je nach Mitgliedsstatus beim Kölner Anwaltverein und ob man alle drei Tage oder lediglich einzelne Module bucht. Für das einzelne Modul betragen die Kosten zwischen EUR 149,– für KAV-Jungmitglieder und EUR 249,– für Nicht-Mitglieder. Bucht man alle drei Module, betragen die Kosten EUR 375,– bzw. EUR 625,–. Die Online-Veranstaltung ist für alle Endgerätesysteme über Internetbrowser, ohne irgendwelche Plug-Ins, zugänglich.