Der 16. NRW IT-Rechtstag 2026 findet – wie die Jahre zuvor – an drei Tagen statt: am 10. September, am 17. September und am 24. September 2026. Interessierte können insgesamt 15 Stunden Fachfortbildung erlangen.
Der Kölner Anwaltverein (KAV) lädt zum 16. NRW IT-Rechtstag in 3 Modulen am 10., 17. und 24. September 2026. Unterstützt wird die Veranstaltung von DAV IT-Recht (davit.de) und vom Arbeitskreis EDV und Recht. Das Modul-System der vergangenen Jahre wird fortgeführt, Teilnehmer*innen können 15 Stunden Fortbildung nach FAO an drei Online-Terminen erarbeiten. Die drei Module erstrecken sich jeweils über den ganzen Tag. Die Programmpunkte der Module sind noch nicht vollständig. Für das Modul 1 sind vier Vorträge vorgesehen, die noch nicht näher bestimmt sind. Das Modul 2 am 17. September 2026 bestreiten unter anderem Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch, der über Trends im E Commerce-Recht berichtet, und Rechtsanwalt Peter Hense, der in zwei Teilen über Qualitäts-, Compliance- und Risikomanagement unter dem AI Act spricht. Im Modul 3 referiert Richter am OLG Köln Dr. Christian Hoppe die aktuelle Rechtsprechung zu IP- und IT-Recht und Rechtsanwalt Guido Aßhoff widmet sich in seinem Vortrag der aktuellen Rechtsprechung zum Datenschutz.
Der 16. NRW IT-Rechtstag 2026 findet 2026 am 10., am 17. und am 24. September 2026 tagsüber statt. Die Kosten für die Teilnahme variiert, je nach Mitgliedsstatus beim Kölner Anwaltverein und ob man alle drei Tage oder lediglich einzelne Module bucht. Für das einzelne Modul betragen die Kosten zwischen EUR 149,- für KAV Jungmitglieder und EUR 249,- für Nicht-Mitglieder. Bucht man alle drei Module betragen die Kosten EUR 375,-, bzw. EUR 625,-. Die Online-Veranstaltung ist für alle Endgerätesysteme über Internetbrowser, ohne irgendwelche PlugIns zugänglich.