Der Bayerische Anwaltverband lädt zum 24. Bayerischer IT-Rechtstag am 13. Oktober 2025 unter dem Titel »Digitale Souveränität«. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf Rechtsfragen zur Datensouveränität und Datensicherheit.
Den 24. Bayerischen IT-Rechtstag organisieren der Bayerische Anwaltverband, die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAVIT) und der Universität Passau, Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft gemeinsam. Der 24. Bayerischen IT-Rechtstag finden als Hybrid-Tagung in Person und Online statt. Ausgerichtet wird er wie bereits in den Vorjahren im hbw Conference Center in München. Die Moderation übernehmen diesmal Rechtsanwältinnen Marieke Merkle (München) und Dr. Christiane Bierekoven (Berlin). Der IT-Gerichtstag startet am 13. Oktober 2025 um 09:00 Uhr mit der Begrüßung durch Rechtsanwalt Michael Dudek (Präsidenten des Bayerischen Anwaltverbandes) und Rechtsanwältin Dr. Christiane Bierekoven. Den Eröffnungsvortrag hält Dr. Hans Michael Strepp vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales unter dem Titel „von Brüssel bis München – digitale Souveränität als Gemeinschaftsaufgabe∑. Weiter im Programm widmet sich Rechtsanwalt Dr. Lennart Laude in einem Impulsvortrag der Durchsetzung europäischer Standards für Digitale Dienste. Alsdann bespricht unter Moderation von Rechtsanwältin Dr. Birgit Münchbach eine Diskussionsrunde dieses Theme. Der Nachmittag lädt zur Fragen von »Datensouveränität und Sovereign Cloud« und »Sicherstellung Digitaler Souveränität durch: Haftung / Datenschutz / Cybersecurity«, die jeweils mit einem Impulsvortrag eröffnet und einer Diskussionsrunde fortgeführt werden. Der Arbeitstag endet nach einer Abschlussdiskussion »Digitale Souveränität im internationalen Vergleich« um 17:30 Uhr.
Der 24. Bayerische IT-Rechtstag findet am 13. Oktober 2025 von 09:00 bis 17:30 Uhr im hbw ConferenceCenter, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München und online statt. Die Teilnahmekosten belaufen sich für DAV-Mitglieder auf EUR 357,– zzgl. USt (= EUR 424,83) und für Nichtmitglieder auf EUR 422,– zzgl. USt (= EUR 502,18). Die Anzahl der Präsenzplätze ist begrenzt. Für Teilnehmer gibt es eine Bescheinigung nach § 15 FAO über 6,5 Stunden.
(Update am 30.07.2025: Änderungen des Schwerpunkts im ersten Absatz.)