Die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und weitere veranstalten am 15. und 16. November 2024 in Frankfurt am Main den 13. Frankfurter IT-Rechtstag. Anmeldungen für die Teilnahme sind vor Ort und Online noch möglich.
Der 13. Frankfurter IT-Rechtstag im November 2024 wird wie die vorangegangenen Frankfurter IT-Rechtstage als Hybridveranstaltung stattfinden. Veranstalter sind wie gewohnt davit – Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V. – und HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, in einer Kooperation mit dem Frankfurter Anwaltverein e.V. und Prof. Dr. Indra Spiecker, gen. Döhmann, LL.M., Goethe Universität, Frankfurt am Main. Die Moderation übernehmen wie gewohnt Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp (Frankfurt/M) und Rechtsanwalt Stephan Schmidt (Mainz). Mittlerweile liegt die Agenda vor. Der Themenschwerpunkt liegt am ersten Tag auf Rechtsfragen zur Künstlichen Intelligenz. So fragt Anja Wyrobek, „Wer haftet für Fehler Künstlicher Intelligenz?“ und bespricht wesentliche Elemente des Richtlinienvorschlag über KI-Haftung. Prof. Dr. Kristian Kersting fragt, ob künstliche Intelligenz ein Kreislauf von Daten, Datenschutz und Sicherheit ist, und neben weiteren Vorträgen zeigt Prof. Dr. Haya Schulmann, welchen Einfluss technologische Fortschritte auf die Cybersicherheitslandschaft hat. Am zweiten Tag des 13. Frankfurter IT-Rechtstags kommen unter anderem das neue EU-Datenrecht (Dr. Michelle Weber), aktuelle Entwicklungen im IT- und Dateschutzrecht im Gesundheitswesen (Charlotte Guckenmus) und Digitale Beweismittel – bis hin zu Deep Fakes (Prof. Dr. Christian Gomille) zur Sprache.
Der zweitägige 13. Frankfurter IT-Rechtstag 2024 findet als Präsenz- und Onlineveranstaltung am 15. November von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr und am 16. November 2024 von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main statt. Wie immer ist der 13. Frankfurter IT-Rechtstag 2024 als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für IT-Recht mit 10 Stunden anerkannt. Die Teilnahmekosten variieren zwischen EUR 487,90 (EUR 410,- Netto) für die Onlineteilnahme, und EUR 511,70 (EUR 430,- Netto) für die Teilnahme vor Ort.