Der 12. Deutscher IT-Rechtstag der DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) findet vom 03. und 04. April 2025 in Berlin und Online unter dem Motto »IT-Recht zwischen Innovation und Regulierung« statt. Mittlerweile liegt die Agenda beinahe vollständig vor.
Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die Deutsche-AnwaltAkademie bieten mit dem Deutschen IT-Rechtstag ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Mit dem »Deutscher IT-Rechtstag« werden Rechtsanwält*innen, insbesondere Fachanwält*innen für IT-Recht, Jurist*innen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche angesprochen. Wie schon beim 11., 10. und 9. Deutsche IT-Rechtstag, findet auch in diesem Jahr der Deutsche IT-Rechtstag sowohl vor Ort als auch online statt, diesmal liegt der Termin auf dem 03. und 04. April 2025. Die Moderation liegt in den Händen von Rechtsanwalt Karsten U. Bartels (davit). Der noch nicht ganz vollständigen Agenda entnehmen wir, auch in kommenden Jahr ist KI (IT-Gutachten von KI-Systemen, Bild-KIs) ein Thema der Veranstaltung. Aber auch das NIS-2 Umsetzungsgesetz, Fragen der DSGVO, Hass und Hetze im Internet und Produkthaftung bei Software und weiteres. Referent*innen sind unter anderem Isabelle Biallaß (Richterin am AG Essen), Rechtsanwältin Dr. Lea Stegemann und Thomas Sievers (BMI).
Der 12. Deutsche IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 03. April 2025 bis Freitag, 04. April 2025 in Berlin und online statt. Vor Ort treffen sich die Teilnehmer im Hotel Pullmann Schweizer Hof, Budapester Straße 25, 10787 Berlin. Die Teilnahmekosten liegen – soweit wir verstehen unabhängig ob vor Ort oder Online – bei EUR 538,– für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht, Nichtmitglieder zahlen EUR 594,–, hinzu kommt dann jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer. Teilnehmende am 11. Deutscher IT-Rechtstag sammeln 10 Vortragsstunden als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO. Es sind nur noch wenige Teilnahmeplätze vorhanden.