Berlin im April

Der 13. Deutscher IT-Rechtstag am 23. und 24.04.2026 beschäftigt sich mit Rechtsfragen zu KI

Der 13. Deutscher IT-Rechtstag der DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) findet vom 23. und 24. April 2026 unter dem Titel »Vertragspraxis für KI-basierte und andere digitale Produkte – Die EU-Digitalrechtsakte in der Vertragsgestaltung« in Berlin statt. Mittlerweile liegt die Agenda vor.

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die Deutsche-AnwaltAkademie bieten mit dem Deutschen IT-Rechtstag ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Mit dem »Deutscher IT-Rechtstag« werden Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte für IT-Recht, Juristinnen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche angesprochen. Der Deutsche IT-Rechtstag findet sowohl vor Ort als auch online vom 23. bis 24. April 2026 statt. Moderatoren sind die Rechtsanwältin Dr. Christiane Bierekoven (davit), Katharina Sophie Hertel (recode.law e.V.), Rechtsanwalt Dr. Tilmann Dittrich und Rechtsanwalt Dr. Patrick Grosmann. Als Referenten sind unter anderen dabei Rechtsanwältin Simone Rieken, Rechtsanwalt Jens Ferner, Anya Mittnacht (BfDi), Andrea Sanders-Winter (BNetzAG), Kjell Vogelsang (TÜV) und Dr. Philipp Haas (BOSCH). Auf der in sechs Blöcke gruppierten Agenda stehen unter anderem Vorträge zu »Nutzung von Daten als Kernelement des KI-Trainings«, »IT- und Produktsicherheitsanforderungen nach KI-VO, DSGVO, CRA und DORA«, »Ansprüche des Verbrauchers beim Vertrieb digitaler Produkte« und »Accountability und Beweislast nach aktueller Rechtsprechung: Mängel, Produkthaftung und Regress«.

Der 13. Deutsche IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 23. April 2026, 09:00 Uhr bis Freitag, 24. April 2026, 14:30 Uhr in Berlin und online statt. Vor Ort treffen sich die Teilnehmer im Steigenberger Hotel am Kanzleramt, Ella-Trebe-Straße 5, 10557 Berlin. Die Ticketpreise zur Teilnahme an der Veranstaltung variieren je nach Status zwischen EUR 538,– (Mitglieder davit und AG Syndikusanwälte) und EUR 594,– (Nichtmitglieder). Es gibt vergünstigte Tarife für Studenten und Referendare. Teilnehmende am 13. Deutscher IT-Rechtstag sammeln 10 Vortragsstunden als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO. Wer teilnehmen will, muss sich beeilen: es sind nur noch wenige Plätze vorhanden.

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