Domain-Newsletter

Ausgabe #847 – 15. Dezember 2016

Themen: EUR 1,69 Mrd. – GoDaddy übernimmt Host Europe | .kiwi – Registrierungszahlen künstlich aufgebläht? | TLDs – Neues von .audi, .de und .eu | UDRP – Volkswagen AG setzt sich doppelt durch | Linkhaftung – LG Hamburg entwertet das Internet | eb.com – Zwei-Zeichen-Domain für US$ 45.000,- | Kopenhagen – 58. ICANN-Meeting im März 2017

EUR 1,69 MRD. – GODADDY ÜBERNIMMT HOST EUROPE

Die Meldungen haben sich bestätigt: GoDaddy Inc., weltgrößter Domain-Registrar mit Sitz in Scottsdale (US-Bundesstaat Arizona), hat sich mit der britischen Host Europe Group (HEG) auf eine Übernahme verständigt. Der – offiziell bestätigte – Kaufpreis liegt bei EUR 1,69 Milliarden.

Vor wenigen Wochen waren Berichte bekannt geworden, wonach sowohl GoDaddy als auch die Deutsche Telekom und United Internet ihre Fühler nach der HEG ausgestreckt hatten. Im November 2016 verdichteten sich dann die Gerüchte, dass die Konkurrenz aus dem Poker ausgestiegen war und nur noch GoDaddy, gemeinsam mit der New Yorker Beteiligungsgesellschaft KKR sowie der kalifornischen Gesellschaft Silver Lake, am HEG-Tisch sassen. Und die Gespräche waren erfolgreich: wie beide Unternehmen am 6. Dezember 2016 bestätigten, hat GoDaddy eine Vereinbarung zur Übernahme der HEG unterzeichnet. Der Kaufpreis beträgt EUR 1,69 Milliarden, einschließlich EUR 605 Millionen für die veräußernden Gesellschafter und EUR 1,08 Milliarden an übernommenen Finanzverbindlichkeiten. Die Transaktion wurde von dem Verwaltungsrat von GoDaddy sowie den Anteilseignern von HEG genehmigt. Allerdings steht derzeit noch eine kartellrechtliche Prüfung aus, so dass der Vollzug bis in das zweite Quartal 2017 dauern könnte.

Im Mittelpunkt des Übernahmeinteresses dürften weniger die rund 7 Millionen von HEG verwalteten Domains stehen, sondern das so genannte Cloud-Geschäft. So bezeichnet sich GoDaddy in der Pressemitteilung ausdrücklich als „die weltweit größte Cloud-Plattform für Kleinunternehmer“. Das bestätigt auch Blake Irving, CEO von GoDaddy. „Durch den Zusammenschluss mit HEG beschleunigen wir unsere Expansion in Europa. Zusammen können wir mit einer größeren Palette an Cloud-basierten Produkten, von einer einheitlichen globalen Technologieplattform aus, Kleinunternehmer und Web-Designer dabei unterstützen, online erfolgreich zu sein.“ GoDaddy wird hierzu einen Großteil des Geschäfts von HEG integrieren. Für die eigenständige Tochtergesellschaft PlusServer, in der HEGs Managed Hosting Geschäft für größere Unternehmen gebündelt ist, sucht GoDaddy strategische Alternativen, einschließlich eines möglichen Verkaufs.

Von dem Verkauf erfasst sind europaweit bekannte Marken wie zum Beispiel 123-reg, Webfusion, BrandFortress, Host Europe, Domainbox, Domainmonster, Domainfactory, DonHost, Sign-Up.to oder RedCoruna. Aber auch die Marken „World Hosting Day“ und „NamesCon“ samt der damit verbundenen Domainer-Konferenzen gehören künftig zu GoDaddy. Welche Auswirkungen die Übernahme haben wird, zeigt sich insoweit möglicherweise schon in Kürze: die 4. Ausgabe der NamesCon findet vom 22. bis 25. Januar 2017 im „Tropicana Hotel“ in Las Vegas statt.

Quelle: heg.com

.KIWI – REGISTRIERUNGSZAHLEN KÜNSTLICH AUFGEBLÄHT?

Der rapide Anstieg an Registrierungszahlen unterhalb der neuen Top Level Domain .kiwi beruht offenbar auf rechtlich bedenklichen Praktiken: eine Kombination aus „digital fear“ und aufgeblähten Statistiken sollte neuseeländische Nutzer von der unbedingten Notwendigkeit einer Domain-Registrierung überzeugen.

Zum „Überflieger des Monats“ hatten wir .kiwi im November 2016 gekürt, und das zu Recht: die Konkurrentin der offiziellen neuseeländischen Länderendung .nz notierte am 1. November 2016 noch bei 10.516 Domains, nur einen Monat später waren es schon 187.252 Domains. Die Registry Dot Kiwi Ltd. war damit vor .nyc (72.575) sowie .berlin (57.565) die erfolgreichste GeoTLDs unter den neuen Endungen. Allerdings zeichnet sich mittlerweile ab, dass der explosionshafte Anstieg mit rechtlichen Makeln behaftet ist: der Domain-Registrar Umbrella, der sich selbst als „New Zealand’s Largest Domain Name Registrar and Web Hosting Company“ beschreibt, soll durch die Veröffentlichung des Untersuchungsberichts „The business digital security report .Kiwi“ die Nachfrage nach .kiwi-Domains künstlich gesteigert haben. Der zwölfseitige Bericht, der an die rund 75.000 Umbrella-Kunden verschickt worden sein soll, warnt neuseeländische Unternehmen jeglicher Größe eindringlich vor den Risiken, die von rechtsverletzenden Domains ausgehen. Diesen könne man effektiv begegnen, wenn man präventiv Domains registriert und so einen Missbrauch verhindert.

So weit, so gewöhnlich. Eher bedenklich wird es aber, wenn man Angus Richardson, Managing Director von Dot Kiwi, die Gelegenheit gibt, im gleichen Bericht Artikel mit Überschriften wie „Protect your brand by owning the key domain names“ und „$100 versus a complicated legal system“ zu veröffentlichen. In einem der Artikel behauptet Richardson unter anderem, dass er seit dem Jahr 2011 mit dem Aufbau der .kiwi-Registry befasst sei und seither über 100.000 .kiwi-Domains registriert worden seien; tatsächlich ging .kiwi aber erst am 01. Mai 2014 live und konnte erstmals am 18. November 2016 die Marke von 100.000 registrierten Domains überschreiten – nachdem es am Vortag nur 27.468 .kiwi-Domains gab. Erhärtet wird der Verdacht auf unlautere Praktiken durch den Umstand, dass über 95 Prozent der registrierten Domains über Tucows Domains Inc. und Web Drive Ltd. registriert wurden; während Tucows vorwiegend als Reseller von Umbrella genutzt wird, gehört Web Drive gleich ganz zu Umbrella. Abgerundet wird das Bild dadurch, dass all die kurzfristig registrierten Domains derzeit auf Parking-Angebote von Umbrella verweisen, also keine aktive Nutzung vorliegt.

Dot Kiwi hat die Zeichen der Zeit erkannt und geht in die Offensive. In einer Pressemitteilung gab man bekannt, 200.000 .kiwi-Domains für ein Jahr auf Eis gelegt zu haben, um den Inhabern die Möglichkeit zu geben, ihre Domain-Strategie zu entwickeln. Ob sie gleichwohl Gebühren zahlen oder was sie gegebenenfalls tun müssen, um die .kiwi-Domains bei Interesse zu aktivieren, lässt Umbrella jedoch offen. Sich in der gleichen Pressemitteilung an die Speerspitze einer Bewegung zur Bekämpfung von Cybersquatting zu setzen, ist für den Geschmack vieler dann endgültig etwas dick aufgetragen. Dem Image der neuen Domain-Endungen schaden solche Aktionen in jedem Fall, da sie den Markt verzerren. Und nichts braucht die Welt der Domains weniger als TLDs, die nur künstlich am Leben gehalten werden.

Den Bericht „The business digital security report .Kiwi“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1514

Quelle: domainanimal.com, onlinedomain.com, hello.kiwi

TLDS – NEUES VON .AUDI, .DE UND .EU

Vorsprung durch Domains: die zum Volkswagen-Konzern gehörende Audi AG hat binnen kurzer Zeit hunderte neuer .audi-Domains registriert. Derweil intensiviert EURid den Kampf gegen Cyberkriminelle, während auch .de sicherer wird – hier unsere Kurznews.

Die Ingolstädter Audi AG scheint so langsam mit der Marken-Endung .audi durchstarten zu wollen: zwischen 22. November 2016 und 8. Dezember 2016 wurden rund 500 .audi-Domains angemeldet. Aktuell sind damit etwa 550 .audi-Domains vergeben; allerdings sind weit über 90 Prozent davon geparkt. An aktiven Domain-Namen finden sich beispielsweise audi-zentrum-dresden.audi sowie award.audi. Was Audi mit den frisch registrierten Adressen vorhat, ist bisher öffentlich nicht bekannt. Immerhin hat man sich aber so deutlich vor die Konkurrenz gesetzt: .seat meldet 98 registrierte Domains, bei der BMW AG sind es mit .mini 32 und mit .bmw 19 registrierte Domains. Die erfolgreichste autobezogene generische Domain ist derzeit übrigens .parts; sie kommt auf über 5.250 registrierte Domains.

Die .de-Domain-Verwaltung DENIC eG hat ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk erhalten: Am 28. November 2016 bestätigte der TÜV Nord der Registry die erfolgreiche Zertifizierung seines betrieblichen Kontinuitätsmanagements (BCM) nach ISO 22301. Der im Jahr 2012 eingeführte, weltweit gültige Standard bewertet die normgerechte Ausgestaltung und Umsetzung aller im Rahmen der betrieblichen Planung vorgesehenen Maßnahmen, die den Geschäftsbetrieb in Notfallsituationen sicherstellen sollen, wie die DENIC in einer Pressemitteilung berichtet. Durch grössere Störungen von Informationssystemen oder Katastrophen bedingte Ausfallzeiten sollen auf diese Weise im Einklang mit den Vorgaben des Risikomanagements und der Informationssicherheit so gering wie möglich gehalten, vermieden oder gar ausgeschlossen werden. Dies kommt letztlich der gesamten deutschen Internet-Community zu Gute, so Boban Kršić, Chief Information Security Officer der DENIC.

EURid, Verwalterin der Europa-Domain .eu, arbeitet weiter hart an mehr Sicherheit im Cyberspace und nimmt dabei auch Löschungen von Domains in Kauf. Durch interne Verifizierungsverfahren und in Zusammenarbeit mit den belgischen Strafverfolgungsbehörden wurden im Jahr 2016 bisher 1.471 .eu-Domains gemeldet und davon 1.447 Domains suspendiert. Welche Gründe genau zu einer Suspendierung geführt haben, ist unklar; EURid spricht verallgemeinernd nur von „abusive and illegal activity“. Wer den endgültigen Sittenverfall im Internet befürchtet, sieht sich aber enttäuscht: im Jahr 2015 hat EURid insgesamt 14.710 .eu-Domains suspendiert, im Jahr 2016 waren es bisher 5.877, obwohl die Anzahl der insgesamt registrierten Domains gestiegen ist. Giovanni Seppia, EURids External Relations Manager, betonte, dass man auch in Zukunft illegale Aktivitäten im .eu-Namensraum entschieden bekämpfen werde. Letzter Betroffener ist übrigens ein Registrar: der britischen RegisterMyDomain Limited wurde wegen Verstoßes gegen vertragliche Regelungen die Akkreditierung für .eu-Domains entzogen.

Quelle: gtld.club, denic.de, eurid.eu

UDRP – VOLKSWAGEN AG SETZT SICH DOPPELT DURCH

Die Volkswagen AG sorgt munter für weitere UDRP-Entscheidungen. Diesmal geht es um zwei Entscheidungen mit zwei unterschiedlichen Aspekten: im Streit um volkswagen.website ging es einmal mehr um die Verfahrenssprache, im Streit um volkswagen.engineer kam die Domain-Endung zur vollen Geltung.

Die Volkswagen AG sah ihre Markenrechte durch die Domain volkswagen.website verletzt, die über einen türkischen Registrar und unter einem türkischsprachigen Registrierungsvertrag angemeldet ist. Volkswagen besitzt bereits seit 1963 eine türkische Marke. Der Inhaber der Domain, Recep Zabun mit Sitz in der Türkei, registrierte die Domain volkswagen.website am 26. August 2016. Unter der Domain war der Eintrag „Volkswagen Turkey“ zu finden, sowie eine Telefonnummer und die Erklärung, die Domain stehe zum Verkauf. Die Volkswagen AG sandte dem Gegner einen „cease-and-desist“ Brief und, als er nicht reagierte, eine eMail, auf die er ebenfalls nicht reagierte. Sie begehrt die Übertragung der Domain. Der Gegner erklärte sich nicht zu Sache, sandte jedoch eMails in türkischer Sprache an die WIPO.

Bei der Frage nach der Verfahrenssprache hatte die als Panelistin berufene türkische Rechtsanwältin Selma Ünlü kein Problem, dem Antrag der Volkswagen AG auf Englisch als Verfahrenssprache zu folgen. Der Beschwerdegegner, der sich mit drei informellen eMails meldete, hatte sich nicht gegen den Antrag der Volkswagen AG zur Frage der Verfahrenssprache geäußert. Insgesamt zeigte er kein Interesse an dem Verfahren, weshalb sich Selma Ünlü für Englisch entschied. Sie sah alle Voraussetzungen der UDRP erfüllt. Hinsichtlich der Bösgläubigkeit erwies sich unter anderem der Umstand, dass der Domain-Inhaber das Verkaufsangebot unter der Domain in ein Forum über „Defensive Fahrtechniken“ änderte, als weiteren Hinweis auf seine Bösgläubigkeit. Sie bestätigte den Antrag auf Transfer der streitigen Domain volkswagen.website auf die Volkswagen AG (WIPO Case No. D2016-1942).

Im zweiten Fall wandte sich die Volkswagen AG wegen der Domain volkswagen.engineer gegen eine Domain-Inhaberin in Deutschland, die die Domain allerdings über Tucows und auf Englisch am 08. September 2016 registriert hatte. Auf die Anfragen der Volkswagen AG reagierte die Domain-Inhaberin nicht. Sie äußerte sich auch nicht im Verfahren. Die Volkswagen AG begehrte auch hier die Übertragung der Domain.

Die als Panelistin berufene Rechtsanwältin Stephanie G. Hartung sah die Voraussetzungen der UDRP alle problemlos erfüllt. Hinsichtlich der Bösgläubigkeit war für sie von besonderer Bedeutung, dass die Domain volkswagen.engineer gerade mit der Endung „.engineer“ direkt auf das Kerngeschäft der Autoherstellung von Volkswagen verweist. Da die Beschwerdegegnerin keinerlei nachvollziehbare Erklärungen vortrug, warum sie berechtigterweise auf den Domain-Namen angewiesen ist und wozu sie ihn nutzen würde, sah sie auch die Voraussetzung der Bösgläubigkeit erfüllt. Sie gab der Beschwerde von Volkswagen statt und entschied auf Transfer der Domain volkswagen.engineer auf die Volkswagen AG (WIPO Case No. D2016-2117).

Die UDRP-Entscheidung über die Domain volkswagen.website finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1515

Die UDRP-Entscheidung über die Domain volkswagen.engineer finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1516

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

LINKHAFTUNG – LG HAMBURG ENTWERTET DAS INTERNET

Das Landgericht Hamburg folgte in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung zur Linkhaftung dem EuGH in dessen Entscheidung vom September 2016: Wer mit Gewinnerzielungsabsicht zu einer Webseite verlinkt, auf der eine Urheberrechtsverletzung erfolgt, haftet für diese Urheberrechtsverletzung. Heise.de macht die Folgen dieser Rechtsprechung greifbarer, indem deren Justiziar beim Landgericht Hamburg wegen einer Verlinkung zur Entscheidung nachfragte.

Der EuGH hatte am 08. September 2016 entschieden, dass, wer eine Webseite mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt und auf eine andere Webseite verlinkt, auf der eine Urheberrechtsverletzung stattfindet, für diese Urheberrechtsverletzung haftet. Wer mit Gewinnerzielungsabsicht agiere, habe auch die Ressourcen, sich beim anderen zu vergewissern, dass der keine urheberrechtswidrigen Inhalte auf seiner Seite hat. Diese Entscheidung nahmen Fachleute ablehnend zur Kenntnis. In der Folge bedeutete diese EuGH-Rechtsprechung ein hohes Risiko für die Betreiber von Webseiten, insbesondere weil unklar blieb, wann man von Gewinnorientierung sprechen kann. In einem aktuellen Streit vor dem LG Hamburg haben sich diese Befürchtungen von Fachleuten nun manifestiert. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren, bei dem es ebenfalls um die Verlinkung zu Seiten mit urheberrechtsverletzenden Inhalten ging, folgte das Gericht der EuGH-Rechtsprechung und sah eine Verletzung der Urheberrechte des Antragstellers durch den auf die Seite eines Dritten verlinkt habenden Antragsgegner (LG Hamburg, Beschluss vom 18.11.2016, Az.: 310 O 402/16).

Um heise.de, eine vom Heise Verlag mit Gewinnabsicht betriebene Informationsplattform, in ihrer Berichterstattung über die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vor möglichen Urheberrechtsverletzungen zu schützen, fragte Jörg Heidrich, der Verlagsjustiziar des Heise Verlags, am 09. Dezember 2016 per eMail beim Landgericht Hamburg nach. In seiner eMail verweist er auf die aktuelle Entscheidung und fragt, ob man ihm versichern könne, dass auf dem Internetangebot des Landgerichts Hamburg keine urheberrechtsverletzenden Inhalte zu finden seien, da man andernfalls innerhalb der Berichterstattung nicht auf die Seite verlinken könne. Unter Verweis auf die Entscheidung erklärte er, „Ihr Haus hat jüngst entschieden, dass sich der Linksetzer vorab durch Nachforschungen zu vergewissern hat, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht wurde.“ Er bat um eine schriftliche verbindliche Bestätigung, „dass sämtliche der im Rahmen Ihrer Webpräsenz verwendeten urheberrechtlich geschützten Inhalte in keiner Form und an keiner Stelle gegen die Vorgaben des Urheberrechts oder verwandter Gesetze verstoßen.“ Am selben Tag wurde Heidrich vom LG Hamburg noch vertröstet. Doch schaute sich die Gerichtspräsidentin die Sache an. Am Montag, dem 12. Dezember 2016, erhielt Heidrich dann die Rückmeldung. In der erklärte das Gericht, es sei nicht bereit, rechtsverbindlich zu erklären, dass die Inhalte auf der eigenen Seite allen Vorgaben des Urheberrechts entsprechen. Es gehe selbstverständlich davon aus, „dass die Zugänglichmachung sämtlicher Inhalte auf der Seite des Landgerichts rechtmäßig erfolgt.“

Mit dieser unterhaltsamen Aktion zeigen Jörg Heidrich und der Heise Verlag auf, wie absurd und weltfremd die Rechtsprechung des EuGH und die ihm zwangsläufig folgende Rechtsprechung anderer Gerichte ist. Dabei ist zumindest die Situation für den Heise Verlag dahingehend klar, dass man ein Angebot mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Andere Newsseiten oder Blogs bewegen sich unter Umständen in einem Graubereich oder verfügen nicht über die Kapazitäten, um die vom EuGH geforderte zumutbare Nachforschung betreiben und die verlangte Aufklärung der Rechtsverhältnisse einholen zu können. Diese Rechtsprechung führt letztlich zur Entwertung des Internets, das gerade davon lebt, dass es via Hyperlinks vernetzt ist.

Den eMail-Verkehr zwischen Jörg Heidrich und dem Landgericht Hamburg finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1517
> http://www.domain-recht.de/verweis/1518

Informationen zum EuGH-Urteil finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1519

Die aktuelle Entscheidung des LG Hamburg finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1520

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: heise.de, spiritlegal.com, eigene Recherche

EB.COM – ZWEI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 45.000,-

Nach der herausragenden vorangegangenen Domain-Handelswoche sah es diesmal eher mau aus. Die teuerste Domain war eb.com mit US$ 45.000,- (ca. EUR 42.056,-). Mit lampara.es zu EUR 36.000,- war auch eine Domain unter einer Länderendung gut ausgepreist. Aber ansonsten ließ die Woche zu wünschen übrig.

Die Zwei-Zeichen-Domain eb.com ging zum Schnäppchenpreis an die Encyclopedia Britannica, die lediglich US$ 45.000,- (ca. EUR 42.056,-) zahlte. Zweitteuerste Domain war die Vier-Ziffern-Domain 2869.com zu einem Preis von US$ 39.567,- (ca. EUR 36.979,-). Daran schloß sich eine Reihe von Drei-Zeichen-Domains zwischen US$ 36.000 und US$ 18.000,- an. Im unteren Preissegment gab es interessante Vier-Zeichen-Domains, wie tttd.com für US$ 4.600,- (ca. EUR 4.299,-) und vbbb.com zu US$ 4.500,- (ca. EUR 4.206,-). Die Ausbeute unter .com war gleichwohl nicht zufriedenstellend.

Die Länderendungen waren diesmal ganz gut beieinander: lampara.es war mit dem Preis von EUR 36.000,- die drittteuerste Domain der Woche. Mit deutlichem Abstand folgte insurance.me zum Preis von US$ 15.000,- (ca. EUR 14.019,-). Die einzige erwähnenswerte deutsche Domain folgte dann mit einigem Abstand: dabplus.de kostete EUR 9.000,-. Im weiteren gab es nochmals erfreulichen Nachschlag von der .at-Auktion bei Sedo.

Die neuen generischen Endungen schickten diesmal lediglich for ex.trading vor, die für US$ 4.999,- (ca. EUR 4.672,-) den Inhaber wechselte. Bei den sonstigen generischen Endungen sah es wieder schwächer aus: US$ 5.000,- (ca. EUR 4.673,-) reichten officer.org für die Pole Position in der vergangenen Woche. Interessanter war da eine Gruppe von Drei-Zeichen-Domains unter .net, die allerdings jeweils unter US$ 3.000,- gehandelt wurden. Alles in allem also wieder mal eine betuliche Domain-Handelswoche.

Länderendungen
————–

lampara.es – EUR 36.000,-

insurance.me – US$ 15.000,- (ca. EUR 14.019,-)

dabplus.de – EUR 9.000,-

7.at – EUR 8.877,-
x.at – EUR 8.077,-
s.at – EUR 7.877,-
r.at – EUR 6.500,-
if.at – EUR 6.100,-
th.at – EUR 6.100,-
4.at – EUR 5.900,-
tz.at – EUR 5.516,-
v.at – EUR 5.301,-
it.at – EUR 5.100,-
black.at – EUR 5.000,-

goldenknights.tv – US$ 7.888,- (ca. EUR 7.372,-)
888.ma – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.959,-)
9.gp – EUR 5.700,-
edo.co – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.607,-)
auctiontime.nl – US$ 5.500,- (ca. EUR 5.140,-)
wuerth.kr – US$ 5.500,- (ca. EUR 5.140,-)

Neue Endungen
————-

forex.trading – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.672,-)

Generische Endungen
——————-

officer.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.673,-)
accredited.org – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.206,-)
ataccess.org – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.991,-)
xcb.net – US$ 3.012,- (ca. EUR 2.815,-)
paydayloans.net – US$ 3.005,- (ca. EUR 2.808,-)
dmh.net – US$ 2.912,- (ca. EUR 2.721,-)
fyy.net – US$ 2.810,- (ca. EUR 2.626,-)
qdl.net – US$ 2.808,- (ca. EUR 2.624,-)
llw.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.617,-)
gjr.net – US$ 2.710,- (ca. EUR 2.533,-)
gqn.net – US$ 2.710,- (ca. EUR 2.533,-)
nxw.net – US$ 2.610,- (ca. EUR 2.439,-)
nzk.net – US$ 2.610,- (ca. EUR 2.439,-)
xtg.net – US$ 2.610,- (ca. EUR 2.439,-)
zrn.net – US$ 2.610,- (ca. EUR 2.439,-)
qwg.net – US$ 2.602,- (ca. EUR 2.432,-)
fbq.net – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.430,-)
qwc.net – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.430,-)
bzc.net – US$ 2.589,- (ca. EUR 2.420,-)

.com
—–

eb.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 42.056,-)
2869.com – US$ 39.567,- (ca. EUR 36.979,-)
laa.com – US$ 35.700,- (ca. EUR 33.364,-)
eja.com – US$ 24.500,- (ca. EUR 22.897,-)
ezc.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 21.028,-)
asz.com – US$ 22.322,- (ca. EUR 20.862,-)
oxh.com – US$ 19.088,- (ca. EUR 17.839,-)
vvy.com – US$ 18.988,- (ca. EUR 17.746,-)
w55.com – US$ 18.666,- (ca. EUR 17.445,-)
drq.com – US$ 18.100,- (ca. EUR 16.916,-)
99983.com – US$ 11.211,- (ca. EUR 10.478,-)
winey.com – US$ 11.002,- (ca. EUR 10.282,-)
bigball.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.879,-)
confusing.com – US$ 8.888,- (ca. EUR 8.307,-)
77669.com – US$ 4.811,- (ca. EUR 4.496,-)
tttd.com – US$ 4.600,- (ca. EUR 4.299,-)
vbbb.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.206,-)
wura.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.206,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

KOPENHAGEN – 58. ICANN-MEETING IM MÄRZ 2017

Das kommende 58. ICANN-Meeting findet Mitte März 2017 in Kopenhagen (Dänemark) statt. Tagungshotel ist dieses Mal das AC Hotel „Bella Sky“. Die Agenda des Meetings steht noch nicht fest.

Nach den Zika-Wirrnissen in diesem Jahr, die zu einer Verschiebung und Verortung einiger ICANN-Meetings führten, läuft das kommende ICANN-Meeting 58 wieder in geordneten Bahnen. Gastgeberland ist Dänemark, das vom 11. bis 16. März 2017 nach Kopenhagen einlädt. Die Agenda für das Meeting in Kopenhagen wird am 20. Februar 2017 veröffentlicht; sie wird die üblichen Routinen enthalten. Nachdem die IANA-Transition so gut wie abgeschlossen ist, werden vermutlich weitere zukünftige Veränderungen anlässlich des Meetings thematisiert werden. Ob der Streit um die .web-Auktion weiter geführt oder diskutiert wird, wie beim vergangenen 57. Meeting in Hydarabat, wird man sehen.

Das 58. ICANN-Meeting findet vom 11. bis zum 16. März 2017 im AC Hotel „Bella Sky“ Copenhagen, Center Boulevard 5, Kopenhagen 2300, Dänemark statt. Für das Meeting kann man sich schon jetzt registrieren. Für die Teilnahme entstehen keine Kosten, allerdings muss man die Anreise und Unterkunft selbst bezahlen.

Weitere Informationen und Registrierung unter:
> https://meetings.icann.org/en/copenhagen58

Quelle: tobiassattler.com, icann.org

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