Domain-Newsletter

Ausgabe #828 – 04. August 2016

Themen: Rekord-Auktion – .web für US$ 135 Mio. versteigert | Statistik – .it steht kurz vor der 3-Mio-Marke | TLDs – Neues von .in, .net und .za | ICANN – bescheidenes Zwischenfazit für TMCH | UDRP – BMW erstreitet bmwgroup.online vor WIPO | veda.com – kurze Domain für runde US$ 100.000,- | Berlin – netzpolitik.org veranstaltet Konferenz

REKORD-AUKTION – .WEB FÜR US$ 135 MIO. VERSTEIGERT

Alles Klagen nutzte nichts: für eine neue Rekordsumme von US$ 135 Mio. hat Nu Dot Co LLC den Registry-Vertrag für die globale Top Level Domain .web ersteigert. Doch der größte Gewinner heisst überraschend VeriSign.

Es war die bisher dramatischste Vergabe einer neuen Domain-Endung, doch der Reihe nach. Am 22. Juli 2016 hatte die Donuts-Tochter Ruby Glen LLC in praktisch letzter Minute Klage gegen ICANN erhoben, um die für 27. Juli 2016 angesetzte „auction of last resort“ für .web zu verhindern. Streitig war, ob sich die Gesellschafter- bzw. Geschäftsführungsverhältnisse beim Mitbewerber Nu Dot Co LLC geändert hatten und ein unbekannter Dritter das Ruder übernommen hat. Doch Richter Percy Anderson vom United States District Court of California musste sich mit der kurzfristig von ICANN eingereichten Erwiderung gar nicht mehr befassen, denn er hätte den Antrag auf Untersagung der Auktion ohnehin abgewiesen. In seiner Entscheidung vom 26. Juli 2016 warf er Ruby Glen LLC einige erhebliche formale Fehler vor; so habe die Klägerin nicht versucht, mit ICANN in Kontakt zu treten, bevor der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht wurde. Zudem habe Ruby Glen LLC nicht die vorgesehene „proposed order“ miteingereicht, und auch keine Abschrift der Klageschrift für ICANN beigefügt. Dessen ungeachtet wären der Klägerin aber wohl auch rechtliche Details zum Verhängnis geworden. Gesellschafter von Ruby Glen LLC sind die Domain Marketing Holdings LLC und NUCO LP LLC; hieran hat sich seit der Einreichung der Bewerbung nichts geändert. Ob sich dort allerdings die Gesellschafter- bzw. Geschäftsführungsverhältnisse geändert haben, ist für ICANN nicht relevant. Eines ähnlichen „Tricks“ bedient sich auch die Klägerin: die Alleingesellschafterin von Ruby Glen LLC ist Covered TLD LLC, nicht hingegen Donuts direkt. Die Zwischenschaltung einer Gesellschaft verhindert also, dass die tatsächlichen Machtverhältnisse offensichtlich werden. Damit war der Weg für die Auktion frei.

Und zumindest aus Sicht von ICANN war es die bisher mit deutlichem Abstand erfolgreichste nTLD-Versteigerung überhaupt: für US$ 135 Mio., umgerechnet also knapp EUR 121 Mio., hat Nu Dot Co LLC den Registry-Vertrag für .web ersteigert. Dabei lieferten sich die insgesamt acht Bewerber (Afilias Domains No. 3 Limited, Charleston Road Registry Inc., DotWeb Inc., Nu Dot Co LLC, Ruby Glen LLC, Schlund Technologies GmbH, Vistaprint Limited und Web.com Group Inc.) bis zuletzt ein erbittertes Bietergefecht. Erst bei einem Gebot von US$ 15 Mio. hatte sich die Zahl der Bieter auf vier halbiert, bei US$ 57,5 Mio. stiegen zwei weitere Teilnehmer aus. In acht weiteren Runden steigerte sich das Gebot dann hoch bis auf US$ 135 Mio. Wie wichtig in der Welt der Domains ein Buchstabe sein kann, belegt das siegreiche Gebot für .webs: diese Endung konnte sich Vistaprint Limited für lediglich US$ 1,- sichern. Die bisher teuerste neue Endung war .shop; hier hatte sich die japanische GMO Registry Inc. mit US$ 41,501 Mio. durchgesetzt. Bis wann .web nun verfügbar sein wird, steht allerdings noch nicht fest. Im nächsten Schritt steht erst die Unterzeichnung des Registry-Vertrages an, bevor .web dann in die Root Zone eingetragen wird.

Heimlicher Gewinner von .web ist aber nicht Nu Dot Co LLC, sondern VeriSign Inc. Bereits kurz nach der Auktion häuften sich die Indizien, dass die .com-Registry tatsächlich als Investor bei Nu Dot Co LLC eingestiegen ist. Im Quartalsbericht, den VeriSign vor wenigen Tagen bei der US-Börsenaufsicht eingereicht hat, heißt es: „Subsequent to June 30, 2016, the Company incurred a commitment to pay approximately $130.0 million for the future assignment of contractual rights, which are subject to third-party consent“. Allgemein wurde vermutet, dass damit nur .web gemeint sein konnte, eine offizielle Bestätigung folgte wenig später. Für das Investment spricht, dass .web als ernsthafte Alternative zu .com und .net gilt, und sich VeriSign im nTLD-Programm bisher zurückhaltend gezeigt hat. Jedoch scheint damit auch nicht ausgeschlossen, dass sich Donuts in den Vorwürfen bestätigt sieht und nun erst recht versucht, .web vor Gericht zu erstreiten. Bis die ersten .web-Domains registriert werden können, dürfte es also noch eine Weile dauern.

Das Urteil des United States District Court finden Sie unter:
> http://domainnamewire.com/wp-content/icann-donuts-tro.pdf

Quelle: icann.org, domainnamewire.com

STATISTIK – .IT STEHT KURZ VOR DER 3-MIO-MARKE

Die seit Wochen andauernde negative Entwicklung bei den so genannten „legacy TLDs“ hält an: auch im Juli 2016 mussten .net & Co Verluste bei den Registrierungszahlen vermelden. Lediglich .com kann sich behaupten. Gut, dass zumindest .it für positive Stimmung sorgt.

Den Blick auf das große Ganze bringt uns zunächst der „Domain Name Industry Brief“ von VeriSign für das erste Quartal 2016. Demnach waren zum 31. März 2016 weltweit insgesamt 326,4 Millionen Domains registriert, ein Plus von rund 12 Millionen Domains gegenüber dem 4. Quartal 2015 und 32,4 Millionen im Vorjahresvergleich. Auf das Lager der Länderendungen entfallen davon 148,2 Millionen Domains; .com und .net kommen auf zusammen 142,5 Millionen Domains, so dass die übrigen generischen Endungen rund 35,7 Millionen Domains verzeichnen. Zumindest im Juli ist dieses Feld jedoch zum Teil deutlich geschrumpft: .org, .info und .biz verlieren jeweils im deutlich fünfstelligen Bereich.

Wenig Änderung hat sich dagegen bei den nTLDs ergeben. Bei nunmehr 1.123 delegierten Endungen sind insgesamt 23.012.649 Registrierungen zu verzeichnen. Das Feld führt unverändert .xyz an, mit 6.433.989 Domain-Namen, was einen leichten Verlust von etwa 11.000 Adressen gegenüber dem Vormonat bedeutet; die Marketing-Aktion der Registry XYZ.COM LLC scheint an Wirkung zu verlieren. Zahlenmäßig zweiterfolgreichste nTLD bleibt .top mit 3.020.177 Millionen Domains, ein sattes Plus von rund 300.000 Adressen. Dahinter folgt .wang mit 1.065.682; alle weiteren Endungen bleiben unter der Millionengrenze. Erfolgreichste Städteendung bleibt .nyc, die gut 78.000 Domains einsammeln konnte. Jedoch scheint die erste Euphorie verflogen: seit April 2015 verzeichnen die Statistiker von ntldstats.com für .nyc mit Ausnahme eines leichten Hochs zum Jahreswechsel keine Aufwärts-, sondern praktisch eine Querbewegung. Wacker schlägt sich auch .london mit 64.713 Domains; die Hauptstadt-Endung .berlin kommt aktuell auf 57.980 Domains.

Aus Spanien erreicht uns die Nachricht, dass Ende Juni 2016 genau 1,56 Millionen .es-Domains registriert waren. Über die vergangenen fünf Jahre bedeutet das ein Plus von 28 Prozent. Bei den Regionen führt erwartungsgemäß Madrid mit 395.418 Domains. Noch erfreulicher entwickelt sich .it: das italienische Länderkürzel konnte im Mai und Juni um rund 20.000 Domains zulegen, was .it nach Angaben der Verwalterin Registro.it dem Ziel von drei Millionen Domains nahe bringt; aktuell gibt es 2.952.348 Millionen .it-Domains.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.128.529 – (Vergleich zum Vormonat: + 377)
.at – 1.269.405 – (Vergleich zum Vormonat: – 3.088)
.com – 127.604.842 – (Vergleich zum Vormonat: + 147.906)
.net – 15.776.722 – (Vergleich zum Vormonat: – 5.675)
.org – 10.877.373 – (Vergleich zum Vormonat: – 39.030)
.info – 5.517.855 – (Vergleich zum Vormonat: – 22.812)
.biz – 2.261.614 – (Vergleich zum Vormonat: – 18.119)
.eu – 3.753.542 – (Vergleich zum Vormonat: – 7.623)

(Stand 1. August 2016)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: verisign.com, ntldstats.com, nic.it

TLDS – NEUES VON .IN, .NET UND .ZA

Freiheit für .za: die südafrikanische Registry überlegt, in Zukunft Domains direkt unterhalb der Landesendung zuzulassen. Dagegen möchte Indien seine Einwohner für .in zwangsbegeistern, während VeriSign an der Preisschraube für .net dreht – hier unsere Kurznews.

Die indische Regierung hat angekündigt, den Registrierungszahlen der Landesendung .in einen massiven Schub geben zu wollen. Das „ministry of electronics and IT“ (MEIT) plant demnach eine breit angelegte Marketingkampagne, um Unternehmen, Start-Ups und Einzelpersonen dazu zu bewegen, ihre .in-Domains zu registrieren. Die Kampagne zielt insbesondere darauf ab, an die nationale Identität zu appellieren und Domain-Inhaber dazu zu bewegen, von .com zu .in zu wechseln. Damit will man die aktuell rund 2 Millionen .in-Domains bis März 2017 auf 3 Millionen Domains steigern. Als Anreiz dient unter anderem der Preis; so soll die Registrierungsgebühr auf bis zu EUR 2,00 gesenkt werden. Außerdem sollen .bharat-Domains mit in das Registrierungspaket gepackt werden. Beginnen soll die Kampagne in etwa einem Monat, also voraussichtlich Ende August oder Anfang September 2016. Für Markeninhaber heißt es daher, bereits ab sofort die Notwendigkeit einer präventiven Domain-Registrierung zu prüfen, um nicht Opfer einer Rechtsverletzung zu werden.

VeriSign Inc., Registry der generischen Top Level Domain .net, hat angekündigt, die „registry fee“ anzuheben. Beginnend ab dem 1. Februar 2017 erhöhen sich dann die Verkaufspreise für .net-Domains von bisher US$ 7,46 auf US$ 8,20. VeriSign macht damit von dem Recht Gebrauch, die Gebühren für .net um bis zu zehn Prozent jährlich zu erhöhen; eine entsprechende Klausel sieht der noch bis zum 30. Juni 2017 laufende Registry-Vertrag mit der Internet-Verwaltung ICANN vor. Einen solchen Preisanstieg gab es zuletzt am 1. Februar 2016; damals stieg die „registry fee“ von US$ 6,79 auf US$ 7,46 an. Für VeriSign bleibt .net damit ein einträgliches Geschäft, das 2. Quartal 2016 endete mit rund 15,8 Millionen .net-Domains. Bei .com hat VeriSign dagegen eine Klausel akzeptieren müssen, wonach die „registry fee“ mit US$ 7,85 festgeschrieben ist. Für die Domain-Inhaber hat diese Preiserhöhung unmittelbar keine Auswirkung; mittelbar könnten jedoch die Registrare gezwungen sein, diese Erhöhung ihrer Einkaufspreise an die Kunden weiterzugeben.

Südafrikas .za Domain Name Authority (ZADNA) denkt über die Zulassung sogenannter „vanity domains“ und damit die Freigabe des Second Levels nach. Als „vanity domains“ gelten Webadressen wie bit.ly, seacom.mu, youtu.be und goo.gl, bei denen die Top Level Domain in die Adresse mit eingebunden ist. Im Fall von .za wären dann Domains wie piz.za möglich. Allerdings müsste ZADNA dafür auf das aktuelle Subdomain-System verzichten, das eine Registrierung von .za-Domains nur unterhalb von Endungen wie .co.za, .net.za oder .web.za zulässt. Man habe die Lage zuletzt im Jahr 2010 bewertet, so ein ZADNA-Sprecher; damals fürchtete man das Risiko erheblicher Verwechslungsgefahr, wenn man die Registrierung direkt unterhalb von .za zuließe. Seitdem hätten aber auch andere ccTLDs wie .au, .nz oder .uk ihre Vergaberegelungen geändert und die Ebene der Second Level Domains geöffnet. Seither denke man ebenfalls über eine Änderung nach. Ob und bis wann eine Entscheidung fällt, ist derzeit aber noch nicht abzusehen.

Quelle: indiatimes.com, verisign.com, mybroadband.co.za

ICANN – BESCHEIDENES ZWISCHENFAZIT FÜR TMCH

Die Internet-Verwaltung ICANN hat ihren ersten Zwischenbericht zur Prüfung des Trademark Clearinghouse (TMCH) veröffentlicht. Selbst wenn es für ein endgültiges Fazit zu früh ist: die hohen Erwartungen hat das TMCH bisher nicht erfüllt.

Um das Risiko von Markenrechtsverletzungen bei der Einführung neuer Top Level Domains zu minimieren, hat ICANN das TMCH im März 2013 eingeführt. Dabei handelt es sich um eine zentrale Datenbank, die bei Registrierung von Domains unterhalb einer neuen Endung eine unmittelbare und automatisierte Prüfung von möglichen Markenrechtsverletzungen erlaubt. Zu diesem Zweck kann jedermann seine Markenrechte beim TMCH anmelden, wo sie authentifiziert und verifiziert werden. Zur Anmeldung berechtigt sind „any registered trademarks, marks protected by statue, treaty, or court validated marks as well as any other marks that constitute Intellectual Property (IP) rights in accordance with the registry’s policies.“ Mit der Umsetzung des TMCH sind das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte sowie das IT- und Beratungsunternehmen IBM beauftragt, um die Zahlungsabwicklung kümmert sich das Luxemburger Unternehmen CHIP S.A.

So viel zur Theorie, in der Praxis bleibt das TMCH aber hinter den Erwartungen zurück. Gemäß dem von ICANN veröffentlichten, 57-seitigem Zwischenbericht, erstellt unter Federführung von Jiarui Liu (Stanford Law School), verzeichnete die Datenbank am 1. April 2016 exakt 40.465 Einträge, davon waren 32.528 aktuell. Diese Zahl ist enttäuschend, wenn man berücksichtigt, dass allein das Deutsche Patent- und Markenamt für das Jahr 2015 insgesamt 797.223 eingetragene Marken vermeldet. Soweit der Eintrag im TMCH rechtliche Voraussetzung für die Teilnahme an einer Sunrise Period ist, scheinen auch von diesem Vorteil nicht viele Markeninhaber überzeugt: nur 19,9 Prozent der eingetragenen Marken machten hiervon Gebrauch. Mit anderen Worten: 80,1 Prozent der Markeninhaber warteten lieber bis zur Live-Phase, bevor sie „ihre“ Domain registrierten. Ein Hauptgrund dafür war, dass die Registries teilweise exzessiv hohe Gebühren für eine Domain-Registrierung in der Sunrise Period verlangt haben. Sinnvoll wäre die Teilnahme aber durchaus gewesen: die Zahl potentiell rechtsverletzender Domain-Namen sinkt nach Ablauf der 90-tägigen „claims service period“.

Der Zwischenbericht kann bis zum 3. September 2016 öffentlich kommentiert werden. Unmittelbare Konsequenzen dürfte er nicht haben, zumal der weit überwiegende Teil neuer Domain-Endungen inzwischen in die Root Zone eingetragen ist und sich damit etwaige Änderungen nicht mehr auswirken. Allerdings wird er eine wesentliche Rolle für zukünftige nTLD-Einführungsrunden haben. Schon jetzt spricht viel dafür, dass das TMCH in seiner aktuellen Form keine Wiederverwendung finden wird.

Den vollständigen „Draft Report of the Independent Review of the Trademark Clearinghouse“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1435

Weitere Informationen zum Trademark Clearinghouse finden Sie unter:
> http://www.trademark-clearinghouse.com

Quelle: icann.org, eigene Recherche

UDRP – BMW ERSTREITET BMWGROUP.ONLINE VOR WIPO

BMW ist wieder in einem UDRP-Verfahren aktiv gewesen. Diesmal ging es um die Domain bmwgroup.online, die der Domain-Inhaber der BMW AG zum Tausch gegen Autos und Bares anbot.

Die BMW AG, Muttergesellschaft der Konzerngruppe „BMW Group“, sah ihre Markenrechte durch die Namens-Domain bmwgroup.online verletzt. Seit 2008 existieren mehrere Wortmarken „BMW Group“ zugunsten der BMW AG. Der Beschwerdegegner, ein Deutscher mit Sitz in Deutschland, registrierte die Domain bmwgroup.online am 08. Mai 2016 über den US-amerikanischen Registrar GoDaddy. Die Parteien kommunizierten vor dem Verfahren auf deutsch, kamen aber zu keinem Ergebnis, weshalb BMW die Beschwerde in deutscher Sprache bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) einreichte. Der Beschwerdegegner erwiderte auf die Beschwerde nicht, schrieb aber gleichwohl WIPO auf deutsch per eMail an und erklärte, er sehe in seinem Verhalten keine Markenverletzung; er habe die Domain lediglich zum Kauf angeboten. Er schlug ein Tauschgeschäft vor, bei dem er die Domain gegen fünf BMW-Fahrzeuge zuzüglich eines Geldbetrages oder nur einen Geldbetrag anbot.

Als Einzelpanelistin war Rechtsanwältin Stephanie G. Hartung berufen, die der Beschwerde von BMW stattgab und auf Transfer der Domain entschied (WIPO-Verfahren Nr. D2016-1109). Zunächst klärte sie jedoch die Frage der Verfahrenssprache. Da die Domain via GoDaddy registriert war, wäre eigentlich Englisch die Verfahrenssprache. Die Beschwerdeführerin hatte allerdings beantragt, Deutsch als Verfahrenssprache anzuerkennen. Und da es Panelisten, abhängig von den Verfahrensumständen, frei steht, von der Sprache der Registrierungsvereinbarung abzuweichen (§ 11 Abs. 1 UDRP), wich Frau Harting hier auf Deutsch aus, da beide Parteien mit der deutschen Sprache vertraut sind, sie bereits auf deutsch kommuniziert haben und es mithin angemessen war, das Verfahren auf Deutsch zu führen. In der Sache lagen die Tatbestandsvoraussetzungen der UDRP vor. Marke und Domain sind identisch. BMW erbrachte den Anscheinsbeweis, dass der Gegner keine Rechte an den Begriffen BMW oder BMW Group hat und er kein Lizenznehmer ist oder ihm irgendwelche Genehmigungen erteilt wurden, die Marken oder die Domain zu nutzen; auch dass kein eigenes Recht auf seiner Seite ersichtlich sei. Die Panelistin stellte fest, dass der Beschwerdegegner die Domain bmwgroup.online nicht für ein gutgläubiges Angebot von Waren und Dienstleistungen ohne Gewinnabsicht nutzte. Vielmehr bot er die Domain im Internet zum Verkauf an. Aus diesem Gesichtspunkt ergab sich auch die Bösgläubigkeit auf Seiten des Beschwerdegegners. Der räumte in einem Schreiben vom 19. Mai 2016 ein, die Domain im Internet zum Verkauf an die Beschwerdeführerin angeboten zu haben. Daraus leitet die Panelisten ab, dass er die Domain auch zu diesem Zweck registriert hatte. Dass der Gegner die Domain im Internet nicht aktiv nutzt, er sie also passiv hält, sprach in diesem Fall nicht gegen die Bösgläubigkeit auf seiner Seite. Damit waren alle drei Tatbestandsvoraussetzungen der UDRP erfüllt, und Hartung konnte auf Transfer der Domain entscheiden.

Neben Volkswagen gehen auch andere deutsche Automobilhersteller gegen markenrechtsverletzende Domains vor. Wir hatten BMW schon in der vergangenen Woche im Streit um bmw—deutschland.info. Der aktuelle Streit um bmwgroup.online zeigt nochmals deutlich: die einfache Erkenntnis, dass man keine Domains mit Marken registriert, geschweige denn diese dem Markeninhaber zum Kauf anbietet, hat wohl noch nicht ausreichend Verbreitung in der Gesellschaft gefunden.

Die UDRP-Entscheidung zur Domain bmwgroup.online finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1436

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

VEDA.COM – KURZE DOMAIN FÜR RUNDE US$ 100.000,-

Ein Preis von runden US$ 100.000,- (ca. EUR 89.448,-) reichte veda.com, um sich an die Spitze der vergangenen Domain-Handelswoche zu setzen. Allerdings bewies ein bunter Strauß an nTLDs, dass auch die neuen Endungen ihre Käuferklientel gefunden hat.

Die in Peking ansässige Unternehmung Vedasec scheint sich angesteckt zu haben, beim Wettrennen um möglichst kurze Domain-Namen. Anstelle der bisher genutzten vedasec.com hat man sich zu US$ 100.000,- (ca. EUR 89.448,-) die schickere, vor allem aber kürzere veda.com gesichert. Allerdings nutzt man diese Adresse aktuell nur zur Weiterleitung auf vedasec.com. Wenig besser macht es der neue Inhaber von shrooms.com; zwar hat er immerhin US$ 94.000,- (ca. EUR 84.081,-) an den vorherigen Inhaber bezahlt, zu mehr als einem „coming soon“-Hinweis auf der Website reicht es derzeit aber nicht. Dass generische Domains unverändert gefragt sind, zeigt der Verkauf von newsnow.com für US$ 88.800,- (ca. EUR 79.430,-), und dass Namensdomains stets gefragt sind, beweist der Verkauf von jean.com zu US$ 48.000,- (ca. EUR 42.935,-).

Bei den Länderendungen setzte sich eine Erziehungsdomain durch: opleiding.nl kostete EUR 50.000,-. Besonders stark präsentierte sich mal wieder die britische Länderendung .co.uk: ein Paket mit syndicate.co.uk für US$ 25.000,- (ca. EUR 22.362,-) an der Spitze bewies, dass der Brexit zumindest auf die Domain-Verkäufe keine unmittelbare Wirkung hatte. Neue Liebe bringt amor.es für EUR 7.000,-, und auch beruflich tat sich etwas: die .de-Domain stellangebot.de erzielte trotz zweier fehlender Buchstaben EUR 10.000,-.

Wenig Klasse, aber dafür viel Masse gab es bei den neuen Endungen. Am begehrtesten war tv.center, die US$ 15.000,- (ca. EUR 13.417,-) kostete. Ihr folgten 13 weitere Verkäufe, bei denen sich z.link für US$ 10.000,- (ca. EUR 8.944,-) den Stempel eines Schnäppchens aufdrücken dürfte. Besonders gefragt war aber die Endung .property: mit realestate.property für US$ 11.000,- (ca. EUR 9.839,-), hip.property für US$ 6.500,- (ca. EUR 5.814,-) und landmark.property zu US$ 5.500,- (ca. EUR 4.919,-) fanden gleich drei Domains Eingang in die Verkaufslisten. Insgesamt war die letzte Woche damit eher schwach, aber sie zeigt eines: gute Domains bleiben auch in schlechten Zeiten gefragt.

Länderendungen
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opleiding.nl – EUR 50.000,-

syndicate.co.uk – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.362,-)
carmoney.co.uk – GBP 5.500,- (ca. EUR 6.506,-)
tipsters.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.914.-)
dynamic.co.uk – GBP 4.601,- (ca. EUR 5.442,-)
iasset.co.uk – GBP 4.000,- (ca. EUR 4.731,-)
aliens.co.uk – GBP 3.200,- (ca. EUR 3.785,-)
cvwriting.co.uk – GBP 2.999,- (ca. EUR 3.547,-)

666.tv – JPY 180.000,- (ca. EUR 1.577,-)

stellangebot.de – EUR 10.000,-
teleservice.de – US$ 3.299,- (ca. EUR 2.950,-)
psynetz.de – US$ 2.860,- (ca. EUR 2.558,-)
teamexpert.de – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.967,-)

amor.es – EUR 7.000,-
pizzas.cl – EUR 6.000,-

Neue Endungen
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tv.center – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.417,-)
realestate.property – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.839,-)
z.link – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.944,-)
hip.property – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.814,-)
landmark.property – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.919,-)
password.link – US$ 3.600,- (ca. EUR 3.220,-)
fay.online – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.130,-)
work.chat – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.130,-)
injury.help – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.683,-)
sydney.florist – US$ 2.420,- (ca. EUR 2.164,-)
dots.hosting – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.788,-)
ocean.link – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.788,-)
after.life – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.341,-)
613.xyz – US$ 1.000,- (ca. EUR 894,-)

Generische Endungen
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web.biz – US$ 19.200,- (ca. EUR 17.174,-)
lawsuits.org – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.417,-)
749.net – US$ 14.000,- (ca. EUR 12.522,-)
airconditioning.net – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.366,-)
gardeners.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.472,-)
granville.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.472,-)
autark.net – EUR 2.500,-

.com
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veda.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 89.448,-)
shrooms.com – US$ 94.000,- (ca. EUR 84.081,-)
newsnow.com – US$ 88.800,- (ca. EUR 79.430,-)
bink.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 71.558,-)
inquisitive.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 62.614,-)
corked.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 53.669,-)
cloudlet.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 44.724,-)
jean.com – US$ 48.000,- (ca. EUR 42.935,-)
liby.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 40.251,-)
voicelessons.com – US$ 32.000,- (ca. EUR 28.623,-)
greathomes.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 26.834,-)
dubdub.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 13.864,-)
mandarine.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.733,-)
russiandolls.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.944,-)
happyshopper.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.155,-)
divorceclub.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.472,-)
thebabydoctor.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.472,-)
theirishman.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.472,-)
e-halal.com – US$ 4.160,- (ca. EUR 3.721,-)
tommysbook.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.577,-)
lawyermike.com – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.236,-)
hairboss.com – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.788,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com

BERLIN – NETZPOLITIK.ORG VERANSTALTET KONFERENZ

Zum bereits dritten Mal lädt netzpolitik.org zur „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz nach Berlin. Die Konferenz findet am 7. Oktober 2016 in der Kulturbrauerei in Berlin statt.

Das Blog netzpolitik.org versteht sich selbst als Plattform für digitale Freiheitsrechte, welche die wichtigen Fragestellungen zu Internet, Gesellschaft und Politik thematisiert. Im Oktober 2016 veranstaltet netzpolitik.org nun bereits zum dritten Male die „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz. Dabei wird man von der Bundeszentrale für politische Bildung, dem Chaos Computer Club und Wikimedia Deutschland unterstützt. Der Ticketverkauf hat schon begonnen, und die Veranstalter bitten um Eingabe von Vorträgen. Wie in den vergangenen Jahren werden 300 bis 400 Teilnehmer erwartet. Am Abend der Konferenz feiert netzpolitik.org im Rahmen einer Abendveranstaltung sein 12jähriges Bestehen an einem anderen Ort.

Die „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz findet am 7. Oktober 2016 im Kesselhaus der Kulturbrauerei, Schönhauser Allee 36 in 10435 Berlin statt. Die Ticketpreise liegen zwischen EUR 15,- für Aktive, die sich ehrenamtlich für Grundrechte einsetzen, und EUR 500,- für Supporter. Das Standardticket kostet EUR 50,–. Die Tickets gewähren Zugang zur Abendveranstaltung.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://12.netzpolitik.org

Quelle: netzpolitik.org

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