ICANN

ccTLDS als Zwei-Zeichen-Domains unter neuen Endungen werden möglich

Der ICANN-Vorstand eröffnete kürzlich die Möglichkeit für Registries von New gTLDs, unter anderem Zwei-Zeichen-Domains, die Länderendungen entsprechen, zur Registrierung frei zu geben. In Kürze könnten damit zumindest einige Länderendungen als Zwei-Zeichen-Domain unter einer nTLD registriert werden.

Am 18. Mai 2017 entschied sich ICANN in einer Board-Sitzung, Zwei-Zeichen-Domains, die Länderendungen entsprechen, zur Registrierung unter New gTLDs frei zu geben. Hintergrund für diese Entscheidung des ICANN-Boards war eine Anfrage vom 21. August 2014 von 60 New gTLD Registries. Die fragten an, ob man nicht das New gTLD Registry Agreement, das die Registrierung von Länderbezeichnungen unterschiedlicher Art in Specification 5, Section 4, verhindert, abändern wolle. Das Governmental Advisory Committee (GAC) bot in einer Mitteilung vom Februar 2015 an, zusammen mit ICANN einen Prozess zu entwickeln, der die Klärung der Angelegenheit erleichtert, indem eine Datenbank geschaffen werde, in der angezeigt wird, welche Länder mit der Registrierung von Länderkennzeichen einverstanden sind und welche nicht. Diese Datenbank des GAC ist nun da und das ICANN-Board segnete sie in seiner Sitzung vom 18. Mai 2017 ab. Das ICANN-Board beschloss, dass New gTLD Registries Länderkennzeichnungen, darunter auch ccTLDs, der Staaten, die sich laut der GAC-Datenbank damit einverstanden erklärt haben, zur Registrierung freigegeben sind.

In der Datenbank können die Mitglieder des GAC – und auf Anfrage auch Nichtmitglieder – einen Status eintragen, wie die Länderbezeichnungen von den Registries behandelt werden: mit »R« gekennzeichnet sind die Länder, die vor der Bereitstellung einer Landesbezeichnung als Domain gefragt werden wollen. Mit »X« gekennzeichnete Länder lassen den Registries freie Hand. Die dritte Option ist die Kennzeichnung »B«, die lediglich Betreibern von Markenendungen (.brands) erlaubt, Länderbezeichnungen zu nutzen. ICANN weist darauf hin, dass Länder, die sich bisher nicht in der Liste befinden, als mit »R« gekennzeichnet gelten. In der GAC-Datenbank der Länder, die eine Entscheidung getroffen haben, finden sich bisher lediglich 78 Staaten nebst zwölf kleiner Territorien wie Guernsey, Gibraltar und Montserrat. Eine vorbehaltlose Freigabe der Länderbezeichnungen gewähren jedoch lediglich Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, Irland, die Niederlande, Großbritannien, Guernsey, die USA und Pitcairn. Für diese werden damit folgende Länderbezeichnungen registrierbar: Die Kurzform in englischer Sprache aller Ländernamen und geographischen Namen, die sich in der ISO 3166-1 Liste (ccTLDs) befinden, die von den UN-Experten für geographische Namen standardisierten geographischen Namen sowie die Liste der UN-Mitgliedsländer in sechs Sprachen.

Der Umgang ICANNs mit dem GAC bleibt in diesem Fall nicht ohne Kritik: noch bevor das ICANN-Board seine Entscheidung fällte, ging Philip S. Corwin in einem Artikel auf circleid.com ausführlich auf das unsachgemäße Handeln des GAC ein. Dieses sei nicht in der Lage, eine einheitliche Erklärung für seine Mitglieder abzugeben. Das hatte das GAC bereits im Oktober 2014 mitgeteilt und jetzt wieder bestätigt, indem es in seiner Erklärung anlässlich des ICANN-Meetings in Kopenhagen im März 2017 verlautbarte, es bestünden ernsthafte Bedenken einiger GAC-Mitglieder, und ICANN solle mit diesen in Dialog treten. Das sei keine vom GAC aufgrund seiner Stakeholder-Rolle geforderte einheitliche Empfehlung. Corwin rief ICANN daher auf, gegen die »Empfehlung« mit »Nein« zu antworten. Das ICANN-Board hingegen entschied am 18. Mai 2017 neben der Freigabe der Domains entsprechend der Angaben der GAC-Mitglieder in der GAC-Datenbank, mit dem GAC am Ausbau dieser Datenbank zu arbeiten, auf GAC-Mitglieder regelmäßig einzuwirken, damit sie ihren Eintrag ändern und sich die Datenbank vergrößert, und nach Unterstützung für eine andere Lösung zu suchen, die den generellen Zugriff auf die Länderbezeichnungen als Second Level Domains unter den New gTLDs ermöglicht.

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