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BAKOM öffnet die Registrierungsmöglichkeiten für .swiss

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in der Schweiz liberalisiert die Vergabe von .swiss-Domains: ab dem 24. April 2024 können auch Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag (wie beispielsweise Architekturschaffende oder Handwerksleute) sowie Privatpersonen die Registrierung beantragen.

Möglich macht das eine Revision der Verordnung über Internet-Domains (VID), die am 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist; bisher war .swiss öffentlichen oder privaten Unternehmen und Organisationen vorbehalten. Allerdings muss die gewünschte Domain grundsätzlich mindestens einen der offiziellen Nachnamen oder einen anderen, beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen enthalten. Darüber hinaus dürfen im Ausland lebende Schweizer Staatsangehörige ihre Domain-Namen mit der Endung .swiss nur für private oder wohltätige Zwecke oder Vereinszwecke nutzen. Mit einer Informations- und Marketingkampagne will das BAKOM .swiss bei neuen Zielgruppen bekannt machen. Die Kampagne wird von der Kommunikationsagentur Agence Trio aus Lausanne durchgeführt, die im Rahmen einer Ausschreibung ausgewählt wurde; die Kosten dafür belaufen sich auf maximal rund CHF 210.000,–.

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