nTLDs

GAC lockert Anforderung an Kosten-Nutzen-Analyse und erleichtert so die kommende nTLD-Einführungsrunde

Das Governmental Advisory Committee (GAC) hat eine wesentliche Hürde für den Start der nächsten nTLD-Einführungsrunde aus dem Weg geräumt: in seinem »San Juan Communique« verzichtet das Gremium auf eine Kosten-Nutzen-Analyse der Einführungsrunde aus dem Jahr 2012.

Bisher gewonnene Erfahrungen auswerten und Themen identifizieren, die zu Änderungen am Bewerbungsverfahren führen könnten – unter diesen Prämissen rief die Generic Names Supporting Organization (GNSO) in einem »Call for Volunteers« bereits im Juli 2014 dazu auf, die Rahmenbedingungen für eine weitere nTLD-Einführungsrunde abzustecken. Knapp zwei Jahre später knüpfte das GAC in seinem Helsinki-Kommunique hieran an und empfahl erstmals:

An objective and independent analysis of costs and benefits should be conducted beforehand, drawing on experience with and outcomes from the recent round.

Auf diese Weise solle sichergestellt werden, dass ein umfassender Ansatz für die Einführung weiterer Domain-Endungen verfolgt wird und parallele oder sich überschneidende Bemühungen und/oder Zeitrahmen vermieden werden. Dieser Empfehlung schloss sich der ICANN-Vorstand an und veröffentlichte am 24. Januar 2024 die Overview of Analyses Related to Costs and Benefits of a Next Round of the New gTLD Program. Sie enthielt im Kern eine Zusammenstellung bereits bekannter Analysen und Empfehlungen und bescheinigt unter anderem, dass das nTLD-Programm zu einer dramatischen Vergrößerung der Auswahl für die Verbraucher und zu einer bescheidenen, aber bedeutenden Zunahme des Wettbewerbs geführt habe, bei nur minimalen Auswirkungen auf das Vertrauen der Verbraucher. Für ICANN schien dieser Punkt damit abgehakt.

Beim GAC war man bisher anderer Meinung und ließ ICANN wissen, dass man das Dokument weder als Kosten-Nutzen-Analyse noch als objektiv und unabhängig ansehen könne. Es handele sich um eine losgelöste Bewertung bestimmter einzelner Kosten und Nutzen; um als Kosten-Nutzen-Analyse zu gelten, müsse die Analyse umfassend, kohärent und vollständig sein und alle wesentlichen Vor- und Nachteile aus einer globalen Perspektive bewerten und quantifizieren. Dazu gehöre auch, dass die Analyse von einem unabhängigen Berater hätte durchgeführt werden müssen. Doch von dieser Forderung rückt man im San Juan Communique, das anlässlich des 79. ICANN-Meetings vom 02. bis 07. März 2024 in San Juan (Puerto Rico) nun ausdrücklich ab.

The GAC recognizes that the Community (with involvement of the GAC) is taking forward the next round of new gTLDs and has set a corresponding timeline. The GAC, therefore, believes that conducting further analysis at this stage would not serve the intended purpose. The GAC encourages the Board to ensure that GAC advice, which the Board has accepted, is effectively implemented and its implementation is communicated to the GAC.

Nicolas Caballero, Vorsitzender des GAC, wolle dies als Hinweis verstanden wissen, dass man ernst zu nehmen sei, aber die nächste Einführungsrunde nicht verhindern wolle.

Hinsichtlich des weiteren Fahrplans für das nTLD-Programm bleibt es damit vorläufig dabei, dass die Endfassung des Bewerberhandbuchs bis 30. Juni 2025 vorliegen soll, so dass bis spätestens 30. Juni 2026 die Bewerbungsphase eröffnet werden kann. Wie mit allen Terminen bei ICANN gilt aber auch hier: solange nichts offiziell bestätigt ist, sollte man sein Geld auf den Starttermin nicht verwetten.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top